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Juristische Logik für Mathematiker (Stand: 17. Januar 2013) - © ab 1997 bis heute Rechtsanwaltskanzlei Tronje Döhmer, Bleichstr. 34, 35390 Gießen
Unbestätigten Berichten nach wird die Justus-Liebig-Universität Gießen im Wintersemester wieder eine interdisziplinäre Vorlesung zum Thema „Juristische
Logik für Mathematiker" anbieten. Zu diesem Zweck ist eigens eine gut dotierte Gastprofessur eingerichtet worden.. Mit zusätzlichen Forschungsaufträgen
wird gerechnet.
Als Leiter des Projekts konnte der namhafte Hobby-Jurist H. aus Gießen gewonnen werden. H. ist bekannt für seine Vorträge über Forschungsergebnisse beim
PP Gießen, die dort einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben. ...
Blauer Himmel - Buschkrieg - Dr. K. aus G. - Eheliche Pflege - Faulheit - Gefahren-Agentur ltd. - Glatzen-Schock - Gleich ist gleich ungleich - Gewissen - Kostenexplosion - Müller & Co - Numerische Dimensionen - Rüstungsideologie - Schein und Sein - Stand des Rechts (neu) - Steuersong - Tierhalter - Tunichtgut - Unechte Scheinehen - Unsubstantiiert - Unwort-Gewitter (neu) - Vogelfreie Beweiswürdigung - Vollmacht - Wende(l)-Theorie (neu) - Wetzlarer Landrecht (neu) - Wirtschaftskrise |
Die Vorlesungen haben begonnen. Die Studenten haben z.B. gehört, was in einem berühmten Handbuch zum Haftpflichtprozess steht. Tierhalter sei nämlich
nicht, wer Ungeziefer bei sich führe! Es folgte eine angeregte akademische Diskussion über die juristische Logik des Tierhalterbegriffes nach Sinn und Zweck
des § 833 BGB. Mathematiker, die das nicht gleich verstanden, warfen die unverständliche Frage auf, ob es nicht auf die Größe und das Gewicht des
Ungeziefers ankommen könne. H. verneinte dies ungehalten und erläuterte seinen Standpunkt mit Vehemenz.
Tunichtgut
Es sei unlogisch, führte H. aus, dass die meisten Studenten nach Abschluss ihrer Hochschulausbildung nichts von den Rechten der Tunichtgute wüssten. Ein
Tunichtgut sei ein Mensch, der nichts habe und auch nichts haben wolle. Auch der eigentums- und besitzlose Mensch habe ein Recht darauf, dass seine Würde
beachtet werde. Eine Besserstellung der Eigentümer und Besitzenden sei nicht erklärbar. Wer nichts habe, der koste auch nichts. Deshalb dürfe der Tunichtgut,
nur weil er keine Steuern und Abgaben für Eigentum und Besitz entrichte, nicht schlechter gestellt werden. Da er auch keinen Arbeitsplatz besitze, zahle er
weder Einkommens- noch Lohnsteuer. Allein faktische Benachteiligungen müßten hingenommen werden. Weil der Tunichtgut kein Auto habe, könne er z.B.
auch nicht für sich das Recht beanspruchen, auf der Autobahn stundenlang mit 105 km/h die linke Fahrspur zu benutzen, ohne andere Fahrzeug zu überholen.
Unechte Scheinehen
Die Vorlesungen sind fortgesetzt worden. H. referierte zum Thema „Das logische Prinzip unechter Scheinehen in Mittelhessen und anderswo". Diskussionen
waren diesmal leider nicht zugelassen.
Unsubstantiiert
H. war ungehalten über die unlogische und unjuristische Ausdrucksweise mancher Richterinnen und Richter. Diese müßten sich an der eigenen Latte messen
lassen. Im Vokabular der Richterschaft dürfe kein Platz sein für die Rüge „völlig unsubstantiiert" oder so genannte „reine Schutzbehauptungen". Aus der
Werbung wisse man doch, was völlig rein sein. Das habe doch mit juristischer Logik nichts zu tun.
Vogelfreie Beweiswürdigung
Zum Jahresende haben tiefgreifende Gedanken die Ausführungen unseres geschätzten Dozenten H. geprägt. Zum Thema „persönliche Glaubwürdigkeit von
Zeugen" hob er den im mittelhessischen Landrecht verankerten Grundsatz der vogelfreien Beweiswürdigung hervor. Ebenso wie der Vogel sei der
mittelhessische Richter an gar keine Flugrichtung gebunden. Ob etwas anderes zu gelten habe, wenn einer der Verfahrensbeteiligten das gleiche Parteibuch
habe wie der Richter, konnte nicht abschließend geklärt werden. Bei der vogelfreien Beweiswürdigung seien z.B. das sittliche Verhalten, das Interesse an der
Sache, die gesellschaftlichen, verwandtschaftlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu den Parteien, Abhängigkeitsverhältnisse, Feindschaft und
Freundschaft zu berücksichtigen (vgl. Sattelmacher/Sirp, Bericht, Gutachten und Urteil, 28. Auflage, Seite 111). So könne der Zeuge mit einer Partei
befreundet oder verfeindet sein und dies durch sein sittliches Verhalten - häufige Lügereien außerhalb des Verfahrens - zum Ausdruck bringen. Für den
vogelfrei urteilenden Richter müsse dies kein Grund sein, einem solchen Zeugen nicht zu glauben. H. kündigte an, sich im neuen Jahr mit viel Mühe den
Unterschieden zwischen Schandfrauen und Schandmännern einerseits sowie Schandmäulern andererseits einschließlich ihrer Bedeutung für die mittelhessische
Wahrheitsfindung widmen zu wollen.
Müller & Co - Eine schöne Geschichte über Herrn Müller
Das hier, das ist der Herr Müller. Der Herr Müller kommt aus Aretsried, das liegt in Bayern, also ganz im Süden. Der Herr Müller ist ein Unternehmer und das,
was in den Fabriken von Herrn Müller hergestellt wird, habt ihr sicher alle schon mal gesehen, wenn ihr im Supermarkt wart. Der Herr Müller stellt nämlich
lauter Sachen her, die aus Milch gemacht werden. Na ja, eigentlich stellen die Kühe die Milch her, aber der Herr Müller verpackt sie schön und sorgt dafür,
dass sie in den Supermarkt kommen, wo ihr sie dann kaufen könnt. Die Sachen, die der Herr Müller herstellt sind so gut, dass sogar der Herr Bohlen dafür
Werbung gemacht hat.
Weil der Herr Müller ein Unternehmer ist, hat er sich gedacht, er unternimmt mal was und baut eine neue Fabrik. Und zwar baut er sie in Sachsen, das ist ganz
im Osten. Eigentlich braucht niemand eine neue Milchfabrik, weil es schon viel zu viele davon gibt, und diese viel zu viele Milchprodukte produzieren, aber
der Herr Müller hat sie trotzdem gebaut. Und weil die Leute in Sachsen ganz arm sind und keine Arbeitsplätze haben, unterstützt der Staat den Bau neuer
Fabriken mit Geld. Arbeitsplätze hat man nämlich im Gegensatz zu Milchprodukten nie genug.
Also hat der Herr Müller einen Antrag ausgefüllt, ihn zur Post gebracht und abgeschickt. Ein paar Tage später haben ihm dann das Land Sachsen und die
Herren von der Europäischen Union in Brüssel einen Scheck über 70 Millionen Euro geschickt. 70 Millionen, das ist eine Zahl mit sieben Nullen, also ganz
viel Geld. Viel mehr, als in euer Sparschwein passt. Der Herr Müller hat also seine neue Fabrik gebaut und 158 Leute eingestellt. Hurra, Herr Müller.
Nachdem die neue Fabrik von Herrn Müller nun ganz viele Milchprodukte hergestellt hat, hat er gemerkt, dass er sie gar nicht verkaufen kann, denn es gibt ja
viel zu viele Fabriken und Milchprodukte. Na ja, eigentlich hat er das schon vorher gewusst, auch die Herren vom Land Sachsen und der Europäischen Union
haben das gewusst, es ist nämlich kein Geheimnis. Das Geld haben sie ihm trotzdem gegeben. Ist ja nicht ihr Geld, sondern eures. Klingt komisch, ist aber so.
