Mietvertrag, Gewerberaum, Geschaeftsraum, Klauseln, Geschaeftsbedingungen, Kleingedrucktes, Inhaltskontrolle, Benachteiligung, unangemessen, Transparenz, ueberraschend, wirksam, unwirksam, Miete, hoch, Kosten, AGB
Volltextsuche | Datenschutz - Sicherheit | EU-Recht suchen! | Suchmaschinen |
Klauseln in Gewerberaummietverträgen
© 1997 bis heute / KD Mainlaw - Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Grünberger Straße 140 (Geb 606), 35394 Gießen Tel. 06445-92310-43 oder 0171-6205362 / Fax: 06445-92310-45 / eMail / Impressum |
Ä - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - Ö - O - P - Q - R - S - T - Ü - U - V - W - X - Y - Z |
Stand: 13. Dezember 2012
Bitte beachten Sie, dass diese Seite seit dem 14.09.2007 aus Zeitgründen nicht mehr aktualisiert werden konnte. Die Angaben müssen daher anhand des
gegenwärtigen Gesetzesstandes - http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf - , der aktuellen Rechtsprechung des BGH -
http://juris.bundesgerichtshof.de - und der Oberlandesgerichte - http://www.leitsatzkommentar.de - überprüft werden. Sie werden um Verständnis gebeten.
***
Stichwort/Klauseltext | Wirksam/ Unwirksam |
Rechtsverstoß | Gericht/Fundstelle |
Aufrechnung | |||
„Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung auf dem Mietverhältnis beruht, unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Danach kann der Mieter mit allen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis aufrechnen und mit solchen Ansprüchen, die unstreitig oder rechtskräftig tituliert sind." | Wirksam | OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.1985 - 4 U 30 u. 42/84, WuM 1986, 82 = DWW 1985, 99 | |
„Der Mieter kann gegenüber den Mietzinsforderungen
mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder ein
Minderungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht geltend
machen, wenn diese vom Vermieter anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind." |
Wirksam
(auch nach Vertragsende, jedenfalls bis zur Rückgabe des Mietobjekts) |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1994 -10 U 76/93, WuM 1995, 392 = NJW-RR 1995, 850 | |
„Der Mieter kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen den Mietzinsanspruch des Vermieters nur aufrechnen, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit dem Vermieter anzeigt." | Wirksam
(kann auch in der Phase der Vertragsbeendigung gelten) |
OLG Rostock, Beschluss vom 05.03.1999 - 3 U 80/98, NZM 1999, 1006 | |
„Die Aufrechnung des Mieters gegenüber der Mietzinsforderung des Vermieters ist nur wirksam, wenn sie dem Vermieter innerhalb der im Mietvertrag bestimmten Frist vorher angekündigt worden ist." | Wirksam | OLG Hamm, Urteil vom 29.04.1997 - 7 U 92/96, MDR 1997, 927 | |
s.a. Gewährleistungsbeschränkung | |||
Beginn des Vertragsverhältnisses | |||
„Das Pachtverhältnis beginnt mit der Fertigstellung des Gebäudes." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | LG Mannheim, Urteil vom 23.12. 1998 - 4 S 45/98, WuM 1999, 686 |
Betriebskosten | |||
„Der Mieter ist verpflichtet, alle Nebenkosten zu tragen." |
Unwirksam | Verstoß gegen §§5, 9 Abs.2 AGBG | OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.1991 - 10 U 1/91, MDR 1991, 964 |
„Es besteht zwischen den Mietvertragsparteien Einigkeit darüber, dass der Mieter alle anfallenden Nebenkosten - soweit gesetzlich zulässig - zu tragen hat und dass diese nach dem von der Eigentümergemeinschaft des Objekts XX zu beschließenden Abrechnungsmodus zu ermitteln sind." | Wirksam | OLG München, Urteil vom 10.01.1997 -21 U 2464/95, ZMR 1997, 233 | |
„Alle auf das ... Mietobjekt entfallenden Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu §27 II. BV gehen zulasten des Mieters. ... Neu entstehende Betriebskosten sind ab Entstehung dieser Kosten vom Mieter zu tragen." | Wirksam, auch ohne dass der Text dieser Anlage dem Vertrag beigefügt ist | OLG Celle, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 23/98, WuM 2000, 130 | |
Betriebspflicht | |||
„Der Mieter (von Marktständen für Obst und Gemüse)
ist verpflichtet, seinen Stand während der
Öffnungszeit an sechs Tagen der Woche offen zu
halten (siehe Marktordnung). Im Falle von Urlaub
kann im Einzelfall eine Schließung von nicht länger
als drei Wochen durch die Verwaltung genehmigt werden." |
Wirksam | BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, ZMR 1993, 57 | |
„Der Mieter (eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum) ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der gesamten Mietzeit seiner Zweckbestimmung entsprechend ununterbrochen zu nutzen und weder ganz noch teilweise unbenutzt oder leer stehen zu lassen sowie ihn im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten an allen Verkaufstagen so lange offen zu halten, wie die überwiegende Anzahl aller Mieter ihr Geschäft offen hält." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99, NZM 1999, 1008 |
Ersatzmieter | |||
„Im Falle der vorzeitigen Beendigung des
Gewerbemietverhältnisses, gleich aus welchem
Grunde, haftet der Mieter dem Vermieter für alle
daraus entstehenden Schäden, insbesondere für einen
eventuellen Mietausfall. Der Vermieter ist nicht
verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, einen
Nachmieter zu finden. Der Vermieter ist auch nicht
verpflichtet, einen vom Mieter im Rahmen seiner
Schadensminderungspflicht angebotenen Nachmieter
zu akzeptieren." |
Unwirksam | Verstoß gegen §9 Abs.2 AGBG | BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, ZMR 1993, 57 |
„Wird der Mieter berufsunfähig oder kann oder will er die Praxis aus anderen Gründen nicht fortführen, so hat er das Recht, wenn er den Vertrag nicht kündigt, die Praxis einem anderen Arzt zu übertragen und diesen an seiner Stelle eintreten lassen. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Widerspruchsrecht." | Wirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.1995 -10 U 70/94, ZMR 1995, 467 = MDR 1995, 570 | |
s.a. Nachmieter | |||
Finanzierungskostenzuschuss | |||
„Die Pächter schreiben den Zuschuss von DM ... mit
20 % die angefangenem Pachtjahr in sich ab. Bei
Auflösung des Pachtverhältnisses, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ist der noch nicht abgeschriebene Rest
des Zuschusses von dem Verpächter an die Pächter zurückzuzahlen." |
Unwirksam, soweit die Befreiung für jedes begonnene Pachtjahr eintritt | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG München, Urteil vom 9.12. 1992 - 7 U 4858/92, ZMR 1994, 15 |
Gewährleistungsbeschränkung | |||
„Der Pächter (einer Gaststätte) verzichtet auf das Recht zur Aufrechnung, Minderung (Herabsetzung des Pachtzinses) und Zurückbehaltung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit nicht mit rechtskräftig festgestellten Forderungen die vorgenannten Rechte geltend gemacht werden." | Wirksam | BGH, Urteil vom 27.01.1993 - XII ZR 141/91, NJW-RR 1993, 519 | |
Haftung des Mieters | |||
„Auch bei einverständlicher Beendigung des Mietverhältnisses durch beide Vertragsparteien haftet der Mieter bei vorzeitiger Vertragsauflösung bis zur Weitervermietung." | Unwirksam | Verstoß gegen §§3, 9 AGBG | OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.1990 -10 U 15/90, ZMR 1991, 24 |
Haftungsfreizeichnung des Vermieters | |||
„Sind für die Einrichtung oder Betrieb des
gewerblichen Mietobjekts behördliche
Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich, so hat
der Mieter diese auf seine Kosten und sein Risiko
beizubringen. Im Falle der Nichterteilung der
erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse wird
die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt." |
Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | BGH, Urteil vom 22.06.1988 - VIII ZR 232/87, WuM 1988, 302 = ZMR 1988, 376 |
„Der Vermieter haftet für die nicht rechtzeitige Fertigstellung von Gewerberäumen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1993 -24 U 138/92, DWW 1993, 197 |
„Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die an der Einrichtung und dem eingelagerten Gut entstehen können, es sei denn, der Schaden wird durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht." | Wirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.1999 - 10 U 32/97, NZM 2000, 188 = WuM 1999, 279 | |
„Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem
Mieter an den ihm gehörenden Waren und
Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig
welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs
die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der
Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt hat." |
Wirksam | OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.1999 - 3 U 1317/98, NZM 2000, 622 | |
„Der Vermieter haftet nicht für die durch Wasser, Feuchtigkeit, Schwamm sowie durch Feuer, Rauch und Sott entstandenen Schäden, (nach Abschluss des Mietvertrages) es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht entstanden sind und der Vermieter es trotz Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen." | Wirksam; anfängliche Mängel werden aber nicht erfasst | OLG Hamburg, Urteil vom 09.08.1989 - 4 U 86/89, ZMR 1990, 11 | |
„Der Vermieter haftet nicht für die durch Wasser, Feuchtigkeit, Schwamm, Schimmel oder durch Feuer, Rauch und Sott entstandenen Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung des Grundstücks entstanden sind." | Unwirksam | Verstoß gegen §§9, 11 Nr.7, 24 AGBG | OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1995 - 7 U 12/95, NJW-RR 1996, 969 |
„Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass die
vermieteten Geschäftsräume den in Frage kommenden
allgemeinen technischen Anforderungen sowie den
behördlichen Vorschriften entsprechen; etwa daraus
resultierende Auflagen hat der Mieter auf eigene
Kosten zu erfüllen." |
Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1992 - 10 U 142/91, ZMR 1992, 446 = DWW 1992, 366 |
Instandhaltungspflicht | |||
„Die Instandhaltung des gesamten Pachtobjekts einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Unterpächter." | Wirksam
(mit der einschränkenden Auslegung, dass der einwandfreie Zustand des Mietobjekts bei Vertrags-beginn vorauszu-setzen ist und die Klausel nur die durch den Mietge-brauch ver-anlasste In-standsetzung betrifft) |
OLG Köln, Urteil vom 17.12.1993 -19 U 189/93, DWW 1993, 119 | |
„Der Mieter hat alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, einschließlich derer an Dach und Fach, auf seine Kosten auszuführen." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Naumburg, Urteil vom 12.08. 1999 - 2 U (Hs) 34/98, NZM 2000, 1183 = WuM 2000, 241 |
Kaution | |||
„Hat der Vermieter als Kaufmann bei einem
Geschäftsraummietvertrag mit einem Scheinkaufmann
auf die Unverzinslichkeit der Kaution ausdrücklich
hingewiesen, dann steht dem Mieter kein Anspruch
auf die Verzinsung der Kaution zu, wenn er daraufhin
schweigt. Sein Verhalten ist nach dem Handelsbrauch
als Zustimmung anzusehen." |
Wirksam | LG Frankfurt/M., Urteil vom 04.06.1986 - 2/17 S 25/86, DWW 1987, 74 | |
Konkurrenzschutz | |||
„Konkurrenz- und Sortimentsschutz irgendwelcher Art wird ausgeschlossen." | Wirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.1992 -10 U 165/91, NJW-RR 1992, 1290 = ZMR 1992, 445 = DWW 1992, 368 | |
„Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter Konkurrenz- oder Sortimentsschutz irgendwelcher Art zu gewähren." | Wirksam | OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.1986 - 4 U 237/85, DWW 1987, 72 | |
„Der Mieter verpflichtet sich, keine Waren zu führen, die bereits in einem anderen Geschäftslokal des Einkaufszentrums geführt werden. Auch darf der Mieter kein bereits im Haus befindliches Gewerbe ausüben." | Wirksam | OLG Celle, Urteil vom 13.05.1992 - 2 U 99/91, WuM 1992, 538 = ZMR 1992, 448 = DWW 1995, 216 | |
„Der Pächter (einer Kfz-Werkstatt mit Tankstelle) ist
verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren nach
Beendigung des Pachtvertrages im Umkreis von 5 km
eine entsprechende Betätigung zu unterlassen." |
Wirksam | OLG Celle, Urteil vom 26.04.1989 - 2 U 74/88, NJW-RR 1990, 974 = ZMR 1990, 414 | |
Kündigungsrecht des Mieters | |||
„Das Mietverhältnis beginnt am .. und ist bis zum
Ende desjenigen Kalendervierteljahres fest
abgeschlossen, welches auf den Ablauf von zehn
Jahren folgt.
