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Rechtsprechung 1997 - Verkehrsrecht - Haftungsrecht

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Stand: 15. August 2013

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Personenschaden - Sachschaden

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Rechtsprechung zum Verkehrshaftungsrecht 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007

OLG Düsseldorf, 22.12.1997, 1 U 53/97 (VersR 98, 518)

Der Geschädigte darf sein beschädigtes Fahrzeug dann nicht mehr ohne weiteres zu demjenigen Preis verwerten, den der vonihm eingeschaltete Sachverständige als Restwert geschätzt hat, wenn ihm rechtzeitig vor Abschluß des Kaufvertrags bzw.der Vereinbarung über eine Inzahlungsnahme ein wesentlich höherer Ankaufpreis von seiten des Haftpflichtversicherersangeboten worden ist. Entscheidend ist nicht die Herkunft des höheren Angebots, sondern dessen inhaltliche Akzeptanz.

OLG Hamm, 18.12.1997, 27 U 40/97 (ZfS 98, 167)

Fährt ein notorischer Versicherungsbetrüger (16 Verkehrunfälle in einem Jahr) auf ein parkendes Fahrzeug auf, dannbegründet das dem ersten Anschein nach gegen den Versicherungsnehmer des parkenden Fahrzeugs den Verdacht einerUnfallmanipulation, der erhärtet wird, wenn Widersprüche und objektive Unrichtigkeiten im Vortrag desVersicherungsnehmers dazukommen und Indizien (hier: Unfall zu verkehrsarmer Nachtzeit ohne unbeteiligte Zeugen, klareSchuldfrage, geringer Wert des Schädigerfahrzeugs, mit 16.950,- DM relativ hoher Wiederbeschaffungswert des überdiesunrepariert veräußerten Geschädigtenfahrzeugs) für einen gestellten Unfall sprechen.

OLG Hamm, 2.12.1997, 27 U 133/97 (NZV 98, 202)

Ein Autofahrer, der versäumt hat, das Fernlicht einzuschalten und unter Verstoß gegen das Sichtfahrgebot nachts bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug einen in dunkler Kleidung auf der Straße neben seinem Fahrrad hockenden Mann erfaßt, hatwegen des Mitverschuldens des Geschädigten für die Unfallschäden nur zur Hälfte einzustehen.

OLG Hamm, 25.11.1997, 27 U 137/97 (NZV 98, 158)

Der Unfallverursacher hat nicht für einen Schaden einzustehen, den der Geschädigte dadurch erleidet, dass sein Arbeitgeber als Halter des in den Unfall verwickelten Fahrzeugs ihm nach dem Unfall die Möglichkeit der privaten Nutzung des Fahrzeugs entzieht.

OLG Frankfurt, 18.11.1997, 17 U 103/96 (NJW 98, 1232)

Übernimmt es der Beauftragte, im ausschließlichen Interesse des Auftraggebers dessen Fahrzeug kostenlos in eine Werkstatt und nach Überprüfung zum Auftraggeber zurückzubringen, so handelt es sich dabei i. d. R. um einen Gefälligkeitsvertrag, der einen konkludenten Haftungsverzicht für einen dabei mit einfacher Fahrlässigkeit herbeigeführten, nichthaftpflichtversicherten Sachschaden, nicht dagegen einen haftpflichtversicherten Personenschaden beinhaltet.

OLG Hamm, 13.11.1997, 6 U 91/97 (r + s 98, 98)

Beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit seinem Kfz an einem gestellten Unfall, so muß er damit rechnen, dass der Haupttäter den Kfz-Haftpflichtversicherer nicht nur wegen des Sachschadens, sondern auch wegen vorgetäuschter Personenschäden (hier: Krankenhauskosten für Beseitigung einer in Wahrheit beim Boxen erlittenen Nasenschiefstellung und Schmerzensgeld) in Anspruch nimmt; er hat seinem Kfz-Haftpflichtversicherer auch solche Aufwendungen zu ersetzen.

OLG Düsseldorf, 3.11.1997, 1 U 104/96 (MDR 98, 280)

Mietet ein Unternehmen nach unfallbedingtem Ausfall eines Geschäftswagens ein Ersatzfahrzeug zum Unfallersatztarif, so ist die Unternehmereigenschaft des Geschädigten für sich allein kein hinreichender Grund, ihn auf günstigere Konditionen im sog. Bargeschäft zu verweisen. Nur die konkreten Umstände des Einzelfalls können die Pflicht des Geschädigten begründen, sich nach günstigeren Mietkonditionen zu erkundigen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 7.5.1996 - VI ZR 138/95, MDR1996, 793, 794 = NJW 1996, 1958 = VersR 1996, 902).

