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Klauseln in Gewerberaummietverträgen

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Stand: 13. Dezember 2012

Bitte beachten Sie, dass diese Seite seit dem 14.09.2007 aus Zeitgründen nicht mehr aktualisiert werden konnte. Die Angaben müssen daher anhand des gegenwärtigen Gesetzesstandes - http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf - , der aktuellen Rechtsprechung des BGH - http://juris.bundesgerichtshof.de - und der Oberlandesgerichte - http://www.leitsatzkommentar.de - überprüft werden. Sie werden um Verständnis gebeten.

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Stichwort/Klauseltext Wirksam/
Unwirksam
Rechtsverstoß Gericht/Fundstelle
Aufrechnung
„Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung auf dem Mietverhältnis beruht, unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Danach kann der Mieter mit allen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis aufrechnen und mit solchen Ansprüchen, die unstreitig oder rechtskräftig tituliert sind." Wirksam OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.1985 - 4 U 30 u. 42/84, WuM 1986, 82 = DWW 1985, 99
„Der Mieter kann gegenüber den Mietzinsforderungen mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder ein Minderungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn diese vom Vermieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind."

Wirksam

(auch nach Vertragsende, jedenfalls bis zur Rückgabe des Mietobjekts)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1994 -10 U 76/93, WuM 1995, 392 = NJW-RR 1995, 850
„Der Mieter kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen den Mietzinsanspruch des Vermieters nur aufrechnen, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit dem Vermieter anzeigt." Wirksam

(kann auch in der Phase der Vertragsbeendigung gelten)

OLG Rostock, Beschluss vom 05.03.1999 - 3 U 80/98, NZM 1999, 1006
„Die Aufrechnung des Mieters gegenüber der Mietzinsforderung des Vermieters ist nur wirksam, wenn sie dem Vermieter innerhalb der im Mietvertrag bestimmten Frist vorher angekündigt worden ist." Wirksam OLG Hamm, Urteil vom 29.04.1997 - 7 U 92/96, MDR 1997, 927
s.a. Gewährleistungsbeschränkung
Beginn des Vertragsverhältnisses
„Das Pachtverhältnis beginnt mit der Fertigstellung des Gebäudes." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG LG Mannheim, Urteil vom 23.12. 1998 - 4 S 45/98, WuM 1999, 686
Betriebskosten
„Der Mieter ist verpflichtet, alle Nebenkosten zu tragen."

Unwirksam Verstoß gegen §§5, 9 Abs.2 AGBG OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.1991 - 10 U 1/91, MDR 1991, 964
„Es besteht zwischen den Mietvertragsparteien Einigkeit darüber, dass der Mieter alle anfallenden Nebenkosten - soweit gesetzlich zulässig - zu tragen hat und dass diese nach dem von der Eigentümergemeinschaft des Objekts XX zu beschließenden Abrechnungsmodus zu ermitteln sind." Wirksam OLG München, Urteil vom 10.01.1997 -21 U 2464/95, ZMR 1997, 233
„Alle auf das ... Mietobjekt entfallenden Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu §27 II. BV gehen zulasten des Mieters. ... Neu entstehende Betriebskosten sind ab Entstehung dieser Kosten vom Mieter zu tragen." Wirksam, auch ohne dass der Text dieser Anlage dem Vertrag beigefügt ist OLG Celle, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 23/98, WuM 2000, 130
Betriebspflicht
„Der Mieter (von Marktständen für Obst und Gemüse) ist verpflichtet, seinen Stand während der Öffnungszeit an sechs Tagen der Woche offen zu halten (siehe Marktordnung). Im Falle von Urlaub kann im Einzelfall eine Schließung von nicht länger als drei Wochen durch die Verwaltung genehmigt werden."

Wirksam BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, ZMR 1993, 57
„Der Mieter (eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum) ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der gesamten Mietzeit seiner Zweckbestimmung entsprechend ununterbrochen zu nutzen und weder ganz noch teilweise unbenutzt oder leer stehen zu lassen sowie ihn im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten an allen Verkaufstagen so lange offen zu halten, wie die überwiegende Anzahl aller Mieter ihr Geschäft offen hält." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99, NZM 1999, 1008
Ersatzmieter
„Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Gewerbemietverhältnisses, gleich aus welchem Grunde, haftet der Mieter dem Vermieter für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für einen eventuellen Mietausfall. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, einen Nachmieter zu finden. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, einen vom Mieter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht angebotenen Nachmieter zu akzeptieren."