Der Mieter hat Optionsrechte zur Verlängerung dieses Vertrages um jeweils weitere fünf Jahre. Er kann von Fall zu Fall auch für kürzere Zeitspannen optieren. Der Vermieter hat den Mieter rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Mietperiode schriftlich aufzufordern, sich zu erklären, ob er von Optionsrechten Gebrauch machen will. Solange eine derartige Forderung nicht gestellt wird, dauert das Mietverhältnis zu unveränderten Bedingungen an. Ungeachtet der Verpflichtung des Vermieters, den Mieter zur Erklärung über die Option aufzufordern, kann der Mieter von sich aus jederzeit erklären, ob er optieren will oder nicht. Steht fest, dass eine Option erklärt wird, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, das
Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten
zu kündigen. Er verzichtet für diesen Fall auf Ersatz
seiner Umbau- und Einrichtungskosten." |
Unwirksam | Verstoß gegen §§28 Abs.2, 9 AGBG | OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.1991 - 4 U 89/91, NJW-RR 1992, 74 = ZMR 1991, 476 = DWW 1991, 307 |
„Die Mietzeit beginnt nach Übernahme der Räume und endigt 30 Jahre später. Falls keine der Mieterparteien diesen Vertrag ein Jahr vor seinem Ablauf kündigt, gilt er als stillschweigend unter den gleichen Bedingungen um 10 Jahre verlängert, und zwar so immerfort, bis eine Kündigung erfolgt. Unbeschadet dieser allgemeinen Kündigungsbestimmungen steht der Mieterin das Recht zu, das Mietverhältnis während der in diesem Vertrag vereinbarten Mietzeit einschl. der Zeit etwaiger Verlängerungen zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres mit halbjähriger Frist und im Falle der Anordnung der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung fristlos zu kündigen." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1987 - 7 U 39/87, ZMR 1988, 386 |
Kündigungsrecht des Vermieters | |||
„Der Vermieter ist zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt, wenn der Mieter mit der Zahlung auch nur einer Miet- oder Warenrechnung länger als einen Monat in Verzug ist." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | BGH, Urteil vom 08.07.1998 - XII ZR 64/96, DRsp-ROM Nr.1998/16979 = NZM 1998, 718 |
„Der Verpächter ist zu einer außerordentlichen
Kündigung berechtigt, wenn der Pächter mit der
Zahlung einer Pachtzinsrate ganz oder teilweise länger
als einen Monat nach Zahlungsaufforderung trotz
schriftlicher Mahnung im Rückstand ist." |
Unwirksam | Verstoß gegen §§242, 554 BGB, §9 AGBG | BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 71/86, WuM 1987, 259 = ZMR 1987, 292 |
Mehrwertsteuer s. Umsatzsteuer | |||
Mietanpassung | |||
„Alle fünf Jahre - erstmals jedoch zum ... - soll
geprüft werden, ob der Mietzins noch der ortsüblichen
Miete für nach Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung
gleichartiger Mietobjekte entspricht. Die
Vertragspartei, die eine Änderung anstrebt, hat das der
anderen Vertragspartei schriftlich begründet
mitzuteilen. Das Verlangen auf Mietänderung muss
der anderen Vertragspartei jeweils spätestens eine
Woche vor den gemäß vorstehender Regelung
geltenden Terminen (Ausschlussfristen) zugehen. Die
geänderte Miete wird ab ... geschuldet." |
Wirksam | OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.1992 - 4 U 76/91, NJW-RR 1992, 1290 | |
„Der Vermieter wird die Miete des gemieteten Lagerplatzes von Zeit zu Zeit überprüfen und nach billigem Ermessen den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anpassen. Je nach Ergebnis der Prüfung wird er die Miete beibehalten, herabsetzen oder erhöhen und den Mieter davon schriftlich benachrichtigen. Eine Herabsetzung oder Erhöhung der Miete ist frühestens zulässig, wenn seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Mietzinsanpassung nach Satz 1 2 Jahre vergangen sind." | Wirksam | OLG München, Urteil vom 01.09.1995 -21 U 6794/94, ZMR 1995, 589 | |
„Bei Über- oder Unterschreitung der im Mietvertrag angenommenen Fläche des Ladenlokals von mehr als 5 % ist der Mietzins, der als fester Staffelmietzins (Mieterhöhung für die ersten drei Mietjahre) vereinbart wurde, entsprechend zu ändern." | Unwirksam | Verstoß gegen §§9, 10 Nr.4 AGBG | OLG Celle, Beschluss vom 06.09.1995 - 2 U 127/94, ZMR 1996, 209 |
