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© 1997 bis heute / KD Mainlaw - Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Grünberger Straße 140 (Geb 606), 35394 Gießen
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Stand: 27. August 2020

Wachstum
Waffen für die Kriesengebiete im Nahen Osten (Balkansight-Bericht)
Waffenhandel (Aktion Aufschrei)
Waffenhandel-Skandal - Faktencheck zur Sendung „Die Anstalt" vom 27.03.2018
SC 1929 Waldgirmes e.V. (Oberliga Hessen) (ehemaliger Fußballverein vom Chef)
Wahlbetrug
Wahlen
Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland
Wahlen und Demokratie
Wahrheitspresse - Pressewahrheiten - Presse in der Krise
Walburg-Gutachten zur Delinquenz von Jugendlichen
Wälder - Wiesen - Neonazis (Kampagne, die Neonazistrukturen in Hessen bekämpft)
Wald statt Asphalt ( A49 - Danneröder Wald)
Warentest
Washington erlaubt Marihuana
Wasser ist ein Menschenrecht
Wasserwerfer-Prozess in Stuttgart (... einseitig immer weiter so - ... da haben alle schlichtweg gelogen ...)
Wasserwerfer-Prozess - Materialien
Watch the Court (Gerichte - überwachen und beobachten)
WebCams
Web-Chat
Webnotar
Web-Seiten Recht
Webspace
WebWasher
Weckruf
Wege aus dem Tarifdschungel
Weglaufhaus (antipsychiatrisch orientierte Kriseneinrichtung im Norden Berlins)
Wegwerf-Adressen - Alternativen zu 10 Minute Mail
Weihnachtsshops (Einkauf)
Weißbücher der EU-Kommission
Weisse Liste (Krankenhäuser suchen)
Weiterbildung (Bildung und Fortbildung)
Weitere Inhalte
Weltbild von Googles Gnaden - FAZ 11.07.2014 (Von der Sehnsucht der F.A.Z. nach dem eigenen Meinungsmonopol!)
Weltkarte
Weltmeisterschaft 2006
Weltmeisterschaft 2018
Weltnetz TV
Wendtland-Lied
Werbeblocker im Browser - Adblock Plus
Werbe-E-Mail ist unerlaubte Handlung - Schadensersatz
Werbevertrag - automatische Verlängerung - unwirksame Klausel
Werbung - vergleichende
Wer nicht fragt bleibt dumm!
Wertekundeunterricht - Lektion 1 - Gewaltenteilung
Wertekundeunterricht - Lektion 2 - Religionsfreiheit
Wertekundeunterricht - Lektion 3 - Rechtsstaat
Wertekundeunterricht - Lektion 4 - Gemeinwohl
Wettbewerb - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht - international (Wettbewerbsregelungen von 166 Staaten)
Wettenberg - Golden Oldies
Wetterberichte
Wetzlar gegen Atomkraft
Wetzlarer gegen Rechts (Junge Wetzlarer gegen Rechts)
Whistleblower - Behördenstress (Dirk Lauer)
Whistleblower (Dokumentationszentrum "ansTageslicht.de")
Whistleblower (Heise - Tippgeber - anonyme Hinweise und Übersendung von brisantem Material)
Whistleblower Netzwerk e.V.
Whistleblowing - Entlassung als Verstoß gegen Art. 10 EMRK
Who watches the Watchmen? (Rede von Tronje Döhmer zur Kundgebung am 23. August 2012)
Widerrufsbelehrung - eBay - dauerhafte Wiedergabe
Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide einlegen - sanktionsfrei leben!
Widerspruch - Google Street View
WIEVIEL ist mein Auto wert?
Wikileaks (unzensierbares Wiki für die massenhafte und nicht auf den Absender zurückzuführende Veröffentlichung und Analyse von geheimen Dokumenten)
Wikipedia („Die freie Enzyklopädie" mit 1 Mill. Artikeln in verschiedenen Sprachen)
Wir gehen mit! (Begleitung im JobCenter)
Wir kaufen keinen Mercedes (Boykott gegen Rüstungsexporte)
Wir sind alle "Dresden Nazifrei!"
Wir widersprechen! (Kein Kuscheln des DGB mit der Truppe!)
Wirtschaftsdaten
Witz des Tages
Witzbold
WM 2014 - BRD-Spieler ziemlich daneben!
WM 2014 PM des AStA Marburg
Wochenshow
Wohnen im Eigentum (u.a. mit Überprüfung des Hausgeldes)
Wohnungsdurchsuchung (BverfG zum wiederholten Male: Verboten sind Durchsuchungen zur Begründung eines Anfangsverdachts)
Wohnungsmieten-Skandal - Faktencheck zur Sendung „Die Anstalt" vom 23.10.2018
Wohnungsmietverträge (Klauseln)
Wohnungsnot (Leerstandsmelder)
Wolf Wetzel.- Blogg
Worldwatch
Wurm
Wurzelrechner

