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Rechtsprechung - Verkehrsverwaltungsrecht 2000
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Stand: 8. September 2013
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Rechtsprechung zum Verkehrsverwaltungsrecht - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007
OVG Saarlouis, 21.12.2000, 9 V 30/00 (ZfS 2001, 286)
Im Gegensatz zur Regelung des § 2a II StVG a.F. sieht § 2a II S. 2 n.F. jetzt bei Maßnahmen nach § 2a II S. 1 Nr. 1 bis 3 StVG n.F. eine Bindung der
Fahrerlaubnis-Behörde an die rechtskräftige Entscheidung über Straftat oder Ordnungswidrigkeit vor. Die zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung,
wonach eine Bindung an die in der rechtskräftigen Entscheidung enthaltenen Sachverhaltsfeststellungen nicht anzunehmen ist, wenn gewichtige Anhaltspunkte
gegen deren Richtigkeit sprechen, ist überholt und auf die neue Regelung nicht übertragbar.
OVG Hamburg, 29.11.2000, 3 Bf 275/99 (ZfS 2001, 527)
Wird ein Parkscheinautomat abgedeckt und auf dem Seitenstreifen ein Halteverbot eingerichtet, um nach einem Absacken der Fahrbahn den Verkehr über den
Seitenstreifen zu führen, so entfällt das mit der Parkscheinregelung verbundene Gebot, ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug alsbald zu entfernen. Das
Abschleppen eines ohne Parkschein parkenden Fahrzeugs kann nicht mehr als Ersatzvornahme zur Durchsetzung eines sich aus der Verkehrsregelung durch
den Parkscheinautomaten ergebenden Wegfahrgebots qualifiziert werden.
OVG Münster, 28.11.2000, 5 A 4522/99 (ZfS 2001, 385)
Ein von einem privaten Bauunternehmer aufgestelltes Verkehrszeichen ist wirksam und von den Verkehrsteilnehmern zu beachten, wenn lediglich eine
unwesentliche Abweichung vom behördlich genehmigten Verkehrszeichenplan vorliegt.
VG Hamburg, 13.11.2000, 21 VG 4201/00 (DAR 2001, 235)
Voraussetzung für die Einordnung eines Fahrzeugs als motorisierter Krankenfahrstuhl ist u.a. ein besonderes, eigenständiges und letztlich an dem historischen
"Krankenfahrstuhl" orientiertes Erscheinungsbild, das nicht zu einer Verwechslung mit einem Klein-Pkw einlädt.
Ein Fahrzeug ist so lange vorschriftsmäßig i.S. der StVZO, wie es der für dieses Fahrzeug erteilten und noch bestehenden Betriebserlaubnis entspricht.
OVG Lüneburg, 27.10.2000, 12 M 3738/00 (ZfS 2001, 44)
Eine erforderliche Interessenabwägung kann dazu führen, dass Beweisverwertungsverbote eines Rechtskreises im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren wegen
des hohen Rangs der Verkehrssicherheit zurücktreten.
VG Meiningen, 18.10.2000, 2 K 416/99 (DAR 2001, 89)
Eine aufgestellte Parkuhr verliert nicht allein durch das nachträglich Aufstellen eines mobilen Halteverbotszeichen ihre Wirksamkeit. Ein nachträglich
aufgestelltes Halteverbotszeichen entfaltet seine räumliche Wirksamkeit - Verbotsstrecke - bis zur nächsten Regelung in Form eines wirksamen
Verkehrszeichens, einer wirksamen Verkehrseinrichtung oder dem Ende der Straße.
VG Berlin, 28.09.2000, 27 A 206/99 (ZfS 2001, 337)
Die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht gemäß § 2 IV 2 StVO ist nicht schon dann zwingend geboten im Sinne von § 45 IX StVO, wenn bei einer
Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer die Grünphase einer Ampel zur Erreichung angemessener Räumzeiten verkürzt werden muss.
Die Landesbehörden sind bei Anordnung der Radwegbenutzungspflicht gemäß § 2 IV 2 StVO im Rahmen ihres Ermessens an die Vorgaben der
Verwaltungsvorschrift des Bundes (VwV-StVO) gebunden. Die Nichteinhaltung der VwV-StVO kann der betroffene Radfahrer als willkürlichen Eingriff in
seine Rechte (Art. 3 I GG) geltend machen.