Mieterdarlehen | |||
„Das von dem Pächter geleistete
Finanzierungsdarlehen wird in Jahresraten in der
Weise getilgt, dass der Verpächter für jedes Jahr der
Vertragsdauer von der anteiligen Darlehensschuld
befreit wird, wobei die Befreiung bereits für jedes
begonnene Pachtjahr eintritt." |
Unwirksam | Verstoß gegen §§9, 10 Nr.7 AGBG i.V.m. §§557a, 581 BGB | OLG München, Urteil vom 09.12.1992 - 7 U 4858/92, ZMR 1994, 15 |
Mieterhöhung | |||
„Ein Mieter, dessen Mietzins sich nach einer Indexklausel erhöht, kann gegenüber dem Anspruch des Vermieters nicht einwenden, der Anspruch sei verwirkt, da er es wegen dessen verspäteter Geldendmachung versäumt habe, Rücklagen zu bilden. | Wirksam | OLG Celle, Urteil vom 29.01.1988 - 2 U 78/87, NJW-RR 1988, 723 | |
„In einem Vertrag über einen Großhandelsstandplatz in einer kommunalen Großmarkthalle erhöht sich die Miete nach den von der Kommune beschlossenen Tarifen und wird ab dem Folgemonat der Tarifänderungsmitteilung wirksam." | Wirksam | OLG Köln, Urteil vom 21.12.1989 -18 U 62/89, NJW-RR 1990, 401 | |
Mietvorauszahlung | |||
„Der Mieter ist berechtigt, unter näher bezeichneten
Voraussetzungen die für die Instandsetzung des
Mietobjekts aufgewandten Kosten mit der laufenden
Miete zu verrechnen. Bei vorzeitiger
Vertragsbeendigung ist die noch nicht verbrauchte
Mietvorauszahlung nach Maßgabe des §557a Abs.1
BGB zurückzuerstatten." |
Wirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1991 -10 U 47/91, ZMR 1992, 110 | |
Minderung | |||
„Der Mieter kann weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht gegenüber dem Vermieter geltend machen." | Wirksam,
da das Minderungs-recht nicht schlechthin, sondern nur dessen Ver-wirklichung durch Abzug von der geschuldeten Miete ausge-schlossen ist |
OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1998 -30 U 70/97, NZM 1998, 438 = ZMR 1998, 342 | |
„Der Mietzins in einem Mietvertrag, der vor
In-Kraft-Treten des AGBG geschlossen worden ist, ist
soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss jedweder
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung zu entrichten." |
Wirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.1990 -10 U 128/89, DWW 1990, 85 | |
Nachmieter | |||
„Wenn der Mieter aus dem Vertrag vorzeitig
ausscheiden möchte, kann er dem Vermieter einen
Nachmieter benennen, der bereit ist, in den Vertrag zu
gleichen Konditionen einzutreten. Der Vermieter ist
grundsätzlich bereit, den ihm benannten Nachmieter
als Vertragspartner anzuerkennen, wenn seinerseits
keine Bedenken gegen dessen Seriosität oder Bonität
bestehen.
Mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Mieters aus
dem Mietvertrag tritt der benannte Nachmieter in den
laufenden Vertrag anstelle des bisherigen Mieters ein
und übernimmt gleichzeitig alle Rechte und Pflichten
des bisherigen Mieters. Dieser scheidet insoweit aus
dem Mietverhältnis aus." |
Wirksam | OLG Frankfurt/M., Urteil vom 24.06.1991 -11 U 3/91, NJW-RR 1992, 143 = WuM 1991, 475 = ZMR 1991, 382 | |
s.a. Ersatzmieter | |||
Option | |||
„Dem Mieter wird ein Optionsrecht auf weitere 5 Jahre eingeräumt, es ist spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit geltend zu machen. Bei Ausübung des Optionsrechts durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, die Vereinbarung neuer Vertragsbedingungen zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Zugang der Verlängerungserklärung beim Vermieter zwischen den Vertragsparteien keine Einigung zustande, erlischt das Recht des Mieters auf Verlängerung. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses richtet sich dann nach Abs.2 (der eine ordentliche Kündigung regelt)." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.1990 - 4 U 13/90, ZMR 1990, 273 |
s.a. Kündigungsrecht des Mieters | |||
Räumungspflicht | |||
„Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der
Mieter zur Räumung der Mietsache verpflichtet.