Also was hat er gemacht, der Herr Müller? In Niedersachsen, das ist ziemlich weit im Norden, hat der Herr Müller auch eine Fabrik. Die steht da schon seit 85
Jahren und irgendwann hatte der Herr Müller sie gekauft. Weil er jetzt die schöne neue Fabrik in Sachsen hatte, hat der Herr Müller die alte Fabrik in
Niedersachsen nicht mehr gebraucht, er hat sie geschlossen und 175 Menschen haben ihre Arbeit verloren.
Wenn ihr in der Schule gut aufgepasst habt, dann habt ihr sicher schon gemerkt, dass der Herr Müller 17 Arbeitsplätze weniger geschaffen hat, als er abgebaut
hat. Dafür hat er 70 Millionen Euro bekommen. Wenn ihr jetzt die 70 Millionen durch 17 teilt, dafür könnt ihr ruhig einen Taschenrechner nehmen, dann wisst
ihr, dass der Herr Müller für jeden vernichteten Arbeitsplatz über 4 Millionen Euro bekommen hat.
Da lacht er, der Herr Müller. Natürlich nur, wenn niemand hinsieht. Ansonsten guckt er ganz traurig und erzählt jedem, wie schlecht es ihm geht. Aber der Herr
Müller sitzt nicht nur rum, sondern er sorgt auch dafür, dass es ihm besser geht. Er ist nämlich sparsam, der Herr Müller. Sicher kennt ihr die Becher, in denen
früher die Milch von Herrn Müller verkauft wurden. Die schmeckt gut und es passten 500 ml rein, das ist ein halber Liter. Seit einiger Zeit verkauft der Herr
Müller seine Milch aber in lustigen Flaschen, nicht mehr in Bechern. Die sind praktisch, weil man sie wieder verschließen kann und sehen hübsch aus.
Allerdings sind nur noch 400 ml drin, sie kosten aber dasselbe. Da spart er was, der Herr Müller. Und sparen ist eine Tugend, das wissen wir alle.
Wenn ihr jetzt fragt, warum solche ekelhaften Schmarotzer wie der Herr Müller nicht einfach an den nächsten Baum gehängt werden, dann muss ich euch
sagen, dass man so etwas einfach nicht tut. Wenn ihr aber das nächste mal im Supermarkt seid, dann lasst doch einfach die Sachen vom Herrn Müller im Regal
stehen und kauft die Sachen, die daneben stehen. Die schmecken genauso gut, sind meistens billiger und werden vielleicht von einem Unternehmer hergestellt,
für den der Begriff "soziale Verantwortung" noch eine Bedeutung hat.
P.S. Bitte weiterleiten, damit viele mitkriegen wie es läuft. Wir können nur über Produkt-Boykott etwas erreichen.
P.P.S: Weihenstephan gehört übrigens auch zu Müllermilch! Außerdem bekommen die Müllerkühe Genfutter - siehe www.greenpeace.de.
Kostenexplosion
Sommerliche Frische ermunterte unseren verehrten Dozenten H., seine logischen Ergüsse mit wachsender Begeisterung fortzusetzen. Er war sich jüngst nicht
zu schade, ein heißes Eisen anzupacken. Die Misere im Gesundheitswesen, so H., lasse sich leicht in den Griff bekommen. Dies gelte insbesondere für die
Kostenexplosion. Eine drastische Verminderung der Ausgaben der Krankenkassen könne durch eine einschneidende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der
Mitarbeiter der Krankenkassen erreicht werden. Es gehe um eine massive Verminderung der Jahresarbeitszeit mittels eines späteren Arbeitsbeginns, mehr und
längerer Pausen, z.B. einer tgl. Shopping-Pause oder Familien-Spaß-Pause sowie zusätzlicher gleitender Pausenzeiten für private Telefongespräche, Surfen im
Internet, Vereinsarbeit und Kommunalpolitik, Verbesserung der Büroschlafmöglichkeiten, eines früheren Feierabends - nicht erst 14.30 Uhr sondern 13.30 Uhr,
also eine halbe Stunde nach der Mittagspause, all dies verbunden mit doppeltem Jahresurlaub. Die leidgeprüften und bisher aus politischen Gründen geschonten
Beschäftigten der Krankenkassen hätten so, wenn sie nicht selber krank seien (Schnupfen pp.), deutlich weniger Zeit, das Geld der Versicherten auszugeben,
wodurch die Kostenexplosion im Gesundheitswesen massiv „gedämpft" werde. Wenn dies nicht ausreiche, um die Existenz der Krankenhausfunktionäre,
Chef-, Ober- und Fachärzte, Pharmareferenten, Apotheker, Manager und Gewerkschaftsfunktionäre der Pharmaindustrie abzusichern, müßten halt alle Kranken
nach dem ersten Versicherungsfall aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Nebeneffekt sei überdies die lange überfällige und schrittweise
Anpassung der Arbeitsbedingungen der Krankenkassenmitarbeiter an diejenigen der überwiegenden Anzahl der Lehrer, Finanzbeamten, Staatsanwälte und
Richter sowie anderer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Unlogisch sei im Übrigen die These, Frau Ministerin Schmidt sehe so aus, als mauschele sie mit allen
herum. Das Gegenteil könne der Fall sein.
