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Unternehmensberatung! Was ist das?
© 1997 bis heute / KD Mainlaw - Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Grünberger Straße 140 (Geb 606), 35394 Gießen Tel. 06445-92310-43 oder 0171-6205362 / Fax: 06445-92310-45 / eMail / Impressum |
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Stand: 30. März 2013
Bitte diese - veraltete - Seite mit kritischer Distanz lesen. Die Vorstellungen von 2003 decken sich nicht unbedingt mit den aktuellen Maßstäben. Vielen Dank
für Ihr Verständnis.
Ausland
Banken u.a.
Beratung des Unternehmens in der Aufbau- und Wachstumsphase
Beratung für eine Existenzgründung
Betriebliche Altersversorgung
Einzelhandelsunternehmen
Erbfall
Existenzgründungsberatung
Freie Berufswahl
Gaststättengewerbe
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Gewerbebetrieb
Gläubiger- und Schuldnerliste
Großhandelsunternehmen
Handwerk
Industriefabrikation
Insolvenzberatung
Melde- und Eintragungspflichten
Personalabteilung
Staatliche Finanzierungshilfen
Steuerliche Beratung
Überprüfung von Auskünften
Umwandlung
Unternehmenskaufberatung
Veräußerung und Zuerwerb
Verkehrsgewerbe
Vermittlungsbewerbe
Vertragliche Bindungen
Wahl der Erwerbsart
Wahl der Rechtsform
Weitere Gewerbe
Wettbewerbsrecht
Existenzgründungsberatung
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung müssen die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen einer Unternehmensgründung beachtet werden.
Freie Berufswahl
Grundsätzlich besteht das Recht der freien Berufswahl, welches sich aus Artikel 12 GG ergibt. Allerdings kann die Berufsausübung durch Gesetz oder aufgrund
eines Gesetzes geregelt werden.
Bestimmte Berufe können nur ausgeübt werden, wenn der Bewerber seine berufliche Qualifikation nachgewiesen hat. Außerdem muß er in einem besonderen
Verfahren zugelassen werden.
Ansonsten kann nach § 1 I GewO jedermann ein Gewerbe ausüben. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gewerbeordnung selbst oder ein sonstiges Bundesrecht
Ausnahmen hinsichtlich der Zulassung vorsieht.
Gewerbebetrieb
Der Betrieb eines Gewerbes ist eine auf dauernde Gewinnerzielung gerichtete, fortgesetzt ausgeübte, selbständige, erlaubte Tätigkeit mit Ausnahme der
Urproduktion und bestimmter geistiger Tätigkeiten.
Einzelhandelsunternehmen
Zum Betrieb eines Einzelhandelunternehmens ist grundsätzlich weder ein Sachkundenachweis noch ein besonderer Zuverlässigkeitsnachweis erforderlich.
Großhandelsunternehmen
Dies gilt auch für die Eröffnung eines Großhandelsunternehmens. Auch hier werden keinerlei Zuverlässigkeits- oder Sachkundenachweise gefordert.
Handwerk
Demgegenüber ist der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur solchen Personen gestattet, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Handwerksordnung. Es wird zwischen einem Handwerksbetrieb und einem handwerksähnlichen Gewerbe unterschieden.
Industriefabrikation
Für die Industriefabrikation gilt, daß zwar ein Handwerk nach der Anlage A zur Handwerksordnung vorliegen kann. Wird dieses Handwerk aber industriell und
nicht handwerksmäßig betrieben, so sind die Vorschriften der Handwerksordnung nicht anzuwenden.
Gaststättengewerbe
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muß die erforderliche Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz haben. Für Kleinstbetriebe gibt es
Ausnahmeregelungen.
Verkehrsgewerbe
Wer ein Verkehrsgewerbe betreiben will, muß die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes bzw. des Güterkraftverkehrsgesetzes beachten. In beiden
Fällen wird eine Erlaubnis benötigt.
Vermittlungsbewerbe
Makler, Bauträger und Baubetreuer gehören zum Vermittlungsgewerbe. Hier müssen besondere Zuverlässigkeitsvoraussetzungen geprüft werden. Außerdem
bedarf es geordneter Vermögensverhältnisse. Sonst kann die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung nicht erlangt werden.
Weitere Gewerbe
Darüber hinaus gibt es weitere nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Gewerbe (Privatkrankenanstalten, Fertigung orthopädischer Maßschuhe,
Schaustellungen von Personen, gewerbliche Betrieb von Spielgeräten, Spielhallen und anderen Spielen, Pfandleihgewerbe, Bewachungsgewerbe,
Versteigerungsgewerbe sowie Reisegewerbe und Messeveranstaltungen).
Banken u.a.
Banken, Bausparkassen und Versicherungen unterliegen gesonderten Zulassungsvoraussetzungen.
Staatliche Finanzierungshilfen
Gegenstand der rechtlichen Unternehmensberatung, insbesondere der Unternehmensgründungsberatung sind die staatlichen Finanzierungshilfen. Es gibt eine
Reihe von Programmen. Zu diesen gehören das Eigenkapitalhilfeprogramm des Bundes, das ERP-Darlehen zur Förderung von Existenzgründungen, das
DtA-Gründungsdarlehen, Bürgschaften von Kreditgarantiegemeinschaften, Bürgschaften der deutschen Ausgleichsbank für freie Berufe, sonstige
Förderungsmaßnahmen zur Existenzgründung, Bezuschussung der Existenzgründungsberatung und Förderungsmaßnahmen der Kreditwirtschaft.
Wahl der Rechtsform
Ein weiterer Gegenstand der Existenzgründungsberatung ist die Wahl der Rechtsform. Für den Existenzgründer kommt im Regelfall aus Kostengründen die
Gründung eines wirtschaftlichen Vereins, einer Aktiengesellschaft, einer Genossenschaft oder einer Stiftung nicht in Betracht. Er wird sich daher für ein
Einzelunternehmen, eine BGB-Gesellschaft, eine Personenhandelsgesellschaft in der Form der offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft,
einer Partnergesellschaft für Freiberufler, eine Kapitalgesellschaft in der Form einer GmbH oder einer kleinen Aktiengesellschaft oder eine Mischform
entscheiden. Als bekannte Mischform kommt vor allem die GmbH & Co. KG in Betracht.
Bei der Rechtsformwahl sind Haftungserwägungen, steuerliche Belastungen, Verwaltungsaufwand sowie wirtschaftliche und rechtliche Einflussmöglichkeiten
zu berücksichtigen.
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen der Unternehmensberatung ist die gesellschaftsrechtliche Beratung, die sehr vielgestaltig und kompliziert ist.
Melde- und Eintragungspflichten
Je nach Art des ausgeübten Gewerbes bzw. Berufs sind Melde- und Eintragungspflichten zu beachten:
Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle, Anzeigepflicht des Betriebsbeginns, Anmeldung beim Handelsregister, Anmeldung beim Arbeitsamt
und Anmeldung von Arbeitnehmern.
Unternehmenskaufberatung
Beim Kauf von Unternehmen stehen in erster Linie Überprüfungen des zu erwerbenden Unternehmens im Vordergrund.
Das Handelsregister ist einzusehen. Es ist zu prüfen, ob das Unternehmen gewerberechtlich einwandfrei zugelassen ist. Zu untersuchen ist weiterhin die
Legitimation des oder der Verkäufer.
Wahl der Erwerbsart
Klärungsbedürftig ist die Frage, ob bestehende Geschäftsanteile erworben werden sollen, oder das Unternehmen mit Teilen oder dem Gesamtwert aller Aktiva
und Passiva vom Inhaber gekauft werden soll.
Vertragliche Bindungen
Sorgfältig muß geprüft werden, welche vertraglichen Bindungen des Unternehmens bestehen. Die Dauer und die wirtschaftliche Belastung von Lieferungs- und
Leistungsverträgen sowie langfristigen Mietverträgen müssen festgestellt werden. Leasingverträge und Kreditverträge belasten das Unternehmen ebenfalls.
Personalabteilung
Unabdingbar ist die Überprüfung der Personalabteilung und die Feststellung des Bestandes der Arbeitsverhältnisse.
Betriebliche Altersversorgung
Sofern eine betriebliche Altersversorgung existiert, muß deren Organisation und die zu erwartende wirtschaftliche Belastung für die Zukunft kalkuliert werden.
Gläubiger- und Schuldnerliste
Empfehlenswert ist vor dem Erwerb des Unternehmens die Erstellung einer Gläubiger- und Schuldnerliste.
Überprüfung von Auskünften
Die Prognosen der beteiligten Steuerberater und Banken sollten kritisch gewürdigt werden. Oft besteht hier ein Umfinanzierungsinteresse und ein massives
Interesse an einem neuen bzw. weiteren Schuldners. Von dieser Seite aus wird oft die wirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens rosig dargestellt.
Steuerliche Beratung
Eine intensive steuerrechtliche Beratung ist unabdingbar. Die dafür erforderlichen Unterlagen müssen mit Sorgfalt beschafft werden. Es ist für höchstmögliche
Transparenz zu sorgen.
Beratung des Unternehmens in der Aufbau- und Wachstumsphase
Erforderlich ist die Beratung über die Wahl der Finanzierungsform. Im Vordergrund steht die Entscheidung, ob eine Innenfinanzierung oder eine
Fremdfinanzierung durchzuführen ist.
Ausland
Soweit die Tätigkeit des Unternehmens im Ausland stattfindet oder mit im Ausland ansässigen Unternehmen durchgeführt wird, sind bei der Gestaltung der
Verträge die internationalen Rechtsnormen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für das EU-Recht. Die schuldrechtlichen Bestimmungen des
internationalen Privatrechtes sind zu beachten. Eine Zusammenarbeit mit einem im Ausland ansässigen Rechtsberater ist in der Regel beim Abschluss
internationaler Verträge zur Vermeidung von Risiken geboten. In internationalen Verträgen kann das geltende materielle Recht vertraglich festgelegt werden.
Hiervon sollte Gebrauch gemacht werden. Stets ist zu prüfen, ob in den Vertrag nicht eine Schiedsgerichtsklausel aufzunehmen ist.
Veräußerung und Zuerwerb
Der Veräußerung des eigenen Unternehmens bzw. dem Zuerwerb eines neuen Unternehmens sind zivilrechtliche Fragen, steuerrechtliche Fragen und
kartellrechtliche Fragen zu beachten.
Wettbewerbsrecht
Die Ausübung der werbenden Tätigkeit auf dem Markt ist mit besonderen Risiken verbunden. Zu nennen ist hier insbesondere das zu beachtende
Wettbewerbsrecht. Die Nichtbeachtung der Regeln des Wettbewerbs kann erhebliche finanzielle Nachteile haben.
Umwandlung
Im Verlaufe der weiteren Entwicklung des Unternehmens können Situationen eintreten, die zu einer Umwandlung des Unternehmens in eine andere
Rechtsform zwingen. In diesem Zusammenhang sind zivilrechtliche Regelungen und steuerrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Erbfall
Im Rahmen der Gründung und Unterhaltung eines Unternehmens ist stets zu berücksichtigen, daß einmal ein Erbfall eintreten kann. Der Erbfall kann zum
Versterben des alleinigen Inhabers oder des Gesellschafters eines Unternehmens führen. Stets ist sorgfältig zu klären, welche Folgen in einen solchen Fall
eintreten sollen. Hier gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sorgfältig überprüft werden müssen.
Insolvenzberatung
Gerät das Unternehmen in die Krise, so ist eine Insolvenzberatung erforderlich. Mit dieser sollte so früh wie möglich begonnen werden. Anlass für eine
Insolvenzberatung besteht stets, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen.