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Vorfälligkeitsentschädigung - Ablauf in der Praxis

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Stand: 1. April 2013

Vorfälligkeitsentschädigung von DM 38.144,50 (erste Forderung der Bank)
Rüge der Darlehensnehmer (Hinweis auf andere Abrechnung)
Vorfälligkeitsentschädigung von DM 27.992,25 (reduzierte Forderung der Bank)

1. Vorfälligkeitsentschädigung von DM 38.144,50

Die Allgemeine Deutsche DirektBank AG, 60628 Frankfurt am Main wandte sich mit Schreiben vom 03.08.2001 an ihre Darlehensnehmer. Dort heißt es:

„Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ...,

nach den mit Ihnen geschlossenen Vertragsbedingungen können Sie das Darlehen ganz oder teilweise erst zum Ende der Zinsbindungsfrist, zum 30.06.2005 zurückzahlen. Eine frühere Rückzahlung ist ausgeschlossen.

Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist daher nur möglich, wenn uns der dadurch entstehende Zinsschaden erstattet wird. Wir bieten Ihnen die Auflösung des Darlehensvertrages zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen an:

Datum der Ablösung 30.08.2001
vereinbarter Darlehenszins (nominal) 7,65 % p.a.
mtl. Rate EUR 1.031,96 DM 2.018,33
Restschuld zum Ablösetermin (abgerundet) EUR 131.913,31 DM 258.000,00
Vorfälligkeitsentschädigung EUR 19.669,36 DM 38.469,93
./. ersparter jährIicher Verwaltungsaufwand EUR 181,85 DM 355,66
./. Erstattung Risiko-Marge 0,05 % p.a. EUR 240,19 DM 469,77
+ Kosten in Zusammenhang mit der
vorzeitigen Auflösung des Darlehens EUR 255,65 DM 500,00
Vorfälligkeitsentschädigung EUR 19.502,97 DM 38.144,50

Die Vorfälligkeitsentschädigung wurde unter Berücksichtigung der BGH-Urteile vom 01.07.1997 und 07.11.2000 ermittelt.

Zum Zeichen Ihres Einverständnisses mit den Bedingungen zur Vertragsauflösung bitten wir, die beigefügte Kopie dieses Briefes nach Unterschriftsleistung uns innerhalb von 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens wieder einzureichen. Erst nach Eingang Ihrer Zustimmung können wir die Angelegenheit weiter bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Allgemeine Deutsche Direktbank Aktiengesellschaft

...

Mit der Vertragsauflösung unter den in diesem Schreiben genannten Bedingungen erklären wir uns einverstanden.

Ort, Datum

Unterschrift
..."

Die Darlehensnehmer stimmten dem mit dem Zusatz zu, dass eine nachvollziehbare Abrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vorzulegen sei. Außerdem dem müsse die aktuelle Rechtsprechung des BGH beachtet worden sein.

2. Rüge der Darlehensnehmer

Mit Schreiben vom 21.08.2001 wandten sich die Darlehensnehmer an die Allgemeine Deutsche Direktbank AG. Dort führten sie folgendes aus:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ... ,

hiermit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben vom 03.08.2001.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 07.11.2000 (Az: XI ZR 27/00) die in der Kreditbranche verbreitete Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei der vorzeitigen Tilgung eines Hypothekendarlehens vor Ablauf der Zinsbindungsfrist oder bei Nichtabnahme eines vertraglich vereinbarten Darlehens verlangt wird, für unzulässig erklärt.

Sie fordern für die Ablösung des o. g. Darlehens per 30.08.2001 eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von DM 38.144,50.

Nach Auffassung des BGH müssen nunmehr als Wiederanlagezins die Renditen von Hypothekenpfandbriefen zugrunde gelegt werden und nicht mehr wie bisher, die von öffentlichen Anleihen. Da das jeweils jüngste BGH-Urteil für die Neuberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung maßgeblich ist, fordern wir Sie auf, eine Überprüfung gemäß dem BGH-Urteil vorzunehmen und uns die von Ihnen angewandte Berechnungsmethode nachvollziehbar offen zu legen.

Ihr Abrechnungsergebnis ist mit Hilfe eines Programms der Stiftung Warentest durch Frau RAin ... in ... überprüft worden. Unter Zugrundelegung der per 31.07.2001 maßgeblichen Kapitalmarktrendite für Pfandbriefe ist dabei ein Ergebnis herausgekommen, das erheblich von dem von Ihnen geforderten Betrag abweicht. Die Abweichung macht immerhin ca. DM 13.000,00 aus. Von einer Beachtung der von Ihnen zitierten Urteile des BGH kann nach unserem Erkenntnisstand nicht ausgegangen werden.

Rein vorsorglich werden Sie auf die Gefahr der Entstehung eines ungewöhnlich hohen Schadens hingewiesen, falls Ihrerseits die Vertragsabwicklung nicht zügig durchgeführt und die Löschungsbewilligungen nicht unverzüglich zu Händen des Notars erteilt wird. Bis heute liegt uns keine prüfbare Abrechnung der beiden Darlehnskonten vor.

Mit freundlichen Grüßen ..."



3. Vorfälligkeitsentschädigung von DM 27.992,25

Die Allgemeine Deutsche Direktbank AG reagierte Schreiben vom 23.08.2001, das erst am 27.08.2001 bei den Darlehensnehmeren einging. Es kam zu einer wundersamen Verminderung der Vorfälligkeitsentschädigung:

„Sehr geehrte ... Frau, sehr geehrter ...,

... beiliegend erhalten Sie die Neuberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf Basis der Renditen für Hypothekenpfandbriefe vom 13.08.2001.

Bezüglich der Berechnung der Verbraucherzentrale vermögen wir keine Aussage zu machen, da uns diese nicht vorliegt.

... nach den mit Ihnen geschlossenen Vertragsbedingungen können Sie das Darlehen ganz oder teilweise erst zum Ende der Zinsbindungsfrist, zum 30.06.2005 zurückzahlen. Eine frühere Rückzahlung ist ausgeschlossen.

Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist daher nur möglich, wenn uns der dadurch entstehende Zinsschaden erstattet wird. Wir bieten Ihnen die Auflösung des Darlehensvertrages zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen an:

Datum der Ablösung 30.08.2001
vereinbarter Darlehenszins (nominal) 7,65 % p.a.
mtl. Rate EUR 1.031,96 DM 2.018,33
Restschuld zum Ablösetermin (abgerundet)
Vorfälligkeitsentschädigung EUR 14.462,23 DM 28.285,67
./. ersparter jährIicher Verwaltungsaufwand EUR 177,22 DM 346,61
./. Erstattung Risiko-Marge 0,05 % p.a. EUR 228,45 DM 446,81
+ Kosten in Zusammenhang mit der
vorzeitigen Auflösung des Darlehens EUR 255,65 DM 500,00
Vorfälligkeitsentschädigung EUR 14.312,21 DM 27.992,25

Die Vorfälligkeitsentschädigung wurde unter Berücksichtigung der BGH-Urteile vom 01.07.1997 und 07.11.2000 ermittelt.

Zum Zeichen Ihres Einverständnisses mit den Bedingungen zur Vertragsauflösung bitten wir, die beigefügte Kopie dieses Briefes nach Unterschriftsleistung uns innerhalb von 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens wieder einzureichen. Erst nach Eingang Ihrer Zustimmung können wir die Angelegenheit weiter bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Allgemeine Deutsche Direktbank Aktiengesellschaft

...

Mit der Vertragsauflösung unter den in diesem Schreiben genannten Bedingungen erklären wir uns einverstanden.

Ort, Datum

Unterschrift
..."

So kam es zumindest zu einer Verminderung der Vorfälligkeitsentschädigung von DM 38.144,50 auf DM 27.992,25, wobei die Bank in beiden Schreiben ausführte, die Rechtsprechung des BGH, insbesondere das Urteil des BGH vom 07.11.2000 sei beachtet worden.