Betaeubungsmittelgesetz, BGB, Arbeitsvertragsrecht, Bundesurlaubsgesetz, Familienrecht, Fuehrerscheinverordnung, Handelgesetzbuch, HGB, Insolvenzordnung, InsO, Kuendigungsschutzgesetz, Kundenschutzverordnung , Miethoehegesetz, MHG, Mietrecht,
Teilzeit- u. Befristungsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz
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Gesetzestexte
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Stand: 1. April 2013
Diese Seite hat nur noch historische Bedeutung, weil der Staat seine Gesetze zwischenzeitlich im Internet veröffentlicht. Siehe u.a.
http://www.gesetze-im-internet.de.
Die Leitsatzkommentare finden Sie unter http://www.leitsatzkommentar.de.
- Im Bund gelten 2197 Gesetze und 46777 Einzelvorschriften, 3131 Rechtsverordnungen mit 39197 Vorschriften, insgesamt also etwa 86000 Einzelvorschriften. - Hinzu kommt Landesrecht. Im Land Hamburg gelten zur Zeit 323 Gesetze und 68 Rechtsverordnungen; überschlägig sind das 6000 gesetzliche und 7500 Rechtsverordnungsvorschriften. - In den Flächenstaateten ist auch kommunales Satzungsrecht zu beachten. - Ferner gilt Europarecht, direkt oder in Umsetzungsgesetzen. Die Europäischen Gemeinschaften haben seit 1957 997 Richtlinien und 2605 Verordnungen erlassen. Der europarechtliche Normenbestand, beläuft sich auf mehr als 100000 Seiten. In Anbetracht der Normenflut ist Rechtskenntnis eine Fiktion. - Zugleich nimmt die Qualität der Gesetze ab. Viele sind unausgereift, widersprüchlich, mangelhaft. Manche Gesetze können Abgeordnete und Bundesratsmitglieder nur durch Handauflegen verabschieden. Das gilt etwa für die „Pakete" der Rentenreform (Rürup), die Arbeitsmarktreform (Hartz I-IV) und die: Sicherheitsgesetze (Schily 1 und II). Das Sozialpaket vom Herbst 2003, das dem Vermittlungsausschuss vorlag, umfasste 2800 Seiten Text, mit Anwendungs- und, Ergänzungsanträgen mehr als 6000 Seiten. - Selbst hohe Richter und Professorenverstehen die Gesetze ihres Gebietes nicht mehr. Quelle: Prof. Dr. Ulrich Karpen, FAZ vom 11.07.2006, Seite 7 |