Steuersong
Dozent H. ist nicht nur logisch, sondern auch Steuerexperte. Den Steuerstein der Weisen hat er jedenfalls schon gefunden. Das Privatvermögen müsse, so H.,
besteuert werden. Dabei möge ein Schonvermögen berücksichtigt werden, das er pauschal bei EUR 250.000,00 ansetzen wolle. Das Vermögen der
Unternehmen dürfe aber nicht angetastet werden. Das einzelne Privatvermögen müsse in das Verhältnis zum gesamten Privatvermögen gesetzt werden. Der
daraus zu errechnende Anteil des einzelnen Privatvermögens im Verhältnis zum gesamten Privatvermögen müsse pauschal mit 25% besteuert werden. Die
dadurch ausgelöste Krötenwanderung führe zu einer soliden und nachhaltigen Sanierung der öffentlichen Haushalte, wenn die dem Staat aus dieser Steuer
zufließenden zusätzlichen Mittel zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zweckgebunden
verwandt würden. Die Ziel dieser Abgabe werde verfehlt, wenn die Mittel zur Unterhaltung und Schaffung weiterer Sesselfurzerstellen eingesetzt werde.
Stand des Rechts
Über den derzeitigen Stand des Rechts in Deutschland meinte H. am Freitag seine müden Zuhörer aufklären zu müssen. Man solle sich vorstellen, es sei ein
existenzieller Prozess über mehrere Tausend EURO vor den Zivilgerichten geführt worden. Der Kläger habe den Prozess in beiden Instanzen verloren. Das
OLG habe die Revision nicht zugelassen. Das Urteil sei aber offensichtlich unrichtig. Nun habe der BGH den Antrag auf Zulassung der Revision zurück
gewiesen und ausgeführt, die offensichtliche Unrichtigkeit des Urteils sein allein kein Grund, die Revision zuzulassen (BGH NJW 2003, 831). Der Beklagte
freue sich. Der Kläger verliere seine Existenz. Wozu also noch ein Rechtsmittel, wenn das Rechtsmittelgericht seine vornehmste Aufgabe, unrichtige Urteile zu
kassieren, nicht mehr wahrnehmen müsse? ... Das sei der logische Stand des Rechts in Deutschland. Es gehe nicht mehr um die Richtigkeit der richterlichen
Entscheidung. Maßstab sei vielmehr der staatliche Schutz der richterlichen Autorität der Instanzgerichte.
Numerische Dimensionen
Die studierenden Mathematiker waren dieser Tage erstaunt, dass H. keine Ausführungen über das Thema „Schandfrauen, Schandmänner und Schandmäuler" zum Besten gab. Auf seine Ankündigung hin angesprochen brabbelte er etwas von Maulwürfen und sonstigem; jedenfalls werde die Sache zunächst zurückgestellt.
