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Unternehmensberatung! Was ist das?

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Stand: 30. März 2013

Bitte diese - veraltete - Seite mit kritischer Distanz lesen. Die Vorstellungen von 2003 decken sich nicht unbedingt mit den aktuellen Maßstäben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ausland
Banken u.a.
Beratung des Unternehmens in der Aufbau- und Wachstumsphase
Beratung für eine Existenzgründung
Betriebliche Altersversorgung
Einzelhandelsunternehmen
Erbfall
Existenzgründungsberatung
Freie Berufswahl
Gaststättengewerbe
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Gewerbebetrieb
Gläubiger- und Schuldnerliste
Großhandelsunternehmen
Handwerk
Industriefabrikation
Insolvenzberatung
Melde- und Eintragungspflichten
Personalabteilung
Staatliche Finanzierungshilfen
Steuerliche Beratung
Überprüfung von Auskünften
Umwandlung
Unternehmenskaufberatung
Veräußerung und Zuerwerb
Verkehrsgewerbe
Vermittlungsbewerbe
Vertragliche Bindungen
Wahl der Erwerbsart
Wahl der Rechtsform
Weitere Gewerbe
Wettbewerbsrecht



Existenzgründungsberatung

Im Rahmen der Existenzgründungsberatung müssen die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen einer Unternehmensgründung beachtet werden.

Freie Berufswahl

Grundsätzlich besteht das Recht der freien Berufswahl, welches sich aus Artikel 12 GG ergibt. Allerdings kann die Berufsausübung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.

Bestimmte Berufe können nur ausgeübt werden, wenn der Bewerber seine berufliche Qualifikation nachgewiesen hat. Außerdem muß er in einem besonderen Verfahren zugelassen werden.

Ansonsten kann nach § 1 I GewO jedermann ein Gewerbe ausüben. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gewerbeordnung selbst oder ein sonstiges Bundesrecht Ausnahmen hinsichtlich der Zulassung vorsieht.

Gewerbebetrieb

Der Betrieb eines Gewerbes ist eine auf dauernde Gewinnerzielung gerichtete, fortgesetzt ausgeübte, selbständige, erlaubte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion und bestimmter geistiger Tätigkeiten.

Einzelhandelsunternehmen

Zum Betrieb eines Einzelhandelunternehmens ist grundsätzlich weder ein Sachkundenachweis noch ein besonderer Zuverlässigkeitsnachweis erforderlich.

Großhandelsunternehmen

Dies gilt auch für die Eröffnung eines Großhandelsunternehmens. Auch hier werden keinerlei Zuverlässigkeits- oder Sachkundenachweise gefordert.

Handwerk

Demgegenüber ist der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur solchen Personen gestattet, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Handwerksordnung. Es wird zwischen einem Handwerksbetrieb und einem handwerksähnlichen Gewerbe unterschieden.

Industriefabrikation

Für die Industriefabrikation gilt, daß zwar ein Handwerk nach der Anlage A zur Handwerksordnung vorliegen kann. Wird dieses Handwerk aber industriell und nicht handwerksmäßig betrieben, so sind die Vorschriften der Handwerksordnung nicht anzuwenden.

Gaststättengewerbe

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muß die erforderliche Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz haben. Für Kleinstbetriebe gibt es Ausnahmeregelungen.

Verkehrsgewerbe

Wer ein Verkehrsgewerbe betreiben will, muß die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes bzw. des Güterkraftverkehrsgesetzes beachten. In beiden Fällen wird eine Erlaubnis benötigt.

Vermittlungsbewerbe

Makler, Bauträger und Baubetreuer gehören zum Vermittlungsgewerbe. Hier müssen besondere Zuverlässigkeitsvoraussetzungen geprüft werden. Außerdem bedarf es geordneter Vermögensverhältnisse. Sonst kann die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung nicht erlangt werden.

Weitere Gewerbe

Darüber hinaus gibt es weitere nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Gewerbe (Privatkrankenanstalten, Fertigung orthopädischer Maßschuhe, Schaustellungen von Personen, gewerbliche Betrieb von Spielgeräten, Spielhallen und anderen Spielen, Pfandleihgewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerungsgewerbe sowie Reisegewerbe und Messeveranstaltungen).

Banken u.a.

Banken, Bausparkassen und Versicherungen unterliegen gesonderten Zulassungsvoraussetzungen.

Staatliche Finanzierungshilfen

Gegenstand der rechtlichen Unternehmensberatung, insbesondere der Unternehmensgründungsberatung sind die staatlichen Finanzierungshilfen. Es gibt eine Reihe von Programmen. Zu diesen gehören das Eigenkapitalhilfeprogramm des Bundes, das ERP-Darlehen zur Förderung von Existenzgründungen, das DtA-Gründungsdarlehen, Bürgschaften von Kreditgarantiegemeinschaften, Bürgschaften der deutschen Ausgleichsbank für freie Berufe, sonstige Förderungsmaßnahmen zur Existenzgründung, Bezuschussung der Existenzgründungsberatung und Förderungsmaßnahmen der Kreditwirtschaft.

Wahl der Rechtsform

Ein weiterer Gegenstand der Existenzgründungsberatung ist die Wahl der Rechtsform. Für den Existenzgründer kommt im Regelfall aus Kostengründen die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins, einer Aktiengesellschaft, einer Genossenschaft oder einer Stiftung nicht in Betracht. Er wird sich daher für ein Einzelunternehmen, eine BGB-Gesellschaft, eine Personenhandelsgesellschaft in der Form der offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft, einer Partnergesellschaft für Freiberufler, eine Kapitalgesellschaft in der Form einer GmbH oder einer kleinen Aktiengesellschaft oder eine Mischform entscheiden. Als bekannte Mischform kommt vor allem die GmbH & Co. KG in Betracht.

Bei der Rechtsformwahl sind Haftungserwägungen, steuerliche Belastungen, Verwaltungsaufwand sowie wirtschaftliche und rechtliche Einflussmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Gesellschaftsrechtliche Beratung

Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen der Unternehmensberatung ist die gesellschaftsrechtliche Beratung, die sehr vielgestaltig und kompliziert ist.

Melde- und Eintragungspflichten

Je nach Art des ausgeübten Gewerbes bzw. Berufs sind Melde- und Eintragungspflichten zu beachten:

Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle, Anzeigepflicht des Betriebsbeginns, Anmeldung beim Handelsregister, Anmeldung beim Arbeitsamt und Anmeldung von Arbeitnehmern.

Unternehmenskaufberatung

Beim Kauf von Unternehmen stehen in erster Linie Überprüfungen des zu erwerbenden Unternehmens im Vordergrund.
Das Handelsregister ist einzusehen. Es ist zu prüfen, ob das Unternehmen gewerberechtlich einwandfrei zugelassen ist. Zu untersuchen ist weiterhin die Legitimation des oder der Verkäufer.

Wahl der Erwerbsart

Klärungsbedürftig ist die Frage, ob bestehende Geschäftsanteile erworben werden sollen, oder das Unternehmen mit Teilen oder dem Gesamtwert aller Aktiva und Passiva vom Inhaber gekauft werden soll.

Vertragliche Bindungen

Sorgfältig muß geprüft werden, welche vertraglichen Bindungen des Unternehmens bestehen. Die Dauer und die wirtschaftliche Belastung von Lieferungs- und Leistungsverträgen sowie langfristigen Mietverträgen müssen festgestellt werden. Leasingverträge und Kreditverträge belasten das Unternehmen ebenfalls.

Personalabteilung

Unabdingbar ist die Überprüfung der Personalabteilung und die Feststellung des Bestandes der Arbeitsverhältnisse.

Betriebliche Altersversorgung

Sofern eine betriebliche Altersversorgung existiert, muß deren Organisation und die zu erwartende wirtschaftliche Belastung für die Zukunft kalkuliert werden.

Gläubiger- und Schuldnerliste

Empfehlenswert ist vor dem Erwerb des Unternehmens die Erstellung einer Gläubiger- und Schuldnerliste.

Überprüfung von Auskünften

Die Prognosen der beteiligten Steuerberater und Banken sollten kritisch gewürdigt werden. Oft besteht hier ein Umfinanzierungsinteresse und ein massives Interesse an einem neuen bzw. weiteren Schuldners. Von dieser Seite aus wird oft die wirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens rosig dargestellt.

Steuerliche Beratung

Eine intensive steuerrechtliche Beratung ist unabdingbar. Die dafür erforderlichen Unterlagen müssen mit Sorgfalt beschafft werden. Es ist für höchstmögliche Transparenz zu sorgen.

Beratung des Unternehmens in der Aufbau- und Wachstumsphase

Erforderlich ist die Beratung über die Wahl der Finanzierungsform. Im Vordergrund steht die Entscheidung, ob eine Innenfinanzierung oder eine Fremdfinanzierung durchzuführen ist.

Ausland

Soweit die Tätigkeit des Unternehmens im Ausland stattfindet oder mit im Ausland ansässigen Unternehmen durchgeführt wird, sind bei der Gestaltung der Verträge die internationalen Rechtsnormen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für das EU-Recht. Die schuldrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechtes sind zu beachten. Eine Zusammenarbeit mit einem im Ausland ansässigen Rechtsberater ist in der Regel beim Abschluss internationaler Verträge zur Vermeidung von Risiken geboten. In internationalen Verträgen kann das geltende materielle Recht vertraglich festgelegt werden. Hiervon sollte Gebrauch gemacht werden. Stets ist zu prüfen, ob in den Vertrag nicht eine Schiedsgerichtsklausel aufzunehmen ist.

Veräußerung und Zuerwerb

Der Veräußerung des eigenen Unternehmens bzw. dem Zuerwerb eines neuen Unternehmens sind zivilrechtliche Fragen, steuerrechtliche Fragen und kartellrechtliche Fragen zu beachten.

Wettbewerbsrecht

Die Ausübung der werbenden Tätigkeit auf dem Markt ist mit besonderen Risiken verbunden. Zu nennen ist hier insbesondere das zu beachtende Wettbewerbsrecht. Die Nichtbeachtung der Regeln des Wettbewerbs kann erhebliche finanzielle Nachteile haben.

Umwandlung

Im Verlaufe der weiteren Entwicklung des Unternehmens können Situationen eintreten, die zu einer Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform zwingen. In diesem Zusammenhang sind zivilrechtliche Regelungen und steuerrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Erbfall

Im Rahmen der Gründung und Unterhaltung eines Unternehmens ist stets zu berücksichtigen, daß einmal ein Erbfall eintreten kann. Der Erbfall kann zum Versterben des alleinigen Inhabers oder des Gesellschafters eines Unternehmens führen. Stets ist sorgfältig zu klären, welche Folgen in einen solchen Fall eintreten sollen. Hier gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sorgfältig überprüft werden müssen.

Insolvenzberatung

Gerät das Unternehmen in die Krise, so ist eine Insolvenzberatung erforderlich. Mit dieser sollte so früh wie möglich begonnen werden. Anlass für eine Insolvenzberatung besteht stets, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen.