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© 1997 bis heute / KD Mainlaw - Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Grünberger Straße 140 (Geb 606), 35394 Gießen
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Stand: 14. November 2022

Racial Profiling - Problem Polizei
Radarfallen: Online-Bussgeldkatalog für blitzgeschädigte Raser
Radarwarngerät - Kaufvertrag
Radio - coloRadio - Das freie Radio in Dresden
Radio Unerhört Marburg
Radon-Info
Radfernwege
Rassismus - Aufstehen gegen Rassismus
Rassismus tötet in Limburg!
Rassismus tötet - 55-jähriger Mann in Limburg zu Tode geprügelt!
Rassismus und Antikommunismus (Rassismus und Antikommunismus als undemokratische Bestandteile des Neo-Liberalismus)
Rasterfahndung
Rathausbesetzung - Hausfriedensbruch - Revision erfolgreich
Rathausversammlung und politische Justiz
Raumklinik Marburg
Räumungsvollstreckung nach Hausbesetzung - Schuldnerbezeichnung
Raum - Zeit - Dimensionen
Rauschgift - Teil des strafrechtlich geschützten Vermögens
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Rechner - Wurzel ziehen
Recht - drei Formen
Rechte - Faschismus - Neonazis
Rechte Kampfpresse
Recht & Kosten
Rechtliches Gehör
Rechtliches Gehör - Nichterwähnung von Kernvorbringen (BGH)
Rechtmäßigkeit des Prüfungsverfahrens an der Käthe-Kollwitz-Schule Marburg - erhebliche Zweifel
Rechtsberaterhaftung (Urteile zur Anwaltshaftung, Notarhaftung, Steuerberaterhaftung)
Rechtsberatungsgesetz (Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz)
Rechtsbeugung durch Staatsanwalt (BGH)
Rechtsdienstleistungsgesetz (Bundesverband der Wirtschaftsjuristen an Fachhochschulen e.V.)
Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft - 2018
Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010 (Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung)
Rechtsextremismus in Hessen (Beratungsnetzwerk Hessen)
Rechtschreibreform und weitere aktuelle Informationen
Rechtsgeschichte (europäische Internetzeitschrift)
Rechtshilfe - international (Online-Datenbank)
Rechtsmissbrauch (Verein gegen Rechtsmissbrauch)