Anschließend befasste sich H. ausführlich mit einer für diese interdisziplinäre Vorlesung wichtigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 22.3.1979 (7
RAr 26/78, Jülicher, SGb 81, 26 ). Dieses Gericht habe völlig zu recht Folgendes erkannt: „Wird ein Bescheid, durch den eine einmalige Leistung gewährt
wird, aufgehoben, so hat der aufhebende Bescheid eine einmalige Leistung i.S. von § 144 I Nr. 1 SGG zum Inhalt." H. bezeichnete diese juristische Logik als
beispielhaft, da sie auch die numerische Dimension juristischer Erkenntnis exemplarisch verdeutliche.
Rüstungsideologie
Zum Ende des Semesters läuft unser JLM H. wieder zur Höchstform auf. Die Studierenden erfuhren dabei reichlich über die Logik der Ideologie. Als
verblendete Fanatiker bezeichnete er eine bestimmte Gruppe von Wissenschaftlern, welche die These aufgestellt hätten, jährliche Investitionen von etwa 19
Milliarden USD reichten aus, um den Hunger in der Welt effektiv zu beseitigen. Dementsprechend müsse der unmittelbare Wehretat der BRD von derzeit ca.
24 Milliarden EUR pro Jahr nur um den benötigten Betrag gekürzt werden, um zu verhindern, dass pro Jahr ca. 10 Millionen Kinder den Hungertod sterben
müssten. Solche realitätsfremde Theorien, seien mit der freien Rüstungswirtschaft nicht zu vereinbaren. Die Kürzung der Rüstungsausgaben gefährde
Arbeitsplätze, die Sicherheit der BRD und den Weltfrieden. In die andere Richtung führe der richtige Weg. Die Lösung des weltweiten Ernährungsdefizites
führe nur über eine deutliche Erhöhung der Militärausgaben. Im Falle des gezielten Ausbaus und Einsatzes von Massenvernichtungssysteme könne die Anzahl
der den Hungertod Sterbenden auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ein gesundes jährliches Wachstum an Kriegstoten in der Dritten Welt, besonders in
Afrika, Asien und Südamerika sei geeignet, die Zahl der Menschen, die nicht genug zu essen und zu trinken hätten, auf unter 500.000 p.a. zu reduzieren.
Unwort-Gewitter
Nach dem letzten Vortrag zeigte sich Dozent H. diesmal gegenüber seinen studierenden Zuhörern wortgewaltig. Das Ergebnis seines aufschlussreichen
Vortrages fasste er wie folgt zusammen: Gegen betriebsratsverseuchte (2009) Überfremdung (1993) durch Gotteskrieger (2001), Tätervölker (2003),
Rentnerschwemme (1996), Wohlstandsmüll (1997) und alternativlos (2010) Not leidende Banken (2008) im Opfer-Abo (2012) der Ich AG (2002) helfen keine
ethnischen Säuberungen (1992) nach freiwilliger Ausreise (2006) und auch kein ausländerfreies (1991), sozialverträgliches Frühableben (1998) von
Menschenmaterial (Jahrhundertunwort) in national befreiten Zonen (2000). Das sind in einer marktkonformen Demokratie (2011) Peanuts (1994) und
Ko"h"llateralschäden (1999) am Humankapital (2004) in Relation zu immer notwendigen Diätenanpassungen (1995), durch die die Entlassungsproduktivität
(2005) zusammen mit einer Herdprämie (2007) gesteigert werden sollte.
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Faulheit
Faulheit meinte H. vor seinen im April immer noch frierenden Zuhörern, sei ein relativer und mehrgleisiger Begriff. Ein Arbeitsloser sei in der Regel zur
Zwangsfaulheit verurteilt. Die erzwungene Faulheit unterscheide sich von der volontären Faulheit grundlegend. Diesen Gegensätzen entspreche es nicht, dass
beides gleich hoch bezahlt werde. Dennoch gebe es ein Recht auf Faulheit. Der Erbe, der nichts arbeite und nur von Geerbtem lebe, habe doch auch ein Recht
darauf. Die Verfassung schütze den Faulen. Dieser sei einer, der andere für sich arbeiten lasse. Er nehme somit die Arbeit von dem, der sie gebe (Arbeitgeber).