Kommt ein Mieter dieser Pflicht trotz Aufforderung
mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht
nach, so ist der Vermieter berechtigt, diese
Gegenstände auf Kosten des Mieters abfahren zu lassen." |
Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.09.1997 - U 41/96, NJW-RR 1998, 368 = WuM 1997, 609 |
Rücktrittsvorbehalt | |||
„Die Vermieterin ist berechtigt, vom Vertrag (über die
Vermietung einer Stadthalle) zurückzutreten, wenn
a) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt oder der Stadthallen-Betriebs-GmbH zu befürchten ist, b) ... Macht die Vermieterin von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Mieter keinerlei Schadensersatzansprüche zu." |
Unwirksam,
wenn sich der Vorbehalt auch auf Umstände erstreckt, deren Vor-liegen der Klauselver-wender bei gebotener Sorgfalt schon vor dem Vertrags-schluss hätte erkennen und deshalb den Abschluss hätte ablehnen können |
Verstoß gegen §10 Nr.3 AGBG | BGH, Urteil vom 10.12.1986 - VIII ZR 349/85, ZMR 1987, 138 |
Schadensersatz, pauschaliert | |||
„Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung nach
Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter die Hälfte
der vollen Mietzinsraten als Schadensersatz zu zahlen." |
Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.1996 -10 U 215/94, DWW 1997, 122 |
Schönheitsreparaturen | |||
„Der Mieter (eines Ladens) hat notwendig werdende Schönheitsreparaturen durchzuführen. | Wirksam | OLG München, Urteil vom 28.06.1985 -21 U 4448/84, DWW 1986, 16 | |
„Der Mieter (einer Massagepraxis) hat Schönheitsreparaturen innerhalb einer Renovierungsfrist von drei Jahren vorzunehmen." | Wirksam | OLG Koblenz, Urteil vom 11.03.1999 - 5 U 930/98, NZM 2000, 1182 = MDR 1999, 1498 | |
„Der Mieter hat die Räume unabhängig davon, wann er die letzten Schönheitsreparaturen ausgeführt hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses komplett renoviert zurückzugeben." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | LG Hamburg, Urteil vom 27.11.1992 -311 S 126/92, MDR 1993, 533 |
Schriftform | |||
„Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie
Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform." |
Unwirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1990 -10 U 68/90, DWW 1990, 363 | |
Umsatzsteuer | |||
„Bei Option des Vermieters von Gewerberäumen zur Mehrwertsteuer erhöht sich die Miete des (nicht vorsteuerabzugsberechtigten) Mieters um den jeweiligen Steuerbetrag." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG i.V.m. §535 BGB, §§4 Nr.12a, 9, 15 UStG | AG Ebersberg, Urteil vom 24.09.1991 - 3 C 477/91, NJW-RR 1993, 841 |
„Optiert der Vermieter auf die Mehrwertsteuer, hat der Mieter auf den vereinbarten Mietzins die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen." | Unwirksam, wenn beide Parteien des Mietvertrages nicht umsatzsteuerpflichtig sind | Verstoß gegen §9 AGBG | LG Magdeburg, Urteil vom 29.11.1996 -12 S 557/96 (Vorinstanz: AG Wernigerode, Urteil vom 11.07.1996 -10 C 281/96) und vom 19.12.1995 - 2 S 509/95, ZMR 1997, 84 |
Untervermietung | |||
„Untervermietung oder sonstige
Gebrauchsüberlassung der Geschäftsräume an Dritte
darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters
erfolgen. Die Einwilligung kann widerrufen werden
und das Sonderkündigungsrecht in §549 Abs.1 Satz 2
BGB wird ausgeschlossen." |
Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG | BGH, Urteil vom 24.05.1995 - XII ZR
172/94, WuM 1995, 481 = ZMR 1995,
397 = MDR 1995, 1115.