Die vom Geschädigten ersparten Eigenaufwendungen können wahlweise mit Hilfe der ADAC-Tabellen konkret berechnetoder pauschal auf 5 % der erstattungsfähigen Mietkosten geschätzt werden (Ergänzung zu Senat, VersR 1996, 987 = MDR1996, 1240 = OLGR Düsseldorf 1996, 204).

AG Kenzingen, 30.10.1997, C 312/97 (NZV 98, 162)

Ruft der Unfallgeschädigte bei mehreren Mietwagenfirmen an, und erhält erst bei der vierten oder fünften Firma einFahrzeug, welches seinen Wünschen entspricht (komplette Winterausrüstung mit Winterreifen, Schneeketten, Skiträger für fünf Paar Ski, Platz für fünf Personen), hat er seiner Erkundigungspflicht genügt.

AG Karlsruhe, 10.10.1997, 8 C 253/97 (Diehl, ZfS 98, 13)

Der als Sachschaden ersatzfähige merkantile Minderwert ist der Betrag, den der Geschädigte bei einem etwaigen Verkauf des Fahrzeuges als Unfallwagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger erzielt, weil er den Unfall als wertmindernde Eigenschaft offenbaren muß. Ein merkantiler Minderwert ist gegeben, wenn der Reparaturaufwand über 10 % der Wiederbeschaffungskosten liegt. Der merkantile Minderwert ist entsprechend der Methode Ruhkopf/Sahm in Höhe von 4 %der Summe von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten zu bestimmen.

AG Winsen, 6.10.1997, 4 b C 1077/97 (NZM 98, 155)

Der Vermieter einer Wohnung auf einem dem öffentlichen Verkehr nicht freigegebenen Gutsgelände in der schneearmenLandschaft westlich Lüneburgs haftet nicht für die Schäden an dem Pkw eines Mieters auf einem unmittelbar am Hausgelegenen Parkplatz, die durch Herabfall einer Lawine von dem ungesicherten Dach des Gutsgebäudes entstanden sind,wenn hinreichend andere Abstellmöglichkeiten auf dem Gelände vorhanden sind.

OLG Hamm, 2.10.1997, 6 U 104/97 (r + s 98, 192)

Es stellt ein Indiz für einen provozierten Unfall dar, wenn ein Pkw auf freier Strecke ohne ersichtlichen Grund bis zumStillstand abgebremst wird, so dass ein längere Zeit dahinter befindliches Fahrzeug trotz sofortigen Abbremsens auffährt.

Neun Unfälle in dreieinhalb Jahren sind ungewöhnlich häufig und deshalb als Indiz für einen manipulierten Unfall anzusehen.

Gegen einen provozierten Unfall spricht eine vom Geschädigten behauptete HWS-Verletzung nicht, wenn die vorgelegten ärztlichen Unterlagen keine objektivierbaren Befunde enthalten, sondern rein subjektive Angaben des angeblich Verletztenwidergeben.

Zu den Merkmalen des provozierten Unfalls paßt auch, dass jemand, der angeblich wenden will, mitten auf seiner Fahrspur abbremst, anstatt rechts an den Fahrbahnrand heranzufahren und dann in einem Zuge zu wenden.

OLG Hamm, 4.9.1997, 6 U 29/97 (MDR 98, 42)

Wenn der nachfolgende Verkehr auf der linken Spur der Autobahn mit einem vorausfahrenden Fahrzeug kollidiert, welchesbei Glätte ins Schleudern geraten und dann links stehengeblieben ist, dann spricht der Anschein für ein Verschulden desVorausfahrenden; ein Anschein gegen den Auffahrenden scheidet dagegen aus.

OLG Hamm, 28.8.1997, 6 U 178/96 (r + s 98, 10)

Der Versicherungsnehmer, der in absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall herbeigeführt hat, hat den Beweis für seineSchuldunfähigkeit trotz einer Blutalkoholkonzentration von 2,2 bis 2,64 Promille zur Unfallzeit nicht erbracht, wenn in seinem Gesamtverhalten nicht nur solche Anhaltspunkte zu Tage getreten sind, die für eine sehr starke alkoholischeBeeinflussung sprechen, sondern ebenso auch beträchtliche Hinweise, die als deutliche Indizien dafür zu bewerten sind, dassder Versicherungsnehmer noch vernünftig zu handeln im Stande war.