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Rechtsprechung des BAG im Jahr - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung des BGH zum BtMG im Jahr - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung des BGH zum Unterhalt
Rechtsprechung des BGH zum UWG - nicht fortgeführt - siehe LSK zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Rechtsprechung des OLG Frankfurt zum Unterhalt
Rechtsprechungsdatenbank (Hessenrecht - Entscheidungen der hessischen Gerichte)
Rechtsprechung zum Domainrecht - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung zum öffentlichen Telekommunikationsrecht
Rechtsprechung zum privaten Telekommunikationsrecht
Rechtsprechung zum Insolvenzrecht im Jahr - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007 - nicht fortgeführt - siehe LSK zur InsO
Rechtsprechung zum Steuerrecht im Jahr - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung zum Strafrecht - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007 - nicht fortgeführt - siehe Strafrechtslexikon
Rechtsprechung zum Verkehrshaftungsrecht 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung zum Verkehrsverwaltungsrecht - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsgesetz - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
Rechtsprechung zur Rasterfahndung
Rechtsradikal? Was ist das?
Rechtsschutzversicherung - Zeitpunkt des Versicherungsfalles (BGH)
Rechtsschutz verweigert - Dokumentation zur Rolle des Amtsgerichts Gießen beim Nazi-Aufmarsch am 16. Juli 2011
Rechtsstaat in Mittelhessen und die Unschuldsvermutung
Rechtsstaatliche Manipulation am Faktum
Rechtsstaat und die Freude über die Hinrichtung eines Terroristen
Rechtsstaat und Menschenrechte - USA
Recht - Türkei
Recht und Räder
Redaktion
Rede Fritz Bauers vom 9. Mai 1945 - Hoffnungen eines aufrichtigen Juristen
Reform der Zivilprozessordnung
Regiogeld (Zurück zum menschlichen Maß ...)
Regionalentwicklung (Zurück zum menschlichen Maß ...)
Regionaler Aufbruch (Zurück zum menschlichen Maß ...)
Regulierungsbehörde
Reichtum umverteilen (Bündnis „Reichtum umverteilen - Ein gerechtes Land für alle!")
Reisen
Reisen mit dem Bus
Reiserecht
Reisepass - Elternteil verweigert Herausgabe an umgangsberechtigten Elternteil (Schadensersatz)
Rekonstruktionsverbot der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren - extralegale Erfindung (Diesen Link nutzt nun ein Kollege für Eigenwerbung.)
Rekonstruktion der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren (SVR 2009, 47-55) (KD Mainlaw Publikation - jeglicher Hinweis auf diese Veröffentlichung ist bei Wikipedia verschwunden.)
Rekonstruktion der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren - Schulbeispiel
Religionsfreie Zone 2014 im Filmhauskino Köln
Religionskritik & Bürgerrechte
Religiöse Diskriminierung
Rémi Fraisse - Tod durch Granaten der französischen Polizei
Rentenversicherung
Reparaturkostenerstattung im Fall der Gewährleistung
Reporter ohne Grenzen e.V. - Deutsche Sektion von Reporters sans frontières
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälte-Verein
Restwertbörsen im Internet (Zumutbarkeit der Nutzung für Gewerbetreibende und Leasingesellschaften)
Resozialisierungsgrundrecht von Strafgefangenen (BVerfG - Ausführung langjährig Inhafttierter)
Rettet das Internet (Initiative)
Revisionsverfahren in Strafsachen und seine Fristen
Richard Dawkins
Richterlicher Bereitschaftsdienst (... erforderlich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr, in Bedarfsfällen länger ...)
riseup.net (... mehr Sicherheit)
Rosa Luxemburg - Konferenz
Rosenburg - Bundesjustizministerium
Rote Flora, Politik und Polizei
Rousseau, Jean-Jacques, geb. 28.06.1712 in Genf (so aktuell wie immer)
RT deutsch
Rtkom - Zeitschrift f.d. Recht der Telekommunikation und der elektr. Medien
Rückstufungsschaden in der Kfz.Kaskoversicherung (Mitverschulden und Haftungsquote)
Rücktritt des Kriegsministers
Rüstungsatlas - Thüringen
Rüstungsexporte - Aufschrei - Waffenhandel (Aktion Aufschrei)
Rund
Rundfunk und Fernsehen
Rundfunk- und Fernseh-Skandal - Faktencheck zur Sendung „Die Anstalt" vom 22.05.2018
Rundfunk- und Fernseh-Skandal - Faktencheck zur Sendung „Die Anstalt" vom 22.05.2018 - Nachtrag - Verflechtungen
Rundfunkstaatsvertrag - RStV
Rundfunkstaatsvertrag erlaubt die Verbreitung von Unwahrheiten und Verfälschungen über Syrien-Krieg - öffentlich-rechtliche Kriegstreiber werden nicht zur Verantwortung gezogen!

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Rechtsstaatliche Manipulationen am Faktum

Ein Fall - kein Einzelfall - aus dem süddeutschen Raum dokumentiert einmal mehr, dass der gegenwärtige Rechtsstaat so seine Schwierigkeiten im Umgang mit der Wahrheit hat. Besonders gilt dies, wenn es um die Konfrontation mit den Arbeitsweisen forensischer Sachverständiger und deren angenommener Allmacht geht.

Der vom Strafgericht beauftragte Sachverständige setzte sich mit der zu begutachtenden Person in Verbindung. Schon gelegentlich des ersten Telefongesprächs wies er darauf hin, dass die Verteidigungsstrategie des Probanden aussichtslos sei. Das solchermaßen von vornherein eingeschüchterte Objekt bat den Sachverständigen darum, die Teilnahme seines Therapeuten am Explorationsgespräch zu gestatten. Das lehnte er ab. Das Explorationsgespräch fand ohne Zeugen und fachliche Begleitung statt. 20-30 Minuten verwendete der Sachverständige darauf, die wegen eines Insolvenzdelikts angeklagte Person unter Hinweis auf das Winterkorn-Verfahren über die Aussichtslosigkeit ihrer Verteidigung zu informieren. In der Hauptverhandlung dazu befragt, gab der forensische Sachverständiger an, sich auch an so was nicht erinnern zu können. Unterdessen hatte die angeklagte Person ihren Verteidiger wiederholt darauf hingewiesen, dass der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten die Ergebnisse des Explorationsgesprächs zum Teil unvollständig und zum Teil falsch wiedergegeben hatte.

In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass die angeklagte Person das mit dem Sachverständigen geführte Gespräch in ihrer Beweisnot mit ihrem Mobiltelefon heimlich aufgezeichnet hatte. So fragte der Verteidiger den Sachverständigen, ob denn dieser damit einverstanden sei, dass die Aufzeichnung über das geführte Explorationsgespräch in der Hauptverhandlung abgespielt werden könne. Allein diese Frage löste bei allen Verfahrensbeteiligten auf der staatlichen Seite (Strafkammer, Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft und Sachverständiger) ein empörtes Verbleichen ihre Gesichter aus. Sofort intervenierte die Vorsitzende der Strafkammer. Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft witterte strafrechtlich relevantes Verhalten und beantragte die Protokollierung dessen, was sich kurz zuvor abgespielt hatte. Bei der Aufzeichnung des Explorationsgesprächs, die ohne Zustimmung des Sachverständigen erfolgt sei, handle es sich um eine Straftat nach § 201 I StGB.