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Wahlen

Wenn Wahlen dazu geeignet wären, etwas zu ändern, wäre das erste, was die Herrschenden verbieten würden, Wahlen. Junge Leute und MusikerInnen haben immer wieder die besten Gedanken.

Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland

(kdm 170917) Das Grundgesetz vom 23.05.1949 beruht nicht auf einer Abstimmung der im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Menschen.

Den Mitgliedern der Versammlung, die das Grundgesetz verabschiedeten, war diese Tatsache bewusst. Deshalb haben sie Art. 146 in das Grundgesetz aufgenommen.

In diesem Artikel heißt es, das Grundgesetz gelte nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk. Es verliere aber seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft trete, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden sei.

Die Tatsache, dass dem derzeit geltenden Grundgesetz die demokratische Legitimation fehlt, ist unstreitig.

Die Rechtsprechung und die Literatur behelfen sich nach wie vor damit, dass sie die stereotype Behauptung aufstellen, seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hätten regelmäßig Wahlen zum Bundestag stattgefunden. Die Bundesbürger hätten damit die Geltung des Grundgesetzes anerkannt, weshalb diesem Grundgesetz die demokratische Legitimation nicht abgesprochen werden könne.

Dabei wird nicht unterschieden, welche Aussagekraft das Verhalten der Bundesbürger bei Wahlen hat. Es wird nicht danach gefragt, ob die mit Wahlen zum Ausdruck gebrachte Zustimmung dem Wortlaut des Grundgesetzes gewidmet ist. Ebenso wenig wird die Frage aufgeworfen, ob mit dem Wahlverhalten die Zustimmung zur Verfassungsrealität im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht kund getan worden ist.

Die vom Bundesverfassungsgericht entscheidend mit gestaltete Verfassungswirklichkeit hat in der Realität zur Folge gehabt, dass eine unüberschaubare Anzahl von Naziverbrechern nicht zur Verantwortung gezogen werden konnten und sanktionslos in das staatliche Gefüge der Bundesrepublik Deutschland eingegliedert werden konnte.

Zur Verfassungsrealität gehört, dass auf der Grundlage der Interpretationen des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht Reiche immer reicher und Arme immer ärmer geworden sind.

Die Kapitalträger, die unter anderem durch die Finanzierung des Ersten und Zweiten Weltkrieges immer größere Reichtümer anhäufen konnten, gehören zu denjenigen, die nach Maßgabe der Interpretationen des Bundesverfassungsgerichtes innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung noch reicher werden konnten.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die ständig geringere Beteiligung des „Volkes" bei Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen. Nur gerade einmal ca. 50 % der Wahlberechtigten nehmen an Wahlen teil. Die große Mehrheit der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden, wahlberechtigten und nicht wahlberechtigten Personen beteiligt sich seit Jahrzehnten nicht Wahlen.

Wie auf der Grundlage einer solchen Entwicklung die Teilnahme an Wahlen als fiktive Zustimmung zur Verfassungswirklichkeit nach Maßgabe der Interpretationen durch des Bundesverfassungsgerichts gewertet werden kann, ist für jeden einigermaßen logisch und rational denkenden Menschen nicht nachvollziehbar.

Der vom Mainstream, vielen so genannten Politikwissenschaftlern, Geschichtswissenschaftlern und Rechtswissenschaftlern verbreitete Sichtweise zur angeblichen demokratischen Legitimation des Grundgesetzes ist eine klare Absage zu erteilen.