Unwirksam Verstoß gegen §9 Abs.2 AGBG BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, ZMR 1993, 57
„Wird der Mieter berufsunfähig oder kann oder will er die Praxis aus anderen Gründen nicht fortführen, so hat er das Recht, wenn er den Vertrag nicht kündigt, die Praxis einem anderen Arzt zu übertragen und diesen an seiner Stelle eintreten lassen. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Widerspruchsrecht." Wirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.1995 -10 U 70/94, ZMR 1995, 467 = MDR 1995, 570
s.a. Nachmieter
Finanzierungskostenzuschuss
„Die Pächter schreiben den Zuschuss von DM ... mit 20 % die angefangenem Pachtjahr in sich ab. Bei Auflösung des Pachtverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der noch nicht abgeschriebene Rest des Zuschusses von dem Verpächter an die Pächter zurückzuzahlen."

Unwirksam, soweit die Befreiung für jedes begonnene Pachtjahr eintritt Verstoß gegen §9 AGBG OLG München, Urteil vom 9.12. 1992 - 7 U 4858/92, ZMR 1994, 15
Gewährleistungsbeschränkung
„Der Pächter (einer Gaststätte) verzichtet auf das Recht zur Aufrechnung, Minderung (Herabsetzung des Pachtzinses) und Zurückbehaltung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit nicht mit rechtskräftig festgestellten Forderungen die vorgenannten Rechte geltend gemacht werden." Wirksam BGH, Urteil vom 27.01.1993 - XII ZR 141/91, NJW-RR 1993, 519
Haftung des Mieters
„Auch bei einverständlicher Beendigung des Mietverhältnisses durch beide Vertragsparteien haftet der Mieter bei vorzeitiger Vertragsauflösung bis zur Weitervermietung." Unwirksam Verstoß gegen §§3, 9 AGBG OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.1990 -10 U 15/90, ZMR 1991, 24
Haftungsfreizeichnung des Vermieters
„Sind für die Einrichtung oder Betrieb des gewerblichen Mietobjekts behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich, so hat der Mieter diese auf seine Kosten und sein Risiko beizubringen. Im Falle der Nichterteilung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse wird die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt."

Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG BGH, Urteil vom 22.06.1988 - VIII ZR 232/87, WuM 1988, 302 = ZMR 1988, 376
„Der Vermieter haftet für die nicht rechtzeitige Fertigstellung von Gewerberäumen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1993 -24 U 138/92, DWW 1993, 197
„Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die an der Einrichtung und dem eingelagerten Gut entstehen können, es sei denn, der Schaden wird durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht." Wirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.1999 - 10 U 32/97, NZM 2000, 188 = WuM 1999, 279
„Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat."

Wirksam OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.1999 - 3 U 1317/98, NZM 2000, 622
„Der Vermieter haftet nicht für die durch Wasser, Feuchtigkeit, Schwamm sowie durch Feuer, Rauch und Sott entstandenen Schäden, (nach Abschluss des Mietvertrages) es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht entstanden sind und der Vermieter es trotz Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen." Wirksam; anfängliche Mängel werden aber nicht erfasst OLG Hamburg, Urteil vom 09.08.1989 - 4 U 86/89, ZMR 1990, 11
„Der Vermieter haftet nicht für die durch Wasser, Feuchtigkeit, Schwamm, Schimmel oder durch Feuer, Rauch und Sott entstandenen Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung des Grundstücks entstanden sind." Unwirksam Verstoß gegen §§9, 11 Nr.7, 24 AGBG OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1995 - 7 U 12/95, NJW-RR 1996, 969
„Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass die vermieteten Geschäftsräume den in Frage kommenden allgemeinen technischen Anforderungen sowie den behördlichen Vorschriften entsprechen; etwa daraus resultierende Auflagen hat der Mieter auf eigene Kosten zu erfüllen."

Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1992 - 10 U 142/91, ZMR 1992, 446 = DWW 1992, 366
Instandhaltungspflicht
„Die Instandhaltung des gesamten Pachtobjekts einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Unterpächter." Wirksam

(mit der einschränkenden Auslegung, dass der einwandfreie Zustand des Mietobjekts bei Vertrags-beginn vorauszu-setzen ist und die Klausel nur die durch den Mietge-brauch ver-anlasste In-standsetzung betrifft)

OLG Köln, Urteil vom 17.12.1993 -19 U 189/93, DWW 1993, 119
„Der Mieter hat alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, einschließlich derer an Dach und Fach, auf seine Kosten auszuführen." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Naumburg, Urteil vom 12.08. 1999 - 2 U (Hs) 34/98, NZM 2000, 1183 = WuM 2000, 241
Kaution
„Hat der Vermieter als Kaufmann bei einem Geschäftsraummietvertrag mit einem Scheinkaufmann auf die Unverzinslichkeit der Kaution ausdrücklich hingewiesen, dann steht dem Mieter kein Anspruch auf die Verzinsung der Kaution zu, wenn er daraufhin schweigt. Sein Verhalten ist nach dem Handelsbrauch als Zustimmung anzusehen."

