Steuerrecht, Einkommen, Einnahmen, Ausgaben, Gewerbe, Gesellschaft, Fristen, Termine, Abschreibung, Geld, Kosten, Hilfe, Zinsen, Zuschlag, Vollstreckung, Steuerrecht, Neuregelung, geringfügige Beschäftigung, Steuer, Rechtsprechung, Bundesfinanzhof,
Finanzgericht, Finanzamt, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Feststetzung, Säumnis, Zuschläge, Einspruch, Stundung, Aussetzung, Vollziehung, Klage, Klagefrist, Gießen
Volltextsuche | Datenschutz - Sicherheit | EU-Recht suchen! | Suchmaschinen |
© 1997 bis heute / KD Mainlaw - Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Grünberger Straße 140 (Geb 606), 35394 Gießen Tel. 06445-92310-43 oder 0171-6205362 / Fax: 06445-92310-45 / eMail / Impressum |
Ä - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - Ö - O - P - Q - R - S - T - Ü - U - V - W - X - Y - Z |
Stand: 6. Juni 2013
Vorsicht: Diese Seite ist nicht mehr aktuell, weil sie aus Zeit- und Kostengründen nicht weiterbearbeitet werden konnte.
Rechtsprechung zum Steuerrecht im Jahr - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 (wird nicht mehr aktualiseirt)
Geringfügige Beschäftigung (neu) Gesetzestexte zum Steuerrecht |
Links PC-Steuerprogramme |
Steuerstrafrecht Wirtschaftsdaten |
Links
Bauabzugssteuer (EStG)
Berechnung der Einkommensteuer
Besteuerung des E-Commerce
Bund der Steuerzahler
Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Bundesamt für Finanzen
Bundesfinanzministerium (Überblick über Gesetzgebungsvorhaben im Steuerrecht pp.)
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Bundessteuerberaterkammer
Captain Geld
Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Deutsches Steuerrecht und US-Steuerrecht
Einkommensteuer (BGBl. Uni Saarbrücken)
Elektronische Dienstleistungen und Umsatzsteuer
Elektronische Steuererklärung (Achtung: hohe Ladezeit!)
Erbschaftssteuer
Finanzamt (Portal der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder)
Finanzämter (Adressen und Kontonummern)
Forum Steuern (Links)
Globales Ausspionieren des Bürgers (Automatisierter Abruf von Kontostammdaten)
GmbH-Rundschau (Zeitschrift mit umfassender Rechtsprechungsübersicht zum Steuer- und Gesellschaftsrecht)
Internationles Steuerrecht (Internationales Steuerrecht und deutsches Außensteuerrecht)
Konzernsteuerrecht (umfangreiche und aktuelle Themensammlung)
Linksammlungen (Weitere Linksammlungen zum Steuerrecht)
Lehrstuhl (Lehrstühle für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre / Wirtschaftsprüfung)
MeOme-Steuerrecht
Neue Wirtschafts-Briefe (Verlag - Überblick über alle Themen des Steuerrechts)
Newsletter (Steuernewsletter, Steuernachrichten, Steuertips etc.)
Nilgens (Einkommenssteuerberechnung)
Staat (Finanzministerien, Steuerberaterkammern, Steuerberaterverbände pp.)
Steuerberaterhaftung
Steuerncheck (Fachartikel zum Thema Steuern)
Steuernetz (Praxistipps, Urteile, Gesetze, Steuerlexikon)
Steuerrat24 (für Beamte und Angestellte)
Steuerrecht für Aktionäre
Steuerberater Schäfer & Hoppe-Biermeyer (aktuelle Informationen)
Steuerstrafrecht
Steuern und Zollunion (größere Auswahl aktueller Informationen für Verbraucher und Unternehmen)
Summer Course zum Internationalen Steuerrecht
Taxlinks (Links im Bereich Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung)
Umsatzsteuergesetz (Gesetzestext)
Unternehmenssteuerreform (Dr. Otto Schmidt - Verlag - Aktuelles zur Steuerreform am 2001)
Verlage (Verlage mit Bezug zum Steuerrecht)
Verzeichnisse (Verzeichnisse - Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Lohnsteuerhilfevereine)
Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsangebote)
Zeitschriften (Fachzeitschriften für das Steuerrecht)
Geringfügige Beschäftigung - Änderungen ab dem 01.04.2003 (veraltet)
(1) Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigte wird von 325 EUR auf 400 EUR angehoben.