Bürgerinnen und Bürger, die dies erkennen bzw. erkannt haben, beteiligen sich nicht an Wahlen die unter der Geltung des Grundgesetzes veranstaltet werden. Sie handeln insoweit verantwortungsbewusst und aufgeklärt. Leider werden sie auf eine Verfassung, die von „dem deutschen Volke" in „freier Entscheidung" beschlossen wird, noch lange warten müssen, weil nicht sein darf, was nach Ansicht der etablierten Politik nicht sein soll.

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Weltbild von Googles Gnaden - FAZ 11.07.2014

„... Ein Weltbild von Googles Gnaden

Ob bei den Reaktionen auf ein Fußballspiel oder beim Abbilden der Konkurrenz: Was uns die Suchmaschine von der Wirklichkeit zeigt, ist manipuliert. Die Politik muss dringend etwas dagegen tun.ar vielleicht ein Jahrhundertspiel. Das 7:1 der deutschen Nationalmannschaft gegen Brasilien bei der Fußball-WM fordert jeden, der dazu etwas schreibt, heraus, es angemessen zu würdigen. Die Zeitungen, das Netz, Facebook und Twitter überschlagen sich. Nur ein Informationsgeber hat damit seine Probleme. Der Gatekeeper schlechthin ringt um die richtige Zuschreibung. Denn negative Termini darf es in der Welt von Google nicht geben. Also macht der Datenkonzern die Welt, wie sie ihm gefällt, und - manipuliert. Das ist das Geschäftsprinzip.

Die Geschichte, die eine Reporterin des amerikanischen National Public Radio erlebt hat, erscheint zunächst anekdotisch: In San Francisco unterhält Google ein ‚experimentelles' Nachrichtenzentrum. In dem werden Daten erhoben, es wird ganz genau beobachtet, wonach die Nutzer im Internet suchen, und darauf wird der Suchalgorithmus abgestimmt. In Deutschland stellten die Nutzer die naheliegende Frage, ob es einen solchen Kantersieg bei einer WM schon einmal gegeben habe, zumal in einem Halbfinale. In Brasilien sank die Stimmung derweil nach dem fünften Tor der Deutschen auf den Nullpunkt. ‚Schande' lautete der Begriff der Stunde, die nationale Schmach beherrschte die Debatte.

Googles Neusprech malt eine schöne neue Welt

Das aber passte den Nachrichtenmachern von Google, wie die Reporterin des National Public Radio feststellte, nicht in den Kram. Sie hätten es eigentlich zum ‚Trend des Tages' machen müssen, den Google in Echtzeit ermitteln kann - die Datenauswertung sagt Google sofort, mit welcher Autovervollständigung man die Suchfunktion am besten ausstattet und welche ‚News on Demand' besonders gefragt sind.

Doch da Google mit solchen ‚Nachrichten' nicht nur in seinem eigenen Reich mit Google+, sondern auch bei Twitter und Facebook landen will und dort vor allem Glückskekse gefragt sind, nicht bittere Pillen, stellten die Nachrichtenmacher von Google die ‚Schande' hintan. Und bitte auch nichts von ‚besiegen', ‚zerstören' und ‚erniedrigen' - Googles Neusprech soll eine schöne neue Welt ausmalen, die allerdings mit der Realität nichts zu tun hat.

So schafft Google Realität, und auf dieser für die Nutzer unsichtbaren Wirkmacht beruht das Geschäft des Konzerns. Denn es können nicht nur unliebsame Nachrichten gefiltert und sortiert werden, sondern selbstverständlich auch Märkte. Das Prinzip ist bekannt: Die eigenen und die mit dem Konzern verbundenen Angebote rückt Google nach vorn, die aller Konkurrenten erscheinen unter ‚ferner liefen'

Sträfliche Ahnungslosigkeit

Google hat als Suchmaschine ein Monopol mit einem Marktanteil von mehr als neunzig Prozent in Europa, und mit dem befasst sich der noch amtierende EU-Kommissar Joaquín Almunia. Er würde sein Kartellverfahren gern abschließen und Google vorschreiben, die Angebote von Wettbewerbern in eine eigens ausgewiesene Box zu stellen, für die dann allerdings auch noch zu zahlen wäre. So käme Google billig davon.

An das Geschäftsprinzip von Google reicht das allerdings gar nicht heran. Almunia nimmt vielmehr hin, dass Google seine eigenen Belange an die Spitze stellt. Er hat offenbar nicht verstanden, worum es geht: um eine grundlegende Infrastruktur des Netzes, um eine zentrale Schaltfunktion. Google ist - weil es die Europäer versäumt haben, dem phantastischen Suchimperium etwas Eigenes entgegenzusetzen - im Netz so etwas wie ein Wasser- oder ein Stromversorger in der analogen Welt. Da reicht es nicht, einen Marktanteil zu bemessen, der wahrlich kein ‚Monopölchen' darstellt, wie der ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission Justus Haucap in geradezu sträflicher Ahnungslosigkeit meint.

Die Beherrschung der Gesellschaft

Dieses Monopol ist zwar fragil, weil jedes neue Start-up Google herausfordern kann. Doch ist der Konzern seit geraumer Zeit bemüht, sich alles einzuverleiben oder vom Markt wegzukaufen, was ihm gefährlich werden könnte. Wozu das führt, haben unter anderen der Unternehmer Robert M. Maier und der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner an dieser Stelle eindringlich beschrieben: zu einem Monopol, bei dem es nicht nur um wirtschaftliche Macht geht. Es geht um die Beherrschung der Gesellschaft.

Der EU-Kommissar Almunia hat seinen Kollegen in einem acht Seiten langen Brief gerade dargelegt, dass es neue Beschwerden gegen Google gibt und er die Vorwürfe wegen Wettbewerbsverzerrung prüfen will. Da geht es nicht nur um die Internetsuche, sondern auch um soziale Netzwerke, Streaming-Dienste, Apps und vor allem um Android, Googles Betriebssystem für Smartphones, Handys und Tablet-Computer. Das ist der Markt der Zukunft, in seiner Forschung kümmert sich Google inzwischen fast nur noch um das mobile Internet, um auch dort sein Monopol zu behaupten.

Joaquín Almunia will die Google-Prüfung allerdings nicht ausweiten, er will sie teilen. Er will das jetzige Verfahren abschließen und Google mit der ‚Almunia-Box' davonkommen lassen. Die nächste EU-Kommission könnte sich dann mit den weiter gehenden Fragen beschäftigen. Das dürfte Jahre dauern und Google, wie die Erfahrung lehrt, herzlich wenig kratzen.

Exponentielle Entwicklung

Das Unternehmen entwickelt sich exponentiell, die Politik kommt da gar nicht mehr mit. In Brüssel kommt dieser Tage alles darauf an, ob Almunia das bisherige Verfahren gegen Google auf die Tagesordnung der Kommission setzen kann. Steht es da erst einmal drauf, ist die Sache so gut wie durch.

Dann wäre auch den politischen Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben, wie sie der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas verfolgen und in dieser Zeitung beschrieben haben. Gabriel und Maas haben - als letztes Mittel - eine Entflechtung von Google ins Spiel gebracht. Vielversprechender wäre aber wohl eine positive Regulierung der von dem amerikanischen Konzern beherrschten Märkte - mit Regeln eines fair play (fair search), an die sich alle halten müssen, und einer Behörde, die darüber wacht. Die Bundesnetzagentur gibt ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann.

Es könnte sein, dass inzwischen auch die Bundeskanzlerin verstanden hat, worum es geht. Ihre Rede auf der CDU-Medianight Anfang Mai klang jedenfalls danach. Sie sprach, in der ihr eigenen unbestimmten Art, von ‚Rahmenfestlegungen' und ‚Rechtsetzung', vom Schutz der Urheberrechte, von ‚marktmächtigen Firmen, von denen wir nicht wollen, dass sie dauerhafte Monopole bilden', und davon, dass dies eine europäische, nun anstehende Aufgabe für die EU-Kommission und das EU-Parlament sei.

Die Politik muss handeln

Da wird sie dem Parlamentspräsidenten Martin Schulz nichts vormachen können, mit ihm sind die Sozialdemokraten der Union auf dem Feld der digitalen Politik weit enteilt. Die SPD hat verstanden, worum es geht: um das Eintreten für freiheitliche, demokratische Rechte. Aber es ist immerhin schön, dass für die Union in digitalen Angelegenheiten nicht mehr nur Google-Apologeten wie Dorothee Bär und der Generalsekretär der Partei, Peter Tauber, sprechen.

Vielleicht verstehen sie auch irgendwann, dass es bei der Google-Debatte nicht um blödes Bashing und auch nicht nur um Google geht. Amazon ist mit seinen Geschäftspraktiken ein ähnlicher Fall, Facebook der nächste.

Wie Google vorgeht, zeigt eine Ausarbeitung des Unternehmens Yelp, das ein großes Empfehlungsportal betreibt. Yelp ist dem Beschwerdeverfahren gegen Google bei der EU-Kommission gerade beigetreten und präsentiert am Beispiel einer Internetsuche nach Hotels in San Francisco Googles Praxis: Nutzern, die ihre Suche bei Google.com in Amerika starten, bekommen als erstes groß und breit Hinweise und Bewertungen von Google+ angezeigt. Nutzer in Belgien hingegen, die auf Google.be suchen, sehen viel weniger Google-Eigenes (nachzulesen bei ‚Techcrunch'). Ein Schelm, wer dabei an den Standort der EU-Kommission denkt. Selbst wer ‚Yelp' bei der Suche eingibt, so die Untersuchung, wird mit Hinweisen zu Google, zu Google Maps und Google+ eingedeckt.

Die Datenkonzerne manipulieren Nachrichten und Märkte, sie rechnen jeden nach seinen Daten aus. Sie machen die Welt, wie sie ihnen gefällt. Das sollten wir uns nicht gefallen lassen. Und die Politik sollte wissen, dass es jetzt an der Zeit ist, zu handeln. ..."

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Wertekundeunterricht - Lektion 1 - Gewaltenteilung


Willkommene Menschen sollten wissen, dass es in Deutschland einen Unterschied zwischen dem Grundgesetz und der Verfassungsrealität gibt. Dem Grundgesetz liegt der Gedanke der Gewaltenteilung zu Grunde. Verfassungsfeinden ist es gelungen, diesen Grundsatz seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes durch beharrliches Wirken über Jahrzehnte hinweg in sein Gegenteil zu verkehren.

Die im Grundgesetz festgelegte gegenseitige Kontrolle der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative findet nicht mehr statt. Die reale freiheitlich-demokratische Grundordnung definiert und praktiziert die Gewaltenteilung so, dass der von der Legislative, Exekutive und Judikative produzierte Einheitsbrei von den öffentlichen und privaten Medien so publiziert wird, als sei es die Wahrheit, gegenüber jeglicher Kritik erhaben. Folgerichtig kommen in den Mainstream-Medien nur Abgeordnete, Behördenvertreter, vor allem PolizistInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen sowie von all diesen gerne als ExpertInnen (VertreterInnen der Waffenindustrie, großer Handelskonzerne, Autoindustrie, Großbanken und ihrer angeblich unabhängigen und gemeinnützigen Organisationen) bezeichnete, angebliche, reichlich finanzierte Gelehrte zu Wort. Was diese sagen und berichten gilt als Wahrheit. Personen, die das kritisieren, sind linke Spinner, TerroristInnen, IslamistInnen, AntisemitInnen, AusländerInnen, AsylantInnen, FaulenzerInnen, Arbeitslose, PopulistInnen, VerschwörungstheoretikerInnen, EU-KritikerInnen, FreundInnen Russlands oder Chinas und VaterlandsverräterInnen.

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Wertekundeunterricht - Lektion 2 - Religionsfreiheit

Eine nicht unerhebliche Anzahl von willkommenen Menschen neigt dazu, die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit misszuverstehen. Sie haben noch nicht gelernt, dass Christen gut und Gläubige andere Religionen, vor allem Islamisten und Russen schlecht sind. Christen beider Konfessionen sind frei. Sie dürfen tun und lassen, was sie wollen. Angehörige anderer Religionen sind Unchristen und generell Gefährder. Zum Lehrstück gehört, dass zu diesen vor allem Menschen gehören, die an Allah glauben.

