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Juristische Leitsatzkommentare im Internet

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Stand: 1. April 2013

Leitsatzkommentare sind einfache juristische Kommentierungen von Gesetzestexten durch Beifügung von Leitsätzen aus der Rechtsprechung. Erst werden die Paragraphen der einzelnen Gesetzes in den Text aufgenommen. Danach folgen die veröffentlichten Leitsätze der Gerichtsentscheidungen zu den jeweiligen Gesetzesbestimmungen. Die Leitsätze stellen eine Interpretationshilfe dar. Sie erleichtern das Lesen und Verstehen des Gesetzestextes auf dem Hintergrund der Anwendung des Gesetzes in der Rechtsprechungspraxis. Leitsatzkommentare können das Studium der anderen Fachliteratur und der Rechtsprechung im Volltext nicht ersetzen.

Leitsatzkommentierungen der Kanzlei Döhmer: http://www.leitsatzkommentar.de/