Wirksam LG Frankfurt/M., Urteil vom 04.06.1986 - 2/17 S 25/86, DWW 1987, 74
Konkurrenzschutz
„Konkurrenz- und Sortimentsschutz irgendwelcher Art wird ausgeschlossen." Wirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.1992 -10 U 165/91, NJW-RR 1992, 1290 = ZMR 1992, 445 = DWW 1992, 368
„Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter Konkurrenz- oder Sortimentsschutz irgendwelcher Art zu gewähren." Wirksam OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.1986 - 4 U 237/85, DWW 1987, 72
„Der Mieter verpflichtet sich, keine Waren zu führen, die bereits in einem anderen Geschäftslokal des Einkaufszentrums geführt werden. Auch darf der Mieter kein bereits im Haus befindliches Gewerbe ausüben." Wirksam OLG Celle, Urteil vom 13.05.1992 - 2 U 99/91, WuM 1992, 538 = ZMR 1992, 448 = DWW 1995, 216
„Der Pächter (einer Kfz-Werkstatt mit Tankstelle) ist verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Pachtvertrages im Umkreis von 5 km eine entsprechende Betätigung zu unterlassen."

Wirksam OLG Celle, Urteil vom 26.04.1989 - 2 U 74/88, NJW-RR 1990, 974 = ZMR 1990, 414
Kündigungsrecht des Mieters
„Das Mietverhältnis beginnt am .. und ist bis zum Ende desjenigen Kalendervierteljahres fest abgeschlossen, welches auf den Ablauf von zehn Jahren folgt.

Der Mieter hat Optionsrechte zur Verlängerung dieses Vertrages um jeweils weitere fünf Jahre. Er kann von Fall zu Fall auch für kürzere Zeitspannen optieren. Der Vermieter hat den Mieter rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Mietperiode schriftlich aufzufordern, sich zu erklären, ob er von Optionsrechten Gebrauch machen will. Solange eine derartige Forderung nicht gestellt wird, dauert das Mietverhältnis zu unveränderten Bedingungen an. Ungeachtet der Verpflichtung des Vermieters, den Mieter zur Erklärung über die Option aufzufordern, kann der Mieter von sich aus jederzeit erklären, ob er optieren will oder nicht.

Steht fest, dass eine Option erklärt wird, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von 6 Monaten kündbar.

Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, das Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Er verzichtet für diesen Fall auf Ersatz seiner Umbau- und Einrichtungskosten."

Unwirksam Verstoß gegen §§28 Abs.2, 9 AGBG OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.1991 - 4 U 89/91, NJW-RR 1992, 74 = ZMR 1991, 476 = DWW 1991, 307
„Die Mietzeit beginnt nach Übernahme der Räume und endigt 30 Jahre später. Falls keine der Mieterparteien diesen Vertrag ein Jahr vor seinem Ablauf kündigt, gilt er als stillschweigend unter den gleichen Bedingungen um 10 Jahre verlängert, und zwar so immerfort, bis eine Kündigung erfolgt. Unbeschadet dieser allgemeinen Kündigungsbestimmungen steht der Mieterin das Recht zu, das Mietverhältnis während der in diesem Vertrag vereinbarten Mietzeit einschl. der Zeit etwaiger Verlängerungen zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres mit halbjähriger Frist und im Falle der Anordnung der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung fristlos zu kündigen." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1987 - 7 U 39/87, ZMR 1988, 386
Kündigungsrecht des Vermieters
„Der Vermieter ist zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt, wenn der Mieter mit der Zahlung auch nur einer Miet- oder Warenrechnung länger als einen Monat in Verzug ist." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG BGH, Urteil vom 08.07.1998 - XII ZR 64/96, DRsp-ROM Nr.1998/16979 = NZM 1998, 718
„Der Verpächter ist zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Pächter mit der Zahlung einer Pachtzinsrate ganz oder teilweise länger als einen Monat nach Zahlungsaufforderung trotz schriftlicher Mahnung im Rückstand ist."