OVG Münster, 22.09.2000, 8 A 2429/99 (DAR 2001, 139 L)
Die Durchführung von Kraftfahrzeughauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen gemäß §§ 29, 47a StVZO ist eine berufliche Betätigung im Sinne des Art.
12 I GG.
Die die Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen regelnde Anlage VIII b zu § 29
StVZO beruht nicht auf einer gesetzlichen Ermächtigung im Sinne des Art. 80 I GG; die Norm genügt auch nicht den Anforderungen des Art. 12 I S. 2 GG an
eine Vorschrift, die die Berufsfreiheit beschränkt.
OVG Schleswig, 11.09.2000, 4 L 76/00 (NordÖR 2000, 459)
Gelegentlicher Konsum von Haschisch schließt die Fahreignung aus, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betreffende den Drogenkonsum und das
Führen eines Kraftfahrzeuges nicht trennen kann.
Der begründete Verdacht auf gelegentlichen Haschischkonsum berechtigt die Behörde dazu, Untersuchungsmaßnahmen (jedenfalls) i. S. eines
Drogenscreenings anzuordnen. Ergeben diese Untersuchungen ausreichend Hinweise auf einen regel- oder gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum, so ist die
Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen.
VG Braunschweig, 07.09.2000, 6 A 325/99 (DAR 2001, 43 L)
Eine Auskunft aus dem Fahrerlaubnisregister ist nach § 58 StVG auch dann unentgeltlich zu erteilen, wenn die Auskunft im Zusammenhang mit einer
Umschreibung der alten Fahrerlaubnis auf die seit dem 1.1.1999 eingeführten Fahrerlaubnisklassen benötigt wird.
VG Düsseldorf, 17.08.2000, 6 K 6812/99 (NZV 2001, 141)
Bei Entscheidungen über die Entziehung einer Fahrerlaubnis sind Verkehrsstraftaten, die am 1.1.1999, dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24.4.1998 (BGBl. S. 747) im Bundeszentralregister und im Verkehrszentralregister bereits
gelöscht waren, in analoger Anwendung des § 29 I und V StVG n.F. verwertbar, so dass der Betroffene so zu stellen ist, als ob auf die Straftaten von Anfang an
rückwirkend die Regelungen des § 29 I und V StVG n.F. anzuwenden wären.
VG München, 02.08.2000, M 31 K 00/738 (DAR 2001, 380)
Zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand gehört grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung
des Fahrzeughalters und der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung. Die 2-Wochen-Frist kann auf sich beruhen, wenn die verspätete Kenntnisgabe
für die Nichtermittlung des Fahrers nicht kausal wurde.
Die 2-Wochen-Frist gilt im Regelfall ebenfalls nicht, wenn der Verkehrsverstoß mit dem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im Sinne des Handelsrechts im
geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist.
VG Freiburg, 20.07.2000, 9 K 1603/00 (ZfS 2001, 191)
Der vorläufige Rechtsschutzantrag von Anwohnern gegenüber Absperrungen im Rahmen des bevorstehenden Zeitfahrens der Tour de France 2000 von
Freiburg nach Mulhouse ist gem. § 123 V VwGO unstatthaft, soweit sich die beantragte einstweilige Anordnung gegen die nach § 29 II StVO erteilte
straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis richtet.
Zum Fehlen des für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 I S. 2 VwGO mit dem Ziel einer besseren Erreichbarkeit der Grundstücke der
Antragsteller erforderlichen Anordnungsgrundes und des Anordnungsanspruchs (§ 123 III VwGO i. V. mit § 920 II ZPO).
OVG Lüneburg, 17.07.2000, 12 M 2503/00 (ZfS 2000, 559)
Auch bei der Aberkennung des Rechts, im Inland eine ausländische FE auszunutzen, ist, wie dies die Bestimmung des § 3 I S. 2 StVG n.F. zeigt, die
Bindungwirkung des § 3 IV StVG n.F. zu beachten.
VG Braunschweig, 13.07.2000, 6 A 280/99 (NZV 2001, 140)
Die Versagung von Ausnahmegenehmigungen für ein Mietwagenunternehmen zum Befahren einer Fußgängerzone erweist sich im Verhältnis zu dem über eine
Genehmigung verfügenden Taxenverkehr nicht als ermessens- oder gleichheitswidrig.