Zu den grundlegenden Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere in der bayerischen Lesart, gehört, dass Christen, die in allen Amststuben Kreuze aufhängen, niemals Juden etwas Böses angetan haben. Wer die Bibel gelesen hat und ich die Geschichte der Christenheit kennt, darf diese nicht fehlinterpretieren. Zu den Fake-News gehört die darüber falsch verbreitete Tatsache, dass im Koran kein einziges Wort gegen die Juden zu finden ist.

Wenn es im Grundgesetz heißt, es gebe keine Staatskirche, darf das nicht missverstanden werden. Reiche christliche Kirchen dürfen sehr wohl durch den Staat über die eingetriebene Kirchensteuer finanziert werden, um noch reicher, vor allem einflussreicher zu werden und den Staat zu unterwandern. Obwohl fast niemand mehr in die Kirche geht, dürfen Staatssender dennoch ständig über das berichten, was in den leeren Kirchen geschieht. Die enge Verbundenheit zwischen der Staatsobrigkeit und den Staatskirchen wird vor allem dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Kritik an den Kirchen nicht zulässig ist, jedenfalls aber massiv unterdrückt wird. Kirchliche Würdenträger, die natürlich nichts mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern zu tun haben, dürfen sich einer ständigen positiven Berichterstattung durch die öffentlichen Rundfunkanstalten (Staatsmedien) erfreuen.

Am Ende dieser Lektion soll dieser Teil des Lehrgangs mit dem Hinweis abgeschlossen werden, dass Menschen, die aus den Staatskirchen austreten, wahrscheinlich psychisch krank, jedenfalls aber VaterlandsverräterInnen sind. Sie sind aus der Wertekultur, die die Deutschen als Nachfolger des Dritten Großen Reiches verbindet, ausgeschieden.

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Wertekundeunterricht - Lektion 3 - Rechtsstaat

Verehrte Wir-Schaffen-Das-Aber-Wir-Wollen-Euch-Nicht-Willkommene, heute lernen wir etwas über den Rechtsstaat. Das ursprünglich im Grundgesetz enthaltene Asylrecht ist missbraucht worden. Deshalb haben wir es entgegen allem historischen Geunke quasi abgeschafft. Zumindest innerhalb der EU verhindern wir den Zugang von zu vielen Flüchtlingen, die nun leider massenhaft im Mittelmeer ertrinken müssen. Wir nennen das rechtsstaatliche Verteidigung. Im übrigen ist Verteidigung nicht notwendig.

In der Nähe von Wiesbaden verstarb kürzlich ein 14-jähriges Mädchen. Deswegen haben die Organe zunächst einen jungen Türken festgenommen, den sie aber leider wieder entlassen mussten. Ein Türke als Täter wäre gut rüber gekommen; Erdogan ist viel zu frech. Der nächste der Tat Verdächtige setzte sich nach dem Auffinden der Leiche des Opfers mit seiner Familie in den Nordirak ab. Zwischen der nordirakischen Teilrepublik und der Bundesrepublik gibt es zwar kein Auslieferungsabkommen. Der herrschende und bis ins Mark korrupte, dort herrschende Klan will es sich aber mit der Bundesrepublik nicht verschmerzen. Es kam zur Festnahme des geflüchteten, mutmaßlichen Täters, der schon vor Ort, unter welchen Umständen auch immer, ein Geständnis ablegt haben soll. Die Rückführung des 20-jährigen erfolgte ohnne Aufenthalt in einem nordirakischen Ankerzentrum umgehend auf dem Luftweg. Bei seiner Ankunft auf dem Frankfurter Flughafen wurde er umgehend in Ketten gelegt. Angesichts der Tatsache, dass ein Tötungsdelikt zum Nachteil des 14-jährigen - deutschen - Mädchens durch einen gewaltbereiten Flüchtling begangen worden sein könnte, lief den so genannten JournalistInnen der Staatsmedien und des privaten Mainstreams der sensationgeile Sabber aus ihren rechten Mundwinkeln direkt in ihre Tastaturen, über ihre Mikrophone und die Objektive ihrer Kameras . Sie starteten - nicht zum ersten Mal - ihre gigantische Hetze gegen gewalttätige, terroristische AsylantInnen und AusländerInnen. Dabei setzten ihre von Reflexion kaum tangierten Köpfe die zuständige Staatsanwaltschaft massiv unter Druck. Die Vorführung des mutmaßlichen und heranwachsenden Täters vor die zuständige Haftrichterin erfolgte umgehend. Seine Vernehmung dauerte satte 6 Stunden. Dabei kamen die Haftrichterin und die zuständigen VertreterInnen der Staatsanwaltschaft zwar auf die Idee, der junge Mann könne vielleicht eine(n) VerteidigerIn benötigen. Dieser soll jedoch - auf mehrmaliges Befragen - erklärt haben, dass er nicht wisse, wie er sich verteidigen solle. Er habe doch alles gestanden. Er benötige keine(n) VerteidigerIn. Eine Verteidigung könne ja nichts für ihn tun. Diese Erklärungen reichten aus, um den mutmaßlichen Täter einer sechsstündigen Vernehmung auszusetzen. Bei dieser Vernehmung waren mindestens ein(e) StrafrichterIn, ein(e) Staatsanwältin und mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere KriminalbeamtInnen des ermittelnden Kriminalkommissariats anwesend. Alles kein Problem für einen jungen Mann im Alter von 20 Jahren. Ungehindert von Verteidigung konnte sich das Uhrwerk der rechtsstaatlichen Strafverfolgung drehen, bis es zum Erlass des begehrten Haftbefehls kam. Das Staatsfernsehen, der Staatsfunk, die privaten Sendeanstalten und die Boulevardpresse feiern dies als die Rückkehr und den Sieg eines starken Rechtsstaates. So sieht es aus, hier im Willkommensland.