Ebenso BGH, Urteil vom 11.02.1987 - VIII ZR 56/86, WuM 1987, 256 = ZMR 1987, 295 |
Vertragsstrafe | |||
„Bei Nichteinhaltung eines Pachtvertrages über Gewerberäume wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 DM vereinbart." | Unwirksam | Verstoß gegen §11 Nr.6 AGBG | OLG Hamburg, Urteil vom 06.01.1988 - 4 U 36/87, ZMR 1988, 264 = DWW 1988, 41 |
„Der Pächter, der die fristlose Kündigung des Vertrages verschuldet, hat eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatspacht zu zahlen." | Unwirksam | Verstoß gegen §9 AGBG i.V.m. §§286, 339 BGB | OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1995 -10 U 29/95, MDR 1996, 465 |
Vertragsverlängerung | |||
„Das (befristete) Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine Partei spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit widerspricht." | Wirksam | OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.1993 -10 U 71/92, DWW 1993, 101 = MDR 1993, 441 | |
Werbeabgabe | |||
„Der gewerbliche Mieter hat an eine
Werbegemeinschaft zum Zwecke einer
Gemeinschaftswerbung eine Werbeabgabe von zurzeit
monatlich 150 DM zu zahlen, unabhängig davon, ob
er der Werbegemeinschaft beitritt." |
Unwirksam | Verstoß gegen §§3, 9, 10 AGBG | OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1993 -10 U 233/92, MDR 1993, 1078 |
Werbegemeinschaft | |||
„(1) Es ist vorerst nicht beabsichtigt, eine
Werbegemeinschaft zu gründen. Sollte jedoch die
Mehrheit der Mieter beschließen, dass eine
Werbegemeinschaft gegründet wird, so verpflichtet
sich der Mieter, dieser Werbegemeinschaft
beizutreten. Bei einer derartigen Abstimmung werden
die abgegebenen Stimmen im Verhältnis zur
Mietfläche bewertet.
(2) Sollte der Vermieter bzw. die Hausverwaltung
eine Werbegemeinschaft wünschen, so genügt es,
wenn sich ein Drittel der Mieter diesem Wunsch
anschließt. Auch in diesem Fall verpflichtet sich der
Mieter, dieser Werbegemeinschaft beizutreten. Bei
dieser Abstimmung werden die abgegebenen Stimmen
im Verhältnis der Mietflächen bewertet." |
Unwirksam | Verstoß gegen §§9, 3 AGBG | LG Erfurt, Urteil vom 20.05.1998 - 4 O 825/98, NZM 1999, 763 |
„Der Mieter (in einem Einkaufszentrum) ist verpflichtet, einer Werbegemeinschaft beizutreten und hierfür einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10% der monatlichen Nettomiete zu entrichten." | Wirksam | LG Berlin, Urteil vom 05.05.2000 -64 S 509/99, NZM 2001, 338 | |
Zurückbehaltungsrecht
(* das sich allein auf §273 BGB und nicht auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gem. §320 BGB bezieht) |
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.1997 -24 U 223/96, NZM 1998, 267) | ||
„Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt und dem Vermieter ausreichend Gelegenheit gegeben hat, etwaige Mängel zu beseitigen." | Wirksam | OLG Celle, Urteil vom 23.04.1997 - 2 U 118/96, NZM 1998, 265 | |
„Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Mieters bedarf einer einmonatigen Vorankündigung vor Fälligkeit der Mietzinsforderung." | Wirksam | OLG Hamburg, Urteil vom 01.10.1997 - 4 U 229/96, NZM 1998, 264 = ZMR 1998, 220 | |
s.a. Gewährleistungsbeschränkung | |||
Zweckentfremdungsabgabe | |||
„Der Mieter ist verpflichtet, eine gegebenenfalls erhobene Ausgleichsabgabe wegen einer in seinem Interesse vorgenommenen Zweckentfremdung, zu zahlen." | Wirksam | KG, Urteil vom 15.01.1996 - 8 U 6509/94, ZMR 1996, 263 |