VGH Mannheim, 10.07.2000, 1 S 1862/99 (VBlBW 2001, 100)
Ein Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm
befindlicher Personen, insbesondere mithilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird. Hierzu zählen auch Liegefahrräder.
Mit einem einspurigen Liegerad müssen grundsätzlich die durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesenen Radwege benutzt werden. Ein Befahren der
Fahrbahn ist, sofern ein entsprechender Radweg vorhanden ist, in der Regel nicht zulässig.
Die Beschlagnahme eines Liegefahrrades, mit dem sein Besitzer wiederholt gegen die Radwegbenutzungspflicht verstoßen hat und bekundet, dies auch in
Zukunft zu wollen, ist rechtmäßig.
VG Neustadt a.d. Weinstraße, 20.06.2000, 9 L 1447/00 (ZfS 2000, 369)
Für eine Bewertung eines Verkehrsverstoßes als schwerwiegend durch die Fahrerlaubnisbehörde ist gem. § 2a II Nr. 1 StVG i.V.m. § 34 FeV und der dazu
erlassenen Anlage kein Raum mehr.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann gesetzestreues Verhalten und die Fahrleistung nach einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß bei ihrer Entscheidung nach § 2a
II Nr. 1 StVG nicht berücksichtigen.
OVG Münster, 12.05.2000, 8 A 2698/99 (DVBl 2000, 1635 L)
Die Eilbedürftigkeit von Ärztetransporten im Zusammenhang mit Organtransplantationen rechtfertigt Ausnahmegenehmigungen zur Ausstattung der dabei von
einem privaten Unternehmen benutzten Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn sowie zur Befreiung von den Vorschriften der StVO.
VG Berlin, 04.05.2000, 27 A 157/99 (NZV 2000, 392)
Erfasst ein Verkehrsteilnehmer an einer bestimmten Stelle eine mobile Halteverbotszone, so ist er nicht verpflichtet, den gesamten Straßenabschnitt
abzuschreiten, und danach zu forschen, ob gegebenenfalls noch andersartige Festlegungen durch mobile Verkehrszeichen existieren.
Soll es aufeinanderfolgend mehrere Abweichungen von der Regel in Gestalt besonderer Halteverbotszonen für denselben Bereich geben, so ist die Bekanntgabe
dieser Regelungen insgesamt nur dann beanstandungsfrei, wenn sämtliche Regelungen an jeder Stelle vor Ort auf einen Blick erkennbar sind. Dabei müssen
sämtliche mobile Verkehrszeichen jeweils mit allen Zusatzschildern versehen werden, so dass ein zu Missverständnissen führendes wildes Nebeneinander
vermieden wird.
OVG Hamburg, 03.04.2000, 3 Bs 398/99 (DAR 2000, 539 L)
Unterliegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis nach der maßgeblichen Übergangsvorschrift noch dem alten
Punktsystem, weil die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sämtlich vor Inkrafttreten der Neuregelung begangen worden sind, darf ein besonderes öffentliches
Interesse an der sofortigen Vollziehung nicht mit der Begründung verneint werden, die Maßnahme hätte nach dem neuen Punktsystem nicht getroffen werden dürfen.
Steht fest, dass ein Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, fordert es der Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer regelmäßig,
den Entzug der Fahrerlaubnis ohne weiteren Aufschub wirksam werden zu lassen.
VG Regensburg, 15.3.2000, RO 9 K 99.00696 (NZV 2000, 223)
Abweichend von § 51 I BZRG darf eine Tat, die im BZR getilgt worden oder zu tilgen ist, in einem Verfahren zur Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis
berücksichtigt werden, solange die Tat nach § 29 I, VIII StVG i. d. F. des Gesetzes vom 28.4.1998 (BGBl. I, 810) verwertet werden darf.
OVG Münster, 14.03.2000, 8 A 5467/98 (VRS 2000, Bd. 99, 316)
In die Ermessenentscheidung auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone mit gewerblichen Geldtransportfahrzeugen ist das
Risiko bewaffneter Überfälle einzubeziehen.
VG Freiburg, 09.03.2000, 4 K 419/00 (NZV 2000, 388)
Bei regelmäßigem Konsum von Cannabis ist die Eignung zum Führen von Kfz nicht mehr gegeben.
Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis entfällt die Kraftfahreignung, wenn besondere Umstände hinzu kommen, insbesondere wenn von fehlendem
Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszugehen ist.
VG Würzburg, 08.03.2000, W 6 S 00.182 (NZV 2000, 311)
Die Verpflichtung des Inhabers einer Fahrerlaubnis auf Probe, nach § 2a StVG a. F. auf Grund eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Nachschulung
zu durchlaufen, beschränkt sich auf Verstöße gegen § 24a I Nr. 1 StVG (0, 8 Promille-Delikt); Verstöße gegen § 24a I Nr. 2 StVG (0, 5 Promille-Delikt) lösen
eine Nachschulungsverpflichtung nicht aus.
OVG Bremen, 08.03.2000, 1 B 61/00 (ZfS 2000, 470)
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das darauf abstellt, ob sich bei einem Kraftfahrer, der allein durch den gelegentlichen Konsum von Cannabis ohne
Bezug zum Straßenverkehr aufgefallen ist, eine Veränderung i. S. eines Einstellungswandels vollzogen hat, rechtfertigt nicht die Annahme, der Kraftfahrer sei
ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
OVG Berlin, 29.02.2000, 8 B 14/99 (DAR 2000, 328)
Ein fahrtenbuchrelevanter Rotlichtverstoß kann auch dann mittels einer automatischen Verkehrsüberwachungsanlage zuverlässig festgestellt werden, wen sich
die die Kamera auslösenden Induktionsschleife hinter der Haltelinie befindet, sofern ein dieser Entfernung im innerstädtischen Verkehr angemessener
rechnerischer Ausgleich von 0,1 sec/m berücksichtigt wurde.
OVG Hamburg, 18.02.2000, 3 Bf 670/98 (VRS 2000, Bd. 99, 232)
Der Veräußerer eines Kfz, der der Zulassungsstelle entgegen § 27 III 1 StVZO Namen und Anschrift des Erwerbers nicht angezeigt hat, haftet nicht als
Verhaltensstörer (§ 8 I HbgSOG) für die Kosten des Abschleppens des verkehrs- ordnungswidrig geparkten Fahrzeugs. Dagegen kann eine Inanspruchnahme
als Zustandsstörer (§ 9 HbgSOG) in Betracht kommen, soweit sich eine Veräußerung des Fahrzeugs nicht erweisen lässt.
BVerwG, 15.02.2000, 3 C 14/99 (ZfS 2000, 467)
Die für eine bestimmte Straße zutreffende Eigenschaft eines Verkehrsteilnehmers als straßenverkehrsrechtlicher Anlieger vermittelt ihm einen Anliegerstatus
nicht für andere Straßen, die von ihm durchfahren werden können oder müssen, um über weitere Straßen seine Anliegerstraße zu erreichen.
Es bleibt offen, ob zum Anliegerbereich einer Straße unmittelbar angrenzende oder einmündende Straßen zu rechnen sind.
OVG Münster, 2.2.2000, 19 B 1886/99 (NZV 2000, 219)
Der Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers ist seit 1.1.1999 nur nach § 40 FeV i. V. mit Anlage 13 zur FeV zu berechnen, auch soweit die zugrunde
liegenden Verstöße bereits vor dem 1.1.1999 begangen wurden.
Erhöht sich der Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers durch Verstöße, die seit dem 1.1.1999 begangen wurden, so sind Maßnahmen wegen § 65 IV StVG
ausschließlich auf § 4 StVG zu stützen. Anzuwenden ist dabei auch die Vorschrift des § 4 V StVG, die zugunsten des Betroffenen eine Zurückstufung auf einen
niedrigeren Punktestand vorsieht, wenn - gleich aus welchen Gründen - gegen den Betroffenen die Maßnahmen nach § 4 III 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 (noch) nicht
ergriffen worden waren.
OVG Münster, 31.01.2000, 8 B 58/00 (VRS 2000, Bd. 99, 472)
Eine Prisemenwendeanlage, die auf einem 40 qm hohen Pylon in einem Abstand von 130 Metern zur Bundesautobahn montiert ist, begründet regelmäßig eine
abstrakte Verkehrsgefährdung i. S. des § 33 I 1 Nr. 3 S. 2 StVO.
VGH Mannheim, 17.1.2000, 10 S 1979/99 (ZfS 2000, 228)
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Fahrerlaubnisverordnung die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vor Neuerteilung einer
Fahrerlaubnis zulässt, die durch den Strafrichter wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat entzogen worden war.