(2) Die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 15 Stunden entfällt.
(3) Die Stundenlohngrenze von 12 EUR je Arbeitsstunde wird aufgehoben.
(4) Die Freistellungsbescheinigungen des Finanzamtes werden überflüssig.
(5) Der Arbeitgeber muss künftig für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis insgesamt Pauschalabgaben in Höhe von 25 % leisten, der Arbeitnehmer kann
also künftig wieder eine Nebenbeschäftigung bis 400 EUR " brutto für netto" aufnehmen.
(6) Arbeitnehmer können neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung bis 400 EUR neben ihrer
Haupttätigkeit ausüben.
(7) Bei Minijobs bis 400 EUR monatlich in "Privathaushalten" betragen die Pauschalabgaben des Arbeitgebers sogar nur 12 %.
(8) Darüber hinaus kann der private Arbeitgeber bis zu 510 EUR im Jahr seine Steuer ermäßigen.
Bundesfinanzministerium
Guckmal- Info
Sakowski
Studenten
PC-Steuerprogramme
http://www.buhl-data.de (Wiso Sparbuch 2002/2003 10.0 - Test 02/03 - 2,3)
http://www.buhl.de/produkte/tax (tax 2003 Standard 4.0 - Test 02/03 - 2,2)
http://www.quicksteuer.de (Quicksteuer 2003 9.05 - Test 02/03 - 2,3)
http://www.steuertipps.de (Steuer-Spar-Erklärung 2003 8.0 - Test 02/03 - 1,5)
http://www.taxman.de (Taxman 2003 Steuererklärung 2002 9.05 -Test 02/03 - 2,3)
Hinweis: Solche Programme ersetzen in schwierigeren Steuerfällen nicht den Steuerberater. In einfachen Fällen leisten sie aber gute Dienste.
Steuerberaterhaftung
Eine Verzugshaftung kommt unter dem Gesichtspunkt einer Fristüberschreitung nur in Betracht, wenn die fristgemäße Einreichung zu den Dienstpflichten des
Steuerberaters zählt. Eine solche Dienstpflicht ist grundsätzlich nicht anzunehmen. Denn ohne eine eindeutige Zusage übernimmt der steuerliche Berater im
Zweifel nicht die Vertragspflicht, für den Leistungserfolg einzustehen, dass die steuerlichen Erklärungen zu den gesetzlich bestimmten Fristen fertig gestellt
sind (vgl. BGH NJW 1992, 307 ff). Sofern dies ausnahmsweise doch angenommen werden kann, gerät der Steuerberater regelmäßig erst dann in Verzug, wenn
er trotz Mahnung fällige Dienstpflichten nicht erfüllt.
Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern,
schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt. Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Steuerberater verpflichtet, durch Einsichtnahme in Belege oder notfalls durch
Rückfrage bei dem Mandanten den Sachverhalt aufzuklären. Es ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur
sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen. Die wesentlichen tatsächlichen
Voraussetzungen muss der Steuerberater durch Rückfragen und Erörterung mit dem Mandanten zu klären versuchen; über notwendige weitere
Mitwirkungshandlungen muss er den Mandanten erforderlichenfalls rechtzeitig belehren.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2003 - 23U121/02 -)
Wirtschaftsdaten
http://www.bfai.com/ (Arbeitsmarkt, Preisentwicklung sowie Geld- und Finanzpolitik)
http://www.mexi.com/ECO/econom.html (Econochart - Charts und Grafiken für 40 Länder)
http://www.fnet.de/news/ (Neueste Nachrichten aus Unternehmen)
http://www.commerzbank.de/daten/deutsch/deutsch.htm (Wirtschaftsinfos zu Deutschland)
http://www.dresdner-bank.de/c_cafe/money/welcome.html (Tagesaktuelle Date)
http://www.hightext.de/aktuell.htm/ (Wirtschaftsdaten über den MultiMedia-Markt)
http://lukas.diw-berlin.de/widab_html/s_tree.html (Deutsches Instituts für Wirtschaft)
http://www.stud.fernuni-hagen.de/q4350723/wirtd.htm (Wirtschaftsdaten - Querverweise)
http://www.movingmarkets.de/indexI.htm (Fakten, unseriöse, astrologische Börsenanalyse)
http://www.bdb.de/daten/index.htm (Wirtschaftsdaten v. Bundesverband der dt. Banken)