Die angeklagte Person könnte mit der Aufzeichnung über das Explorationsgespräch den Nachweis führen, dass der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten ihre Angaben falsch, verfälscht und unvollständig wiedergegeben hat. Er könnte damit sogar des Lügens in der Hauptverhandlung überführt werden. Das Abhören der Audiodatei in der Hauptverhandlung könnte den Sachverständigen dazu zwingen, seine gutachterlichen Bewertungen auf zutreffende Anknüpfungstatsachen zu stützen. Ein derartiger Umgang mit der Wahrheit widerspricht jedoch der süddeutschen Gerichtspraxis. Nicht die Tätigkeit des Haussachverständigen des Landgerichts wird anhand einer existierenden Audiodatei kritisch hinterfragt. Vielmehr geschieht das Gegenteil, die Wahrheitsfindung wird erschwert bzw. verhindert, in dem die von der angeklagten Person geschaffenen Beweismittel stigmatisiert und die angeklagte Person wegen der Art und Weise der Beschaffung des Beweismittels kriminalisiert werden. Solche Sicht- und Verfahrensweisen versetzen die Wahrheit in einen unüberwindbaren Widerspruch zu den Geboten der Rechtsstaatlichkeit. Zwangsläufig werden Erinnerungen an historische Traditionen der arisch reinen und der staatlich diktierten, ehemals ostdeutschen Justiz wach.

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Rechtsstaat in Mittelhessen und die Unschuldsvermutung

Aus einer Anzeige vom 15.01.2019: „Die Beschuldigten wurden einer Verkehrskontrolle unterzogen. Alle befanden sich im Fzg mit dem amtlichen Kennzeichen XX XX XXX. Fahrer war der Beschuldigte XXX, der unter der ST/XXXXX/19 wegen Fahren unter Drogeneinfluss veranzeigt wurde. Im Fahrzeug wurde bei einer Durchsuchung insgesamt ca. 33 g Haschisch aufgefunden. Da alle Insassen angaben, nicht Besitzer des Rauschgifts zu sein, werden alle als Beschuldigte geführt."

Beschuldigt und schuldig ist, wem nichts nachgewiesen werden kann. Das ist die polizeiliche Kriminalhypothese, die der Logik der von vielen Staatsanwaltschaften bevorzugten „Drecksacktheorie" folgt: Schuldig ist, wer angeklagt wird.

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Rechtsradikal? Was ist das?

Rechtradikal ist, wer

Menschen dazu ausbildet, Angriffskriege, die der Sicherung wirtschaftlicher Interessen dienen, zu führen,
gegen Ausländer und Menschen mit andere Sprache und Hautfarbe hetzt,
Flüchtiglinge ab-, zurück- und ausweist,
Flüchtlingsheime in Brand setzt oder in Brand setzen lässt,
Märchen von sicheren Herkunftländern verbreitet,
Arbeit von dem nimmt, der arbeitet, und sich dadurch bereichert,
anderen das Land raubt,
sich kolonialistisch verhält,
Atomkraftwerke befürwortet und betreibt,
die Umwelt verschmutzt und zerstört, um sich gewerbsmäßig zu bereichern,
fanatisch nationalistische Propaganda verbreitet,
den Adel und die adelige Herkunft verherrlicht,
die Freiheit des Glaubens missachtet,
anderen den eigenen Glauben als Grundwert aufzwingen und eintrichtern will,
die Einheit Deutschlands feiert, die Geschichte der DDR verabscheut und die Nazivergangenheit der Deutschen verschweigt und verdrängt, ...

Siehe auch: Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft

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Bundesjustizministerium, die „Rosenburg"

(td 06.10.2016) Seit Jahren gehört die Frankfurter Allgemeine Zeitung zu meiner Frühstückslektüre. Das ist so, weil ich gelernt habe, dass alles, was nicht in dieser Zeitung steht, die Wahrheit ist.