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Wertekundeunterricht - Lektion 4 - Gemeinwohl

Hochgeachtete Asyltouristen, die deutsche Kultur der Werte legt besonderen Wert auf das gemeine Wohl Weniger. So feierte der VW-Konzern seinen unaufhaltsamen Aufstieg bereits während der Nazizeit. Mit Begeisterung förderten die Eigner dieses Konzerns gemeine Wohl der Führer des Dritten Reiches. Gegenwärtig produzieren sie mit Unterstützung des Staates Dreckschleudern. Sie verpesten mit den von ihnen hergestellten Fahrzeugen die Luft. Die Verbraucher werden durch den Einsatz von Software, die die Abgaswerte manipuliert, und falsche Angaben zu den Verbrauchswerten getäuscht und betrogen. Die Exekutive, die Judikative und die Legislative sind einheitlich der Auffassung, dass solche Verhaltensweisen dem Gemeinwohl dienen. Mit allen Mitteln wird verhindert, dass Verbraucher, die auf die betrügerischen Handlungen hereingefallen sind, entschädigt werden. Sie müssen den Schaden zum Wohl der wenigen Profiteure selbst tragen. Die Exekutive verhängt keine empfindlichen Strafen, dafür aber Bußgelder in Milliardenhöhe. Diese Gelder kommen jedoch nicht den gemeinen Geschädigten und/oder der Umwelt zugute. Eine korrupte Schar von Politikerinnen und Politikern, die gerne eine leichte Beute für LobbyistInnen sind, sorgt dafür, dass die vereinnahmten Bußgelder über Umwege rasch an den VW-Konzern über verdeckte Subventionen zurückgeführt wwerden. Vordergründig wird dabei stets heuchelnd mit der Notwendigkeit des Erhalts von Arbeitsplätzen argumentiert. Tatsächlich geht es jedoch um das gemeine Wohl der wenigen Personen bzw. Familien, die von den Gewinnen des VW-Konzerns am meisten profitieren.

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Whistleblowing - Entlassung als Verstoß gegen Art. 10 EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied in seinem Urteil vom 27.02.2018 - 1085/10 -, dass der Eingriff in das Recht eines Pressesprechers der Generalstaatsanwaltschaft auf freie Meinungsäußerung wegen Whistleblowing, insbesondere in sein Recht, Informationen weiterzugeben, in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig war. Der EGMR stellte eine Konventionsverletzung fest und verurteilte die Republik Moldau zur Zahlung einer gerechten Entschädigung in Höhe von € 10.000,00 als Ersatz für Vermögens- und vom Nichtvermögensschäden sowie € 1.500,00 als Ersatz für Kosten und Auslagen.

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