OLG Köln, 19.8.1997, 9 U 25/96 (MDR 98, 594)

Wenn der Versicherungsnehmer zwar das Rotlicht einer Verkehrsampel mißachtet hat, wenn seine Einlassung allerdings nicht zu widerlegen ist, dass er vor der Ampel zunächst angehalten hat, dann aber wegen bei Nacht irritierender Wirkung einer das Rotlicht überlagernden großen grünen Leuchtreklame wieder angefahren ist, ist sein Verhalten in subjektiverHinsicht nicht als schlechterdings unentschuldbar zu bewerten, so dass der so verursachte Unfall nicht als grob fahrlässigherbeigeführt angesehen werden kann.

OLG Schleswig, 13.8.1997, 9 U 135/96 (VersR 98, 473)

Kommt ein Sattelzug auf schmaler (unter 6 m breiter) Fahrbahn während der Begegnung mit einem Bus nach rechts von der Fahrbahn ab, kann der Fahrer des Busses auch dann, wenn er die Fahrbahnmitte nicht überschritten hat und wenn es zu einerBerührung der beiden je 2,50 m breiten Fahrzeuge gekommen ist, durch seine Fahrweise zu dem Unfall beigetragen haben, wenn er während der Begegnung mit 80 km/h gefahren ist.

LG Köln, 18.7.1997, 21 O 267/95 (NJW-RR 98, 320)

Führt der von einem Kraftfahrzeug ausgehende Lärm zur Panikreaktion eines normal empfindlichen Tieres, ist der dadurch entstehende Schaden nach § 7 I StVG ersatzfähig.

OLG Düsseldorf, 14.7.1997, 1 U 226/96 (r + s 97, 457)

Die behauptete HWS-Schleuderverletzung ist nicht gem. § 286 ZPO nachgewiesen, wenn nach einem Bagatellunfall (hier:Auffahrunfall mit Gummiabrieb am vorderen Stoßfänger und Verbiegung des Kennzeichens) der Hausarzt zwar eineSchädelprellung, ein HWS-Schleudertrauma und multiple Prellungen attestiert und eine mehrmonatige Heilbehandlung einleitet, aber keine Befundberichte vorliegen und Umstände darauf hindeuten, dass die Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen sind.

OLG Düsseldorf, 30.6.1997, 1 U 212/96 (NZV 97, 483)

Bei der Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten in Haftpflichtschadensfall ist der Beschaffenheitsaufwand (§ 249 S. 2BGB) aufgrund einer Bedarfsprognose zu berechnen, die grundsätzlich vom Zeitpunkt der Schädigung ausgeht. Ein Preis-und Wertverfall zwischen Unfall und letzter mündlicher Verhandlung geht nicht zu Lasten des Geschädigten.

OLG Köln, 27.6.1997, 19 U 16/97 (VersR 98, 78)

Der Haftungsausschluß des § 636 I RVO gilt sowohl zugunsten des Unternehmers als auch der Arbeitskollegen des Geschädigten, soweit diese im gleichen Betrieb beschäftigt sind und den Unfall durch eine betriebliche Tätigkeit verursacht haben.



OLG Hamm, 10.6.1997, 9 U 56/97 (ZfS 97, 371)

Der Geschädigte kann auch dann die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abrechnen, wenn er das beschädigte Fahrzeug aus Geldknappheit zunächst nur notdürftig reparieren läßt, elf Monate weiterbenutzt und anschließend veräußert.

OLG Karlsruhe, 6.6.1997, 10 U 77/97 (NZV 98, 153)

Eine Schädigung der Halswirbelsäule kann nicht als Primärverletzung auf ein Verkehrsunfallereignis (hier:Frontalzusammenstoß zweier Kfz) zurückgeführt werden, wenn bei dem Geschädigten erst knapp drei Monate nach dem Unfall Schmerzen im Nackenbereich auftreten.

LG Gießen, 4.6.1997, 3 O 115/97 (Döhmer, DAR 98, 197)

Wer mit einer hohen Geschwindigkeit (180 km/h) eine zweispurige Autobahn befährt, muß dies mit äußersterAufmerksamkeit tun, um sofort auf aufgetretene Gefahrensituationen reagieren zu können. Der Führer eines solchen Fahrzeugs kann nicht den Nachweis führen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht hätte vermieden werden können. Aus diesen Gründen ist auf der Seite des Fahrzeugs, das die Richtgeschwindigkeit erheblich überschritten hat, zumindest eine (erhöhte) Betriebsgefahr anzurechnen.

OLG Köln, 2.6.1997, 19 U 213/96 (VRS 98, Bd. 94, 181)

Wer aus einem in Fahrtrichtung leicht schräg vorwärts geneigten Parkstreifen "blind" auf die Fahrbahn zurücksetzt, um über die Fahrbahn hinweg zu wenden, hat den vollen Schaden zu tragen, wenn es dabei zu einer Kollision mit dem Fahrzeug eines die rechte Fahrbahn geradeaus befahrenden Verkehrsteilnehmers kommt. Dessen normale Betriebsgefahr kann zurücktreten.

AG Lüdinghausen, 27.5.1997, 4 C 893/96 (Diehl, ZfS 98, 14)

Der Geschädigte darf sein bei dem Unfall beschädigtes Fahrzeug grundsätzlich zu dem Preis veräußeren, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat, muß sich insbesondere nicht auf höhere Ankaufspreise spezieller Restwertaufkäufer verweisen lassen.

OLG Hamm, 26.5.1997, 6 U 44/97 (r + s 98, 64)

Der Restwert ist nach dem Betrag zu ermitteln, den ein seriöser Restwertaufkäufer kalkuliert, der das Fahrzeug unterVerwendung von Gebrauchtteilen wieder aufbauen und anschließend unter Offenlegung des behobenen Schadens mit Gewinn veräußern will.

Wird das Fahrzeug nur unvollständig wiederhergestellt und bleibt der tatsächlich entstandene Herstellungsaufwand hinterdem Wiederbeschaffungsaufwand zurück, kann der Geschädigte Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandesverlangen. Er kann nicht oberhalb dieser Wirtschaftlichkeitsgrenze abrechnen; andererseits kann der Schädiger ihn nicht auf den geringeren tatsächlichen Kostenaufwand verweisen, weil durch ihn der frühere Zustand nicht wiederhergestellt ist.

OLG Jena, 22.5.1997, 1 U 1474/96 (VersR 98, 250)

Es stellt kein Mitverschulden an dem Unfall dar, wenn der Lkw-Führer bei Behebung der Reifenpanne sich links neben dem auf dem Standstreifen der Autobahn stehenden Fahrzeug aufhält, wenn er zuvor die notwendigen Sicherungsmaßnahmen(Warndreieck) getroffen hat.

OLG Oldenburg, 21.5.1997, 4 U 5/97 (VRS 98, Bd. 94, 171)

War das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Kraftfahrzeug erst seit einem Tag als Neuwagen ausgeliefert und betrug die Fahrleistung 70 km, so kann der Geschädigte zur Abrechnung auf Neuwagenbasis berechtigt sein, wenn der erforderliche Reparaturaufwand etwa 7,5 % des Neuwagenpreises ausmacht und zudem ein gewisser Minderwert verbleibt.

AG Hamburg-Wandsbek, 12.5.1997, 712 d C 755/96 (MDR 97, 736)

Muß der Geschädigte sein 10 Jahre altes Fahrzeug mit einem Zeitwert von 5.000,-- DM für 10 Tage zur Reparatur geben,so darf er ein Ersatzfahrzeug ohne Einholung von Konkurrenzangeboten anmieten, jedoch nur in einer niedrigeren Klasse.

BGH, 6.5.1997, VI ZR 150/96 (NJW-RR 97, 1111)

Kommt es an einer Kreuzung, bei welcher der Abbiegevorgang nach links durch eine mit einem "Grünpfeil" versehene Lichtsignalanlage geregelt ist, zu einem Zusammenstoß zwischen dem Linksabbieger und einem in Gegenrichtung geradeausfahrenden Fahrzeug, so darf im Rahmen der Haftungsverteilung nach § 17 StVG vom Linksabbieger nicht der Nachweisverlangt werden, dass und in welchem Umfang er Sorgfaltspflichten aus § 9 III StVO nachgekommen ist (Bestätigung vom Senat, NJW 1996, 1405 = LM H.6/1996 § 17 StVG Nr. 30 = VersR 1996, 513).

LG Bielefeld, 30. 4. 1997, 1 b S 161/96 (NJWE-VHR 97, 201)

Die Unfallbedingtheit einer Halswirbelsäulenschädigung ist bei gesunden Menschen aus bewegungsanalytischer und fachorthopädischer Sicht auszuschließen, wenn das Fahrzeug des Schädigers mit bis zu etwa 10 km/h auf ein stehendes Kfz. auffährt.

OLG Nürnberg vom 30. 4. 1997, 6 U 3535/96 (NJWE-VHR 97, 179)

Zur Höhe des Schmerzensgeldanspruchs (hier: 150.000,- DM) eines 25jährigen Motarradfahrers, der bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall massive Verletzungen (Oberschenkelamputation des linken Beines; offenerTrümmerbruch des linken Ellenbogens mit endgültiger Versteifung des Gelenks bei 90 Grad) erlitten hat, und die zu gravierenden gesundheitlichen, privaten und beruflichen Dauerfolgen führen.

OLG Hamm vom 5. 3. 1997, 13 U 185/96 (DAR 97, 275)

Da der nach einem Unfall hinzugezogene Sachverständige nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, sind die Sachverständigenkosten auch bei überhöhter Rechnung erstattungsfähig. Etwas anderes kommt nur bei Auswahlverschulden oder offenkundiger Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Rechnung in Betracht.

BGH vom 4. 3. 1997, VI ZR 243/95 (NJW 97, 2175)

Hätte ein Geschädigter ohne den Unfall seinen Jahresunterhalt aus den Einkünften einer nur während einzelner Monateausgeübten Erwerbstätigkeit bestritten, so kann die gesamte ihm wegen seiner unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit im betreffenden Jahr gezahlte Sozialhilfe seinem ersatzfähigen Verdienstausfall zeitlich und sachlich kongruent sein.

OLG Düsseldorf vom 21. 2. 1997, 22 U 160/96 (NJWE-VHR 97, 190)

Wenn ein Kfz auf freier Autobahnstrecke bei 120 km/h ins Schleudern gerät, ohne dass dafür außer dem Platzen des Reifensein Grund erkennbar ist, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass es wegen des geplatzten Reifens zum Unfall kam.

LG Bielefeld, 4. 2. 1997, 1 S 187/96 (ZfS 97, 248)

Die Benutzung des Seitenstreifens durch ein Kfz, das nicht zu den nach § 41 III Ziffer 3b) aa StVO berechtigten Fahrzeugengehört, ist sorgfaltswidrig und führt bei dem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das durch eine von einer stehendenKolonne gelassene Lücke nach links abbiegt, zu einer Mithaftung des den Seitenstreifen benutzenden Fahrers von ein Halb.

OLG Düsseldorf vom 3. 2. 1997, 1 U 68/96 (ZfS 97, 253)

Der Geschädigte ist aufgrund seiner Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens nach einem Unfall verpflichtet, bei Fehlen eigener Mittel einen Kredit für die Kosten der Schadensbeseitigung aufzunehmen, wenn die Kreditkosten erheblichunter dem ansonsten aus dem Ausfall des gewerblich genutzten Unfallfahrzeuges entstehenden Verdienstausfall liegen.

LG Frankfurt vom 21. 1. 1997, 2/8 S 168/96 (ZfS 97, 204)

Überschreitet ein Kraftfahrer auf der BAB die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und wird er in einen Unfall verwickelt, kann er sich nur dann auf die Unabwendbarkeit des Unfalls gem. § 7 II StVG berufen, wenn er nachweist, dass es auch beieiner Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.

OLG Hamm vom 21. 1. 1997, 9 U 161/96 (NZV 97, 233)

Ein Schmerzensgeldanspruch besteht auch dann, wenn der Verletzte bei dem Unfall oder kurz danach das Bewußtseinverliert und ohne dieses wiederzuerlangen an den erlittenen Verletzungen verstirbt. Die Dauer des Überlebens ist maßgeblichfür die Höhe des Schmerzensgeldes.

AG Kiel vom 7. 1. 1997, 113 C 449/96 (DAR 97, 159)

Kann ein Unfallhergang beim Einparken nach gegensätzlicher Darstellung der Parteien und mangels Zeugenaussagen nicht geklärt werden, sind die Betriebsgefahren beider Fahrzeuge gleich hoch anzusetzen.