Unwirksam Verstoß gegen §§242, 554 BGB, §9 AGBG BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 71/86, WuM 1987, 259 = ZMR 1987, 292
Mehrwertsteuer s. Umsatzsteuer
Mietanpassung
„Alle fünf Jahre - erstmals jedoch zum ... - soll geprüft werden, ob der Mietzins noch der ortsüblichen Miete für nach Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung gleichartiger Mietobjekte entspricht. Die Vertragspartei, die eine Änderung anstrebt, hat das der anderen Vertragspartei schriftlich begründet mitzuteilen. Das Verlangen auf Mietänderung muss der anderen Vertragspartei jeweils spätestens eine Woche vor den gemäß vorstehender Regelung geltenden Terminen (Ausschlussfristen) zugehen. Die geänderte Miete wird ab ... geschuldet."

Wirksam OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.1992 - 4 U 76/91, NJW-RR 1992, 1290
„Der Vermieter wird die Miete des gemieteten Lagerplatzes von Zeit zu Zeit überprüfen und nach billigem Ermessen den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anpassen. Je nach Ergebnis der Prüfung wird er die Miete beibehalten, herabsetzen oder erhöhen und den Mieter davon schriftlich benachrichtigen. Eine Herabsetzung oder Erhöhung der Miete ist frühestens zulässig, wenn seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Mietzinsanpassung nach Satz 1 2 Jahre vergangen sind." Wirksam OLG München, Urteil vom 01.09.1995 -21 U 6794/94, ZMR 1995, 589
„Bei Über- oder Unterschreitung der im Mietvertrag angenommenen Fläche des Ladenlokals von mehr als 5 % ist der Mietzins, der als fester Staffelmietzins (Mieterhöhung für die ersten drei Mietjahre) vereinbart wurde, entsprechend zu ändern." Unwirksam Verstoß gegen §§9, 10 Nr.4 AGBG OLG Celle, Beschluss vom 06.09.1995 - 2 U 127/94, ZMR 1996, 209
Mieterdarlehen
„Das von dem Pächter geleistete Finanzierungsdarlehen wird in Jahresraten in der Weise getilgt, dass der Verpächter für jedes Jahr der Vertragsdauer von der anteiligen Darlehensschuld befreit wird, wobei die Befreiung bereits für jedes begonnene Pachtjahr eintritt."

Unwirksam Verstoß gegen §§9, 10 Nr.7 AGBG i.V.m. §§557a, 581 BGB OLG München, Urteil vom 09.12.1992 - 7 U 4858/92, ZMR 1994, 15
Mieterhöhung
„Ein Mieter, dessen Mietzins sich nach einer Indexklausel erhöht, kann gegenüber dem Anspruch des Vermieters nicht einwenden, der Anspruch sei verwirkt, da er es wegen dessen verspäteter Geldendmachung versäumt habe, Rücklagen zu bilden. Wirksam OLG Celle, Urteil vom 29.01.1988 - 2 U 78/87, NJW-RR 1988, 723
„In einem Vertrag über einen Großhandelsstandplatz in einer kommunalen Großmarkthalle erhöht sich die Miete nach den von der Kommune beschlossenen Tarifen und wird ab dem Folgemonat der Tarifänderungsmitteilung wirksam." Wirksam OLG Köln, Urteil vom 21.12.1989 -18 U 62/89, NJW-RR 1990, 401
Mietvorauszahlung
„Der Mieter ist berechtigt, unter näher bezeichneten Voraussetzungen die für die Instandsetzung des Mietobjekts aufgewandten Kosten mit der laufenden Miete zu verrechnen. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist die noch nicht verbrauchte Mietvorauszahlung nach Maßgabe des §557a Abs.1 BGB zurückzuerstatten."

Wirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1991 -10 U 47/91, ZMR 1992, 110
Minderung
„Der Mieter kann weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht gegenüber dem Vermieter geltend machen." Wirksam,

da das Minderungs-recht nicht schlechthin, sondern nur dessen Ver-wirklichung durch Abzug von der geschuldeten Miete ausge-schlossen ist

OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1998 -30 U 70/97, NZM 1998, 438 = ZMR 1998, 342
„Der Mietzins in einem Mietvertrag, der vor In-Kraft-Treten des AGBG geschlossen worden ist, ist soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss jedweder Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung zu entrichten."

Wirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.1990 -10 U 128/89, DWW 1990, 85
Nachmieter
„Wenn der Mieter aus dem Vertrag vorzeitig ausscheiden möchte, kann er dem Vermieter einen Nachmieter benennen, der bereit ist, in den Vertrag zu gleichen Konditionen einzutreten. Der Vermieter ist grundsätzlich bereit, den ihm benannten Nachmieter als Vertragspartner anzuerkennen, wenn seinerseits keine Bedenken gegen dessen Seriosität oder Bonität bestehen.

Mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Mieters aus dem Mietvertrag tritt der benannte Nachmieter in den laufenden Vertrag anstelle des bisherigen Mieters ein und übernimmt gleichzeitig alle Rechte und Pflichten des bisherigen Mieters. Dieser scheidet insoweit aus dem Mietverhältnis aus."

Wirksam OLG Frankfurt/M., Urteil vom 24.06.1991 -11 U 3/91, NJW-RR 1992, 143 = WuM 1991, 475 = ZMR 1991, 382
s.a. Ersatzmieter
Option
„Dem Mieter wird ein Optionsrecht auf weitere 5 Jahre eingeräumt, es ist spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit geltend zu machen. Bei Ausübung des Optionsrechts durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, die Vereinbarung neuer Vertragsbedingungen zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Zugang der Verlängerungserklärung beim Vermieter zwischen den Vertragsparteien keine Einigung zustande, erlischt das Recht des Mieters auf Verlängerung. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses richtet sich dann nach Abs.2 (der eine ordentliche Kündigung regelt)." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.1990 - 4 U 13/90, ZMR 1990, 273
s.a. Kündigungsrecht des Mieters
Räumungspflicht
„Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter zur Räumung der Mietsache verpflichtet. Kommt ein Mieter dieser Pflicht trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Mieters abfahren zu lassen."

Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.09.1997 - U 41/96, NJW-RR 1998, 368 = WuM 1997, 609
Rücktrittsvorbehalt
„Die Vermieterin ist berechtigt, vom Vertrag (über die Vermietung einer Stadthalle) zurückzutreten, wenn

a) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt oder der Stadthallen-Betriebs-GmbH zu befürchten ist,

b) ...

Macht die Vermieterin von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Mieter keinerlei Schadensersatzansprüche zu."

Unwirksam,

wenn sich der Vorbehalt auch auf Umstände erstreckt, deren Vor-liegen der Klauselver-wender bei gebotener Sorgfalt schon vor dem Vertrags-schluss hätte erkennen und deshalb den Abschluss hätte ablehnen können

Verstoß gegen §10 Nr.3 AGBG BGH, Urteil vom 10.12.1986 - VIII ZR 349/85, ZMR 1987, 138
Schadensersatz, pauschaliert
„Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter die Hälfte der vollen Mietzinsraten als Schadensersatz zu zahlen."

Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.1996 -10 U 215/94, DWW 1997, 122
Schönheitsreparaturen
„Der Mieter (eines Ladens) hat notwendig werdende Schönheitsreparaturen durchzuführen. Wirksam OLG München, Urteil vom 28.06.1985 -21 U 4448/84, DWW 1986, 16
„Der Mieter (einer Massagepraxis) hat Schönheitsreparaturen innerhalb einer Renovierungsfrist von drei Jahren vorzunehmen." Wirksam OLG Koblenz, Urteil vom 11.03.1999 - 5 U 930/98, NZM 2000, 1182 = MDR 1999, 1498
„Der Mieter hat die Räume unabhängig davon, wann er die letzten Schönheitsreparaturen ausgeführt hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses komplett renoviert zurückzugeben." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG LG Hamburg, Urteil vom 27.11.1992 -311 S 126/92, MDR 1993, 533
Schriftform
„Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform."

Unwirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1990 -10 U 68/90, DWW 1990, 363
Umsatzsteuer
„Bei Option des Vermieters von Gewerberäumen zur Mehrwertsteuer erhöht sich die Miete des (nicht vorsteuerabzugsberechtigten) Mieters um den jeweiligen Steuerbetrag." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG i.V.m. §535 BGB, §§4 Nr.12a, 9, 15 UStG AG Ebersberg, Urteil vom 24.09.1991 - 3 C 477/91, NJW-RR 1993, 841
„Optiert der Vermieter auf die Mehrwertsteuer, hat der Mieter auf den vereinbarten Mietzins die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen." Unwirksam, wenn beide Parteien des Mietvertrages nicht umsatzsteuerpflichtig sind Verstoß gegen §9 AGBG LG Magdeburg, Urteil vom 29.11.1996 -12 S 557/96 (Vorinstanz: AG Wernigerode, Urteil vom 11.07.1996 -10 C 281/96) und vom 19.12.1995 - 2 S 509/95, ZMR 1997, 84
Untervermietung
„Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Geschäftsräume an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters erfolgen. Die Einwilligung kann widerrufen werden und das Sonderkündigungsrecht in §549 Abs.1 Satz 2 BGB wird ausgeschlossen."

Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG BGH, Urteil vom 24.05.1995 - XII ZR 172/94, WuM 1995, 481 = ZMR 1995, 397 = MDR 1995, 1115.

Ebenso BGH, Urteil vom 11.02.1987 - VIII ZR 56/86, WuM 1987, 256 = ZMR 1987, 295

Vertragsstrafe
„Bei Nichteinhaltung eines Pachtvertrages über Gewerberäume wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 DM vereinbart." Unwirksam Verstoß gegen §11 Nr.6 AGBG OLG Hamburg, Urteil vom 06.01.1988 - 4 U 36/87, ZMR 1988, 264 = DWW 1988, 41
„Der Pächter, der die fristlose Kündigung des Vertrages verschuldet, hat eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatspacht zu zahlen." Unwirksam Verstoß gegen §9 AGBG i.V.m. §§286, 339 BGB OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1995 -10 U 29/95, MDR 1996, 465
Vertragsverlängerung
„Das (befristete) Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine Partei spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit widerspricht." Wirksam OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.1993 -10 U 71/92, DWW 1993, 101 = MDR 1993, 441
Werbeabgabe
„Der gewerbliche Mieter hat an eine Werbegemeinschaft zum Zwecke einer Gemeinschaftswerbung eine Werbeabgabe von zurzeit monatlich 150 DM zu zahlen, unabhängig davon, ob er der Werbegemeinschaft beitritt."

Unwirksam Verstoß gegen §§3, 9, 10 AGBG OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1993 -10 U 233/92, MDR 1993, 1078
Werbegemeinschaft
„(1) Es ist vorerst nicht beabsichtigt, eine Werbegemeinschaft zu gründen. Sollte jedoch die Mehrheit der Mieter beschließen, dass eine Werbegemeinschaft gegründet wird, so verpflichtet sich der Mieter, dieser Werbegemeinschaft beizutreten. Bei einer derartigen Abstimmung werden die abgegebenen Stimmen im Verhältnis zur Mietfläche bewertet.

(2) Sollte der Vermieter bzw. die Hausverwaltung eine Werbegemeinschaft wünschen, so genügt es, wenn sich ein Drittel der Mieter diesem Wunsch anschließt. Auch in diesem Fall verpflichtet sich der Mieter, dieser Werbegemeinschaft beizutreten. Bei dieser Abstimmung werden die abgegebenen Stimmen im Verhältnis der Mietflächen bewertet."

Unwirksam Verstoß gegen §§9, 3 AGBG LG Erfurt, Urteil vom 20.05.1998 - 4 O 825/98, NZM 1999, 763
„Der Mieter (in einem Einkaufszentrum) ist verpflichtet, einer Werbegemeinschaft beizutreten und hierfür einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10% der monatlichen Nettomiete zu entrichten." Wirksam LG Berlin, Urteil vom 05.05.2000 -64 S 509/99, NZM 2001, 338
Zurückbehaltungsrecht

(* das sich allein auf §273 BGB und nicht auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gem. §320 BGB bezieht)

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.1997 -24 U 223/96, NZM 1998, 267)
„Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt und dem Vermieter ausreichend Gelegenheit gegeben hat, etwaige Mängel zu beseitigen." Wirksam OLG Celle, Urteil vom 23.04.1997 - 2 U 118/96, NZM 1998, 265
„Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Mieters bedarf einer einmonatigen Vorankündigung vor Fälligkeit der Mietzinsforderung." Wirksam OLG Hamburg, Urteil vom 01.10.1997 - 4 U 229/96, NZM 1998, 264 = ZMR 1998, 220
s.a. Gewährleistungsbeschränkung
Zweckentfremdungsabgabe
„Der Mieter ist verpflichtet, eine gegebenenfalls erhobene Ausgleichsabgabe wegen einer in seinem Interesse vorgenommenen Zweckentfremdung, zu zahlen." Wirksam KG, Urteil vom 15.01.1996 - 8 U 6509/94, ZMR 1996, 263