Am 11.10.2016 werde ich beim Studium der Überschriften aufgeschreckt. "Braune Verstrickungen in der Rosenburg" lese ich auf der Seite 2. Plötzlich werde ich hellwach. Eine Wirkung, den der Kaffee, den ich zuvor zu mir genommen hatte, nicht entfalten konnte.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über die Ergebnisse der Arbeit einer Historikerkommission über die NS-Vergangenheit des Bundesjustizministeriums. Im Durchschnitt der Jahre 1949-1973 sollen demnach über die Hälfte der Ministeriumsmitarbeiter als frühere NSDAP-Mitglieder belastet gewesen sein. Jeder fünfte Mitarbeiter sei in der SA gewesen. Viele davon hätten im früheren Reichsministerium gearbeitet. Der Höhepunkt der Beschäftigung von früheren Parteimitgliedern sei erst Ende der fünfziger Jahre erreicht worden. Dreiviertel der Mitarbeiter hätten da eine NS-Vergangenheit gehabt. Es habe Bereiche gegeben, die zu 100 % von ehemaligen Nazis besetzt worden seien. So sei es zum Beispiel in der „Strafrechtsabteilung II" gewesen.

Durchaus überraschend war für mich, in dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu lesen, dass diese Erkenntnisse im Kern nicht neu seien. Das stimmt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Unrechtsstaat. Dieser Unrechtsstaat wurde maßgeblich geprägt durch die Verantwortlichen, die nach dem Kriegsende die bundesdeutsche Justiz aufgebaut haben. Das waren ganz überwiegend Nazis. Sie wirkten in kleinen Amtsgerichten ebenso wie in den obersten Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht am Aufbau des Unrechtsstaats BRD mit.

Das waren keine Zufälligkeiten. Es handelte sich um das Ergebnis einer gezielten Politik der Restauration. Die Verfolgung von NS-Tätern sollte hintertrieben werden. Zugleich waren die Nazi-Juristen bereit und in der Lage, sich am Aufbau eines kapitalistischen Staates im Sinne der westlichen Alliierten zu beteiligen. Dazu benötigten die Alliierten und ihre Vasallen in der BRD die juristischen Eliten aus der Zeit des Hitler-Faschismus.

Welche fatalen Folgen all dies bis heute hat, kann nicht nur in der Biografie eines engagierten Frankfurter Oberstaatsanwaltes nachgelesen werden. Praktiker, die ihre Fähigkeit aufrechterhalten haben, ihr Fähnchen nicht in den Wind zu halten, müssen nach wie vor Tag für Tag in den Gerichtssälen der bundesdeutschen Justiz erleben, was es bedeutet, mit solchen Juristen zu tun zu haben.

Die Residenten in der Rosenburg waren unter anderen für die Einstellung und Beschäftigung von Juristinnen und Juristen verantwortlich. Das Treiben im Bundesjustizministerium war beispielhaft und fand selbstverständlich seine Nachahmer in den Justizministerien der Länder. Dort wirkten ebenfalls Alt-Nazis zuhauf. Sie waren auf Bundesebene und auf Länderebene verantwortlich für die Beschäftigung im Dienst der Justiz. Selbstverständlich sind die Gesinnungsgenossen bevorzugt worden. So war es möglich, dass spätestens ab dem Jahr 1949 Generationen von Juristinnen und Juristen von NS-Juristen ausgebildet werden konnten. Dies hatte zur Folge, dass die Praktiken der NS-Justiz von Generation zu Generation weitergegeben werden konnten. Das Ergebnis dieser Art der Juristenausbildung ist tagtäglich zu spüren.

Arme Menschen haben keine Chance vor Gericht. Entsprechendes gilt für Ausländer, engagierte Gewerkschafter und Linke. In allen Bereichen der Justiz haben es sich die Richterinnen und Richter zur Gewohnheit gemacht, zum Nachteil der Recht suchenden Bürger bis zur Grenze des gerade noch erträglichen am Faktum zu manipulieren. Wenn das Recht nicht passt, wird der Tatbestand so geformt, dass das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt. Die Wahrheit und die Gerechtigkeit werden auf diese Art und Weise in ein geistiges Konzentrationslager eingesperrt. Aus diesem gibt es kein Entkommen.

Lächerlich ist es, dass die tätige Historikerkommission mit hoher Wahrscheinlichkeit viel Geld erhalten hat, um herauszufinden, was seit Jahrzehnten bekannt und kritisiert worden ist.

Wenn sich Journalisten und Politiker über die dokumentierten Ergebnisse aufregen, ist das nichts als Heuchelei, solange stur geleugnet wird, dass die von den NS-Juristen in den Justizministerien betriebene Politik bis zum heutigen Tage massive Auswirkungen und Folgen hat. Dieser Teil der Wirklichkeit hat mit Grundrechten und Menschenrechten nichts zu tun. Die Gestalter dieser Wirklichkeit verachten diese Rechte, weil sie sich einer anderen Tradition verantwortet haben.

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Ich liebe Dich!