Der (faule) Arbeitnehmer könne keine Arbeit mehr nehmen, wenn ihm das Kapital für den Arbeitgeber fehle. So mache der Faule den Geber zum Faulen im
Zwang. Nebenbei bemerkte H., dass das Problem der Fäulnis (= Arbeitslosigkeit) leicht gelöst werden könne. Es komme zwar nicht in Betracht, die verfaulten
Untätigen in Lager zu stecken. Faulheit lasse sich aber dadurch wirksam bekämpfen, dass den Arbeitslosen die Nutzung ihres eigenen Pkw für die Dauer der
Faulheit untersagt werde. Zugleich müßten diese verpflichtet werden, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder zu nutzen, so lange sie faul seien
(Öko-Arbeitsföderung). Dies werde einen hohen arbeitsmarktpolitischen und verkehrspolitischen Effekt haben.
Glatzen-Schock
H. war an diesem Tag in Form. Obwohl die Konzentration der Studenten/innen schon merklich nachgelassen hatte, kam H. noch auf eine Entscheidung des
Amtsgerichtes Siegen aus dem Jahr 1990, also 10 Jahre vor dem Jahrhundertwechsel, zu sprechen. Es entspreche der juristischen Logik - so Dozent H. -, dass
der Blick eines Glatzköpfigen in den Spiegel nach einer missglückten Dauerwellenbehandlung einen Schock auslösen könne, der einen
Schmerzensgeldanspruch in Höhe von DM 200,00 zur Folge habe.
Eheliche Pflege
Der grippegeschwächte H. mußte einige Zeit zu Hause verbringen. Dies hatte für die Studenten einen außergewöhnlichen Exkurs zur Folge. H. hatte sich
offenbar während der leidvollen Zeit häuslicher Pflege mit dem Thema Ehe beschäftigt. Er fasste das Ergebnis seiner Untersuchungen wie folgt zusammen: Ehe
ist heute eine probeweise auf Selbstverwirklichung angelegte Kommunikationsbasis mit beigebogenem kleinen Unterschied und geringer
Fortpflanzungstendenz (Teubner, 2. Auflage, Seite 38 mit weiteren Nachweisen; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1984, 488 - Zeit zwischen Eheschließung und Scheidungszeitpunkt).
Blauer Himmel
Das Thema ‚Erfolgsaussichten von Berufungen im Gießener Gerichtssprengel' sei wieder mal ein hervorragendes Beispiel für den herausragenden Stellenwert juristischer Logik, kolportierte H zum Beginn der Osterferien.
Aus der Tatsache, dass 99,9 % der Berufungen in Zivilsachen keinen Erfolg hätten, könne nicht der Schluß gezogen werden, dass alle dort ansässigen
Rechtsanwälte Idioten seien. Das OLG Frankfurt arbeite in Strafsachen ähnlich, um den Instanzgerichten zu viel Arbeit durch sauberes juristisches Arbeiten zu
ersparen. Dort werde alles gehalten, was eben noch so gehe. Es komme also gar nicht darauf an, ob die angefochtene Entscheidung falsch oder richtig sei.
Umgekehrt könne den Richtern der ersten Zivilkammer nichts nachgesagt werden, auch wenn der Himmel über ihren Köpfen blau sei. Ein blauer Himmel
besage nichts über die Leistungsfähigkeit.
Buschkrieg
Journalisten, meinte H. aus G. in seinem Vortrag zum neuen Jahr, seien solche, die am Ende der Skala der logisch denkenden Wesen zu finden seien. Der Krieg
gegen den Irak habe noch nicht begonnen, ja er sei noch nicht einmal endgültig beschlossen worden, dennoch hätte die Journaille - und nicht nur diese - diesem
Krieg schon einen Namen gegeben. Die sich anbahnende Schlacht werde schon jetzt als „Irak-Krieg" bezeichnet. Die Bevölkerung des Irak wolle diesen Krieg
aber nicht. Der irakische Staat führe keinen Krieg. Es sei daher widersinnig, den Krieg nach dem Namen des Landes zu benennen, gegen das er geführt werden
solle. Ein solcher Krieg werde „Buschkrieg" genannt.
Dr. K. aus G.
Grimmig konterte gestern unser lieber H. den Zwischenruf eines Studenten im 8. Semester, der gerade seine erste ZPO-Vorlesung gehört hatte. Es sei ein
Gerücht, betonte H., wonach das OLG Frankfurt kürzlich den Gießener Richter Dr. K. darauf hingewiesen habe, dass über Prozesskostenhilfeanträge nach der
ZPO durch Beschluss zu entscheiden sei. Das stehe doch schon im Gesetz!
Gleich ist gleich ungleich
Nun, so H., wolle er sich wieder seinem eigentlichen Thema zuwenden, der Logik der Juristen. Einer der wichtigsten Grundsätze mit Verfassungsrang sei der
Gleichheitssatz, dass es keine Gleichheit im Unrecht gebe. Also, wenn der Staat allen Unternehmern rechtsgrundlos monatlich DM 100.000,00 schenke, sei
dies zwar nicht rechtens, meinte H.. Ein Nichtunternehmer könne sich darauf jedoch nicht berufen, weil er keinen rechtmäßigen Anspruch auf den gleichen
Betrag habe. Gleichheit im Unrecht gebe es eben nicht. Unzutreffend sei die Annahme, dass mit diesem Rechtssatz alle Ungerechtigkeiten abgesegnet werden
könnten. Nach der Rechtsprechung des BGH habe ja auch der Mord mit dem Totschlag rein gar nichts zu tun.
Gewissen
Die heftigen Debatten um das verwaltungsrichterliche Gewissen konnten Herrn Referenten H. nicht beirren. Er verwies darauf, dass auch ein
Verwaltungsrichter ein Gewissen habe. Dies stehe logisch schon im Gesetz (§§ 11 I BVerfGG, 38 DriG; siehe auch § 3 BMinG für Bundesangriffsminister und
Bundeskanzler). Selbstverständlich handele es sich bei den Beamten des Auswärtigen Amtes nicht um sog. gewissenloses Gesindel. Es habe eben bis zum März
1999 im Kosovo keine ethnischen Verfolgungen gegeben. Deshalb hätten die braven Verwaltungsrichter gewissenhaft entschieden, dass die Klagen der
Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Kosovo, die hier nur die Butter vom Brot klauen wollten, offensichtlich unbegründet seien. In der Nacht vom 23.03.1999 zum
24.03.1999 sei es dann zu den Massakern im Kosovo gekommen. Im Wege der Nothilfe habe deshalb mit dem Luftkrieg begonnen werden müssen.
Schein und Sein
H. aus G., unser geliebter Lehrmeister in allen Fragen essentieller Logik, fand in der soeben beendeten Veranstaltung Gefallen daran, sich mit den
Begriffspaaren „Schein" und „Sein" zu befassen. Aufhänger war die Geschichte eines bekannten Hochstaplers, der sich in einem Bordell in R. als
LKA-Ermittler ausgab, um dort kostenlos Liebesdienste in Anspruch nehmen zu können. Der plausible Unterschied zwischen „Schein" und „Sein" lies sich am
Ende an den vier bis fünf Flaschen Bier festmachen, die der Hauptzeuge im Nachspiel beim Strafrichter schon vor seiner Einvernahme um 09.30 Uhr genossen
hatte. Dem Gericht schien, dass dieser Zeuge in dieser Verfassung vom Sein keine Ahnung haben könne. Jetzt gab sich der Angeklagte endlich als
Generalbundesanwalt zu erkennen, was den Prozess zum platzen brachte. So sei es eben manchmal, meinte H. vielsagend.
Vollmacht
Er ist bekanntermaßen ein fundierter Kenner der logisch verknüpften Materien. Unser H. aus G. sprach zuletzt verzückt und wie im Rausch über das Thema
„Stellvertretung". Die Erteilung der Vollmacht erfolge durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die
Vertretung stattfinden solle. So stehe es im Gesetz. Bis dahin war dem zu folgen. Für einige zu hoch waren sodann die spannenden Ausführungen unseres
Hobby-Juristen zur entsprechenden Anwendung dieses Rechtssatzes auf die Halbmacht und die Ohnmacht.
Wende(l)-Theorie
Leider kann unser Referent H. aus G. seine Vorträge vorübergehend nicht fortsetzen. Er wird verdächtigt, wegen mangelnder Zahlungen der
Hochschulverwaltung eine Nebentätigkeit aufgenommen zu haben. Auf der Station A1 der JVA Gießen denkt er gerade darüber nach, ob die private
Jobvermittlerin ihm den richtigen Rat gegeben hat. H. soll nämlich versucht haben, sein Referenten-Einkommen als Bankräuber aufzubessern. Er bestreitet das
und hofft auf eine grundlegende Wende in der Rechtsprechung, die sich schon im Urteil des AG Gießen vom 20.10.2000 - 54/08 c Ds 103 Js 2055/00 -
andeutet hat. Dort heißt es zum Thema Beweiswürdigung: „Insgesamt drängt sich dem Gericht der Verdacht auf, dass hier Aussagen abgesprochen wurden. Es
ist eine typische Begleiterscheinung von Absprachen, dass der Kernbereich genau verabredet wird, Randbereiche des Geschehens jedoch unterschiedlich
berichtet werden, weil diese nicht Gegenstand der Absprache waren; die Beteiligten rechneten nicht damit, hiernach gefragt zu werden." Die große Hoffnung
unseres beliebten Referenten besteht darin, dass diese Wende(l)-Theorie kurzfristig auch auf die Aussagen von Belastungszeugen angewandt wird. In der JVA
Gießen soll es darüber schon heftige und lautstarke Diskussionen mit seiner Verteidigerin gegeben haben.
Wetzlarer Landrecht
Unserem Dozenten H. war kürzlich gar nicht zum Lachen zu Mute, musste er sich doch vor einem mittelhessischen Landgericht verantworten, weil er versucht
hatte, sein Taschengeld etwas aufzubessern. Ca. 200 Beweisanträge halfen nichts. Das Landgericht kam zu seinem Schuldspruch. Gegen das Urteil legte unser
lieber H. aus vollstreckungstaktischen Gründen gleich Rechtsmittel ein. Er hofft, er kann das Taschengeld für sich behalten. Ob der BGH sich wohl von
unserem Dozenten beindrucken lassen wird? Nach dem der Hörsaal schon vor einigen Monaten verlegt werden musste, begann H. mit der neueren
Rechtsgeschichte im mittelhessischen Raum. Ausführlich erklärte er, was er von „Wetzlarer Landrecht" gehört und gelesen hatte. Das dauerte lange. H. schloss
seinen instruktiven Vortrag mit dem Hinweis, dass seit dem 01.01.1995 auch in Wetzlar die StPO angewandt werde. Die Erprobungsphase sei abgeschlossen.
Nun werde das Dicht-Schreiben von Urteilen geübt.
Wirtschaftskrise
Dozent H. aus G. litt unter spätherbstlichen Depressionen und schimpfte zunächst über Hinz und Kunze. Danach kam er richtig in Fahrt. Die Wirtschaftskrise
gebe es gar nichtig. Die, die ständig alles schlecht redeten und schrieben, seien Schuld an der schlechten Stimmung in der Bevölkerung. Dabei gehe es uns, das
habe er nach einer längeren Analyse herausgefunden, doch ganz gut. Niemand habe gesagt, dass wir bald nichts mehr zu essen und zu trinken hätten. Wenn es
der Wirtschaft im Moment ein wenig schlechter gehe, sei das nicht so schlimm und keinesfalls die Schuld der Chefs sowie der Politiker. Ein Wunder sei es
auch nicht. Das Problem seien nicht die, die gar nichts arbeiten wollten. Viel schlimmer seien die, die für immer mehr Geld immer weniger arbeiteten. Spät
kommen, früh gehen, dafür doppelt kassieren, reichlich Urlaub haben und mindestens einmal pro Jahr krank feiern, das seien die durch Interessenverbände
gestärkten, massenhaft üblichen Verhaltensweisen, durch die eine Wirtschaft in die Knie gezwungen werde. Wo Leistung nichts zähle und abgelehnt werde, da
könne bei den Leistungswilligen keine Zuversicht aufkommen. Für immer mehr Geld immer weniger arbeiten, das sei nicht sozial.
© ab 1997 bis heute Rechtsanwaltskanzlei Tronje Döhmer, Grünberger Straße 140 (Geb 606